hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss zur Offenlage
- Den Anregungen des Landesbetriebes Straßen NRW und der Thyssengas
GmbH wird gefolgt, die Hinweise zur Kenntnis genommen.
- Die Hinweise des Kreises Coesfeld, der Bundeswehr, der
Gelsenwasser und der Unitymedia werden zur Kenntnis genommen.
- Für das Plangebiet wird beschlossen, den Bebauungsplan
„Berkelbrücke“ aufzustellen. Der Planbereich liegt im westlichen Teil des
Stadtgebietes der Stadt Billerbeck und reicht vom Einmündungsbereich der
Annettestraße in die Osterwicker Straße (L 581) bis zur Kreuzung der
Annettestraße /Fuß- und Radweg (Berkelwanderweg) südlich der Berkel. Der
Planbereich liegt in der Gemarkung Billerbeck-Stadt und wird umgrenzt:
Ø in nordöstlicher Richtung vom südwestlichen
Grenzpunkt des Flurstückes 708 (Flur 6) zum östlichen Grenzpunkt des
Flurstückes 8 (Flur 6) in der gleichen Flucht auf die nördliche Grenze des Fußweges,
Flurstücke 489 (Flur 8) verlaufend.
Ø in nordwestlicher Richtung entlang der
nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 489, 515 (beide Flur 6), 527 und 513
(beide Flur 8).
Ø in südwestlicher Richtung durch die
südöstlichen Grenzen der Flurstücke 512, 4, 3, 2 und 1 (alle Flur 6).
Ø in südöstlicher Richtung durch die Verbindung
des südlichen Grenzpunktes des Flurstückes 1 (Flur 6) mit dem südwestlichen
Grenzpunkt des Flurstückes 708 (Flur 6).
- Der Entwurf des Bebauungsplanes „Berkelbrücke“ und der Entwurf der
Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen werden für die Offenlegung
gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes „Berkelbrücke“ und der Entwurf der
Begründung mit Umweltbericht und den aufgeführten Anhängen sind nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
- Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Für das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Berkelbrücke“ wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durchgeführt.
Von privater Seite wurden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen. Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 11. Januar 2017 ist niemand erschienen, es wurden auch schriftlich keine Stellungnahmen eingereicht.
Von öffentlicher Seite sind die in der Anlage 1 aufgelisteten Stellungnahmen eingegangen. Diese Aufstellung mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.
Der Naturschutzbeirat tagt ebenfalls am 21.03.2017. Sofern zur Sitzung bereits ein Ergebnis bekannt ist, wird dieses in der Sitzung mitgeteilt. Es erfolgt eine entsprechende Ergänzung in der Begründung.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 08.12.2016, TOP 1 ö. S. und des Rates vom 15.12.2015, TOP 10 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
- Stellungnahmen gem. § 4 (1)
BauGB
Nur im Ratsinfosystem:
- Entwurf der Planzeichnung des Bebauungsplanes
"Berkelbrücke“
- Entwurf der Begründung Bebauungsplan "Berkelbrücke“
mit Anhängen
(Umweltbericht,
FFH-Verträglichkeitsprüfung, Artenschutzrechtliche Prüfung
(Stufe II), Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung,
Immissionstechnische
Stellungnahme)