Betreff
Bebauungsplan "Wohnen am Freibad"
hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungs-
beschluss
Vorlage
FBPB/1240/2017
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

1.         Den Anregungen der Telekom Deutschland GmbH wird im Rahmen der Erschließungsplanung gefolgt, die Hinweise zur Kenntnis genommen.

2.         Die Hinweise der Thyssengas GmbH werden im Rahmen der weiteren Erschließungsplanung berücksichtigt.

3.         Den Anregungen von Straßen NRW wird, wie im Sachverhalt beschrieben, teilweise gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

4.         Die Empfehlungen und Hinweise des Fachdienstes Grundwasser und der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld sowie der Bundeswehr werden zur Kenntnis genommen.

5.         Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB den Bebauungsplan “Wohnen am Freibad“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit den Anhängen.

6.         Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

7.         Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan „Wohnen am Freibad“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

           Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wird nach der Offenlage vom 11. April 2017 bis zum 12. Mai 2017 (einschließlich) eine erneute Offenlage durchgeführt. Diese findet im Zeitraum vom 9. Juni 2017 bis zum 23. Juni 2017 (einschließlich) nur zu der Baubeschränkung aufgrund von Geruchsimmissionen im südlichen Teilbereich des Plangebietes statt. Der Kreis Coesfeld erhebt bezüglich des Immissionsschutzes nunmehr keine Bedenken. Weitere Stellungnahmen sind nicht eingegangen.

 

In der ersten Offenlage sind die in der Anlage 1 aufgelisteten Stellungnahmen eingegangen. Diese lag bereits der vorherigen Sitzungsvorlage bei und hat sich nur dahingehend geändert, dass der Immissionsschutz des Kreises Coesfeld nun keine Bedenken mehr erhebt. Diese Aufstellung mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge für die Abwägung gemacht. Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Bebauungsplan „Wohnen am Freibad“ als Satzung zu beschließen.

 

 

 

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 16.05.2017, TOP 1 ö.S. und des Rates vom 30.05.2017, TOP 4 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Nur Ratsinfosystem:

Auflistung der eingegangenen Stellungnahmen

Bebauungsplanentwurf

Entwurf der Begründung (mit schalltechnischer Untersuchung und Artenschutzprüfung)