hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur erneuten Offenlage
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Der
Planentwurf wird, wie im Sachverhalt beschrieben, bzgl. der Baubeschränkung
aufgrund von Geruchsimmissionen ergänzt.
2. Den
Anregungen der Telekom Deutschland GmbH wird im Rahmen der Erschließungsplanung
gefolgt, die Hinweise zur Kenntnis genommen.
3. Die
Hinweise der Thyssengas GmbH werden im Rahmen der weiteren Erschließungsplanung
berücksichtigt.
4. Den
Anregungen von Straßen NRW wird, wie im Sachverhalt beschrieben, teilweise
gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
5. Die
Empfehlungen und Hinweise des Fachdienstes Grundwasser und der
Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld sowie der Bundeswehr werden zur
Kenntnis genommen.
6. Der
Entwurf des Bebauungsplanes wird für die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3
BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur
zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der
Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Parallel wird den berührten Behörden
und Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu den
geänderten Teilen gegeben.
7. Die Beschlüsse werden
ortsüblich bekannt gemacht.
Sachverhalt:
Entsprechend
der Beschlüsse in den v. g. Sitzungen wird die Offenlage vom 11. April 2017 bis
zum 12. Mai 2017 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die Beteiligung
der Behörden und der Träger öffentlicher Belange statt. Zusätzlich wurde eine
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, die am 26. April 2017 stattfand. 44
Personen haben sich in die Anwesenheitsliste eingetragen. Es wurde eine
Niederschrift gefertigt, welche als Anlage beigefügt ist. Anregungen oder
Bedenken wurden nicht geäußert. Es wurde jedoch deutlich, dass allen an einem
zügigen Beginn der Baumaßnahmen gelegen ist.
Von Seiten
der Träger öffentlicher Belange sind die in der Anlage 1 aufgelisteten
Stellungnahmen eingegangen.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, zu dem Immissionskonflikt, der von Seiten des
Immissionsschutzes des Kreises Coesfeld erwähnt wird, eine Festsetzung in der
Planzeichnung zu ergänzen. Die Ergänzungen zur Unbebaubarkeit eines
Grundstückes aufgrund der Gerüche durch die angrenzende Mistplatte sind rot
eingetragen. Die Begründung bleibt unverändert.
Sonstige Stellungnahmen
sind bisher nicht eingegangen. Aufgrund des Erfordernisses einer erneuten
Offenlage wurde der Punkt bereits vor Ablauf der Offenlage erneut in die
Beratungen genommen. Ggf. besteht die Möglichkeit, bereits im Herbst mit den
Erschließungsarbeiten zu beginnen. Die Ausschreibung würde in den Sommerferien
stattfinden und eine Vergabe könnte in der Sitzungsperiode danach erfolgen.
Dies wäre sehr im Interesse der Grundstücksinteressenten und würde deren
Baubeginn für nächstes Jahr ermöglichen. Sollten noch Stellungnahmen eingehen,
wird in der Sitzung hierzu berichtet.
Die erneute Offenlage soll auf den zu ändernden Teil beschränkt und auf zwei Wochen verkürzt werden. Eine Beratung zu den Ergebnissen ist für die nächste Sitzung vorgesehen. Am 20. Juni 2017 wird die verkürzte Offenlage noch nicht abgeschlossen sein. Aufgrund der geringen Änderung, die inhaltlich bekannt ist, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, dies in Kauf zu nehmen, um einen zeitigen Baubeginn nicht zu behindern.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung
des Stadtentwicklung- und Bauausschusses vom 21.03.2017,
TOP 2 ö. S. und des
Rates vom 30.03.2017, TOP 4 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Auflistung der eingegangenen Stellungnahmen
Niederschrift der Öffentlichkeitsbeteiligung
Nur Ratsinfosystem:
Bebauungsplanentwurf
Entwurf der Begründung (mit Schalltechnischer Untersuchung und Artenschutzprüfung)