hier: Vorstellung des Planentwurfes
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Mit dem Planentwurf wird eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den
Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB
durchgeführt.
Sachverhalt:
Entsprechend des o. g. Ratsbeschlusses wurde an dem Plankonzept für das Ludgerusviertel weitergearbeitet und ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Herr Lang vom Büro Wolters Partner wird die Planung in der Sitzung vorstellen.
Grundlage ist das Entwicklungskonzept „Ludgerusviertel“, welches im letzten Jahr vorgestellt wurde. Die Zielsetzung, das Ludgerusstift zu einem Bestandteil der Innenstadt werden zu lassen und ergänzende und neue Nutzungen anzusiedeln, welche neben Senioren auch andere Zielgruppen ansprechen sollen, hat weiterhin Bestand. Parallel wird an der Planung für den Kindergarten gearbeitet. Wenn eine ausreichende Planungstiefe erreicht ist und eine Vorberatung im Gestaltungsbeirat stattgefunden hat, wird die Planung dem Ausschuss vorgestellt.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und
Bauausschusses vom 16.02.2016, TOP 1 ö.S. und Sitzung des Rates vom 25.02.2016,
TOP 6 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur
Ratsinfosystem:
Entwicklungskonzept „Ludgerusviertel“