Sachverhalt:
In den letzten Monaten ist die Zahl der Zuweisungen von Flüchtlingen
nach Billerbeck deutlich zurückgegangen. Hierüber wurde stetig in den
Ausschüssen berichtet, letztmalig im Haupt- und Finanzausschuss vom 26.01.2017.
Nachdem damit eine gewisse Entspannung bei der Sorge nach einer
Erstunterbringung in Billerbeck entstanden ist, bot sich in der vergangenen
Zeit nunmehr vermehrt die Notwendigkeit nach Integrationsbemühungen an. Auf
Wunsch einzelner Ausschussmitglieder dieses Ausschusses liegt hier ein besonderes
Interessen bei der Integration von Flüchtlingskindern und Jugendlichen.
Vor ungefähr einem Jahr lebten in Billerbeck 83 Kinder und Jugendliche,
die selbst oder aber ihre Eltern eine Fluchtsituation erleben mussten. Aktuell
beträgt die Zahl noch 67. Die Altersstruktur und der jeweils aktuelle Stand der
anerkannten Flüchtlingseigenschaften kann dem nachstehenden Schaubild entnommen
werden.
Alter |
Kinder
insgesamt |
davon
mit |
davon
ohne Anerkennung |
|
|
|
Anerkennung |
aus
bleiberechts- |
ohne
große |
|
|
|
wahrscheinlichen |
Bleibewahrschein- |
|
|
|
Staaten |
lichkeit |
|
|
|
|
|
0 bis 5 Jahre |
21 |
13 |
4 |
4 |
6 bis 10 Jahre |
22 |
17 |
2 |
3 |
11 bis 17 Jahre |
24 |
12 |
4 |
8 |
gesamt |
67 |
42 |
10 |
15 |
Die 10 Kinder aus den bleiberechtswahrscheinlichen Staaten kommen aus
den Herkunftsländern (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia) mit einer
Schutzquote von über 50 % und haben damit eine gute Bleibeperspektive. Für die
15 weiteren Kinder ist das Bleiberecht eher als gering einzustufen, womit aber
nicht gesagt ist, dass sie Deutschland unmittelbar oder sofort verlassen
müssen. Wichtig ist hier, dass alle Kinder gleich behandelt werden und nicht
etwa deshalb von integrativen Angeboten ausgeschlossen werden, nur weil ihre
Bleibewahrscheinlichkeit nicht groß ist.
Alle Kinder sind mit zumindest einem Elternteil in Billerbeck. Lediglich
ein Jugendlicher ist ohne Eltern hier, er wird aber von seinem Onkel begleitet.
Ein großer Teil der Integration der Kinder und Jugendlichen erfolgt über
die Kindertageseinrichtungen und Schulen. Zurzeit werden 13 Kinder in den
Kitas betreut. Weitere 7 Kinder sind bei einer Kita bereits angemeldet bzw.
stehen auf einer Warteliste. Lediglich 4 Kinder gehen nicht in den
Kindergarten. Hier liegt es aber daran, dass diese Kinder noch zu jung oder
gerade erst geboren worden sind und die Eltern noch keine Kindergartenbetreuung
wünschen. Gleichwohl werden diese Kinder nicht vergessen; der Fachbereich
Soziales und die Soziale Betreuungsstelle des DRK haben diese Kinder im Fokus.
Insgesamt 43 Kinder gehen in die Schule,
davon 17 in die Grundschule, 19 in die Gemeinschaftsschule, 2 in die
Förderschule und 5 zu einem Berufskolleg. Hier haben die Kinder kein Wahlrecht
ob sie teilnehmen wollen oder nicht, da auch hier die Schulpflicht gilt.
Mittlerweile kennen viele Flüchtlinge schon die Einrichtungen Kindergarten und
Schule und erhalten unterstützende Hilfe durch unsere soziale Betreuung bei der
Kontaktaufnahme.
In diesen Einrichtungen lernen die Kinder die wichtigste Grundlage der
Integration, nämlich die deutsche Sprache. Darüber erhalten sie die ersten
wichtigen Kontakte zu anderen Kindern.
Im Bereich der Grundschule und Gemeinschaftsschule wird unter Mitwirkung
der Mitarbeiter des Vereins Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. der
sogenannte DaZ-Unterricht (Deutsch als Zielsprache) angeboten. Hier erhalten
Kinder mit Migrationshintergrund gezielten Sprachunterricht, bevor sie wieder
in ihre eigentlichen Klassenverbünde gehen. Grundschulkinder können darüber
hinaus noch eine Förderung durch die Offene Ganztagsschule erhalten und
ebenfalls eine Hausaufgabenbetreuung an vier Nachmittagen (koordiniert durch
die Fachstelle Schulsozialarbeit in Verbindung mit freiwilligen
Flüchtlingsbetreuern).
Weiterhin nehmen viele Kinder und Jugendliche am Vereinsleben teil. Die
genaue Zahl ist hier jedoch nicht bekannt. Für eine Teilnahme kann nur geworben
werden. Der Zugang zu diesen Angeboten erfolgt oftmals durch die ehrenamtliche
Betreuung und wird zudem ebenfalls auch noch unterstützt durch die soziale
Betreuung der Stadt bzw. des DRK. Sollten Beiträge zu entrichten sein, kann im
Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bei Vorliegen der Voraussetzungen eine
finanzielle Hilfe durch die Stadt Billerbeck geleistet werden. Informationen
hierzu werden auch durch die Schulsozialarbeit gegeben.
Viele Informationen gehen auch im Rahmen der frühen Hilfen des
Jugendamtes in die Flüchtlingsfamilien. So übernimmt die Bürgermeisterin bei
Geburten den Hausbesuch in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Billerbeck
über das Projekt „Informierte Eltern haben es leichter“ und überreicht das
Elternbegleitbuch mit wichtigen Tipps und Ideen für Familien.
Integration erfahren die Kinder und Jugendlichen auch im Jugendzentrum
der Stadt Billerbeck. Während hier ursprünglich eher die Jungen, teilweise auch
selbständig, den Weg in das JUZ gefunden haben, kommen jetzt auch die Mädchen,
seit die Beschäftigten des städt. Jugendzentrums sie insbesondere aus dem
„einLaden“ abgeholt haben und spezielle Spiel-, Bastel- und Kochangebote
durchführen. Die erste Kontaktaufnahme erfolgte hier zunächst im
Ankommenstreffpunkt „einLaden“ über die bekannten ehrenamtlichen
Flüchtlingsbetreuer, dem für Flüchtlingsarbeit zuständigen
Bundesfreiwilligendienstler und den Sozialarbeitern der Stadt Billerbeck. Ziel
ist es, den Flüchtlingen das Jugendzentrum mit der offenen Jugendarbeit
vorzustellen. Damit auch den Flüchtlingseltern die Einrichtung bekannt gemacht
werden kann, ist ein Tag der offenen Tür angedacht worden.
Die Besonderheit beim Jugendzentrum liegt darin, dass dort nicht nur
Integration von Minderjährigen stattfindet. Das JUZ steht als Anlaufstelle
ebenfalls jungen Erwachsenen zur Verfügung.
Es gibt in Billerbeck schon einige aber noch lange nicht abschließende
Ansätze für Integration insbesondere auch für Kinder und Jugendliche.
Gleichwohl kann die vorgenannte Aufzählung nur ein Ausschnitt dessen sein, was
hier insgesamt schon angeboten wird. Viel Integrationsarbeit wird sicherlich
auch im Verborgenen von ehrenamtlichen Betreuern betrieben, wofür ein
besonderer Dank gilt.
i. A. i. V.
Martin Struffert Gerd Mollenhauer
Fachbereichsleiter Allgemeiner Vertreter