Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes "Berkelbrücke"
hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss zur Offenlage
Vorlage
FBPB/1224/2017
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

  1. Den Anregungen des Landesbetriebes Straßen NRW und der Thyssengas GmbH wird gefolgt, die Hinweise zur Kenntnis genommen.
  2. Die Hinweise des Kreises Coesfeld, der Bundeswehr, der Gelsenwasser und der Unitymedia werden zur Kenntnis genommen.
  3. Für das Plangebiet wird beschlossen, den Bebauungsplan „Berkelbrücke“ aufzustellen. Der Planbereich liegt im westlichen Teil des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck und reicht vom Einmündungsbereich der Annettestraße in die Osterwicker Straße (L 581) bis zur Kreuzung der Annettestraße /Fuß- und Radweg (Berkelwanderweg) südlich der Berkel. Der Planbereich liegt in der Gemarkung Billerbeck-Stadt und wird umgrenzt:

Ø  in nordöstlicher Richtung vom südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 708 (Flur 6) zum östlichen Grenzpunkt des Flurstückes 8 (Flur 6) in der gleichen Flucht auf die nördliche Grenze des Fußweges, Flurstücke 489 (Flur 8) verlaufend.

Ø  in nordwestlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 489, 515 (beide Flur 6), 527 und 513 (beide Flur 8).

Ø  in südwestlicher Richtung durch die südöstlichen Grenzen der Flurstücke 512, 4, 3, 2 und 1 (alle Flur 6).

Ø  in südöstlicher Richtung durch die Verbindung des südlichen Grenzpunktes des Flurstückes 1 (Flur 6) mit dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 708 (Flur 6).

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Berkelbrücke“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen werden für die Offenlegung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Berkelbrücke“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und den aufgeführten Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
  3. Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

 


Sachverhalt:

 

Für das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Berkelbrücke“ wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durchgeführt.

Von privater Seite wurden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen. Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 11. Januar 2017 ist niemand erschienen, es wurden auch schriftlich keine Stellungnahmen eingereicht.

Von öffentlicher Seite sind die in der Anlage 1 aufgelisteten Stellungnahmen eingegangen. Diese Aufstellung mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.

 

Der Naturschutzbeirat tagt ebenfalls am 21.03.2017. Sofern zur Sitzung bereits ein Ergebnis bekannt ist, wird dieses in der Sitzung mitgeteilt. Es erfolgt eine entsprechende Ergänzung in der Begründung.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 08.12.2016, TOP 1 ö. S. und des Rates vom 15.12.2015, TOP 10 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

-  Stellungnahmen gem. § 4 (1) BauGB

Nur im Ratsinfosystem:

-  Entwurf der Planzeichnung des Bebauungsplanes "Berkelbrücke“

-  Entwurf der Begründung Bebauungsplan "Berkelbrücke“ mit Anhängen

   (Umweltbericht, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Artenschutzrechtliche Prüfung

   (Stufe II), Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Immissionstechnische  

   Stellungnahme)