hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
- Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 7. Änderung des
Bebauungsplan „Industriegebiet Hamern“ aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt worden ist.
- Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1
BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und
privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 7. Änderung des Bebauungsplanes
“Industriegebiet Hamern“ als Satzung. Dieser besteht aus der Planzeichnung
sowie der Begründung.
- Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die
7. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ beschlossen
worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
• Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414)
in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW
S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Entsprechend
der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wurde die Offenlage vom 20. März 2017 bis
zum 21. April 2017 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die Beteiligung
der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange statt.
Die IHK Nord Westfalen begrüßt die Planungen
zur Weiterentwicklung und Absicherung des Industriegebietes Hamern im Sinne der
ortsansässigen Unternehmen.
Weitere
Stellungnahmen sind nicht eingegangen, Anregungen oder Bedenken wurden weder
von öffentlicher, noch von privater Seite vorgetragen.
Unter
Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet
Hamern“ als Satzung zu beschließen.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und
Bauausschusses am 21.02.2017, TOP 4 ö. S. und des Rates am 02.03.2017, TOP 7 ö.
S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes
7. Änderung des Bebauungsplanes
Begründung