Betreff
Berkelquelle Billerbeck
hier: Zwischenstand der Vorplanung zur naturnahen Entwicklung der Berkelquelle in Billerbeck
Vorlage
AB/0209/2017
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Auf der Grundlage der vorgestellten Vorplanungen des Ingenieurbüros Koenzen zur naturnahen Entwicklung der Berkelquelle ist eine Bürgerversammlung durchzuführen.

Daraufhin ist die Genehmigungsplanung zu erstellen.


Sachverhalt:

 

Nachdem der Ausschuss für Umwelt-, Denkmal und Feuerwehrangelegenheiten am 27.10.2016 auf der Grundlage der vorgestellten Planungen beschlossen hatte, die Genehmigungsplanung zu erstellen und die Förderbedingungen hierzu mit der Bezirksregierung abzustimmen, ergab sich ein Umdenken aufgrund kritischer Stimmen aus der Bürgerschaft.

Mit dem Ratsbeschluss vom 22.11.2016 aufgrund der Anregung gem. § 24 GO des Ratsmitgliedes Helmut Geuking wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungen erneut auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal und Feuerwehrangelegenheiten zu setzen. Die weiteren Planungen sollten ruhen und die Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung, bei der auch Fachleute anwesend sein sollen, wurde gewünscht.

 

Demzufolge wird Herr Koenzen vom gleichnamigen Ingenieurbüro die Planungen erneut vorstellen und einen Variantenvergleich verschiedener Planungen, auch zum Erhalt des Berkelquellteiches vorstellen.

 

Inzwischen wurden der Verwaltung seitens der Bürgerinitiative Billerbeck zur Erhaltung des Berkelquellteiches 1.239 Unterschriften vorgelegt, die sich folgendermaßen äußern:

 

„Wir sind für den Erhalt des Berkelquellteiches und für die Durchführung von ökologischen Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität.“

 

Frau Prawitz als Ansprechpartnerin der Bürgerinitiative erhält eine Durchschrift dieser Sitzungsvorlage.

 

Im Weiteren wurde seitens der Garten- und Blumenfreunde Billerbeck der Stadt Billerbeck die anliegende Anregung zugeleitet. Diese Anregung zielt ebenfalls auf den Erhalt des Berkelquellteiches.

 

Seitens des Ausschusses ist zu entscheiden, auf welcher Grundlage die weiteren Planungen fortgesetzt werden sollen bzw. welche Planungen prioritär der Öffentlichkeit vorzustellen sind.

 

Aus fachlicher Sicht und nach Abstimmung mit der Bezirksregierung als Obere Landschafts- und Obere Wasserbehörde sowie dem Kreis Coesfeld als Untere Naturschutzbehörde bestehen keine erkennbaren Gründe, den Berkelquellteich zu erhalten. Nach Aussage der Bezirksregierung Münster kann eine 80% ige Förderung zur Renaturierung des Quellbereiches und Rückbau des Teiches in Aussicht gestellt werden. Kosten einer Teichsanierung werden nicht gefördert und eine Förderung des teilweisen Erhaltes des Teiches wird aufgrund des ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses nicht in Aussicht gestellt.

 

Ein Variantenvergleich in tabellarischer Form ist dieser Verwaltungsvorlage angefügt.

 

 

 

Rainer Hein                                                              Marion Dirks

Betriebsleiter                                                             Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und

                   Feuerwehrangelegenheiten am 27.10.2016, TOP 1 ö.S.

                   und Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck am 22.11.2016,

                   TOP 10 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               ---

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                        ---

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                   ---

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                               ---