Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 einschließlich Anlagen wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet, sobald der Entwurf von der Kämmerin aufgestellt und durch die Bürgermeisterin bestätigt wurde. Den Ratsmitgliedern wird der Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 zugleich per Mail zugeleitet.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 116 GO NRW muss die Stadt Billerbeck nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF), beginnend mit dem Jahr 2010, einen Gesamtabschluss (sogenannter Konzernabschluss) aufstellen. In dem Gesamtabschluss werden der Kernhaushalt, der Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck, die GIWo mbH und die Netzgesellschaft Billerbeck einbezogen. Nun ist die Stadt Billerbeck mit ihren Jahresabschlüssen nach NKF und den Gesamtabschlüssen auf dem Laufenden.
Mit den Arbeiten zu dem oben genannten Gesamtabschluss wird in den Sommerferien begonnen, sodass nach Fertigstellung der Entwurf von der Kämmerin als aufgestellt und von der Bürgermeisterin als bestätigt unterschrieben werden kann.
Auf Wunsch kann der Entwurf des Abschlusses auch auf dem Postwege zugeleitet werden.
Um Beschlussfassung entsprechend dem o. g. Beschlussvorschlag wird gebeten.
i. A.
Marion Lammers Marion Dirks
Kämmerin Bürgermeisterin