hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungs-
beschluss
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Den
Anregungen der Telekom Deutschland GmbH wird im Rahmen der Erschließungsplanung
gefolgt, die Hinweise zur Kenntnis genommen.
2. Die
Hinweise der Thyssengas GmbH werden im Rahmen der weiteren Erschließungsplanung
berücksichtigt.
3. Den
Anregungen von Straßen NRW wird, wie im Sachverhalt beschrieben, teilweise
gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
4. Die
Empfehlungen und Hinweise des Fachdienstes Grundwasser und der
Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld sowie der Bundeswehr werden zur
Kenntnis genommen.
5. Der
Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§
7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB den Bebauungsplan “Wohnen am Freibad“ mit den örtlichen
Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der
Begründung mit den Anhängen.
6. Der
Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung
angepasst.
7. Gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan „Wohnen
am Freibad“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
• Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414)
in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW
S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Entsprechend
der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wird nach der Offenlage vom 11. April 2017
bis zum 12. Mai 2017 (einschließlich) eine erneute Offenlage durchgeführt. Diese
findet im Zeitraum vom 9. Juni 2017 bis zum 23. Juni 2017 (einschließlich) nur
zu der Baubeschränkung aufgrund von Geruchsimmissionen im südlichen Teilbereich
des Plangebietes statt. Der Kreis Coesfeld erhebt bezüglich des
Immissionsschutzes nunmehr keine Bedenken. Weitere Stellungnahmen sind nicht eingegangen.
In der ersten
Offenlage sind die in der Anlage 1 aufgelisteten Stellungnahmen eingegangen. Diese
lag bereits der vorherigen Sitzungsvorlage bei und hat sich nur dahingehend
geändert, dass der Immissionsschutz des Kreises Coesfeld nun keine Bedenken
mehr erhebt. Diese Aufstellung mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme wird
zur Grundlage der Beschlussvorschläge für die Abwägung gemacht. Von privater
Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Unter
Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Bebauungsplan „Wohnen am Freibad“ als
Satzung zu beschließen.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 16.05.2017, TOP 1 ö.S. und des Rates vom 30.05.2017, TOP 4 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Auflistung der eingegangenen Stellungnahmen
Bebauungsplanentwurf
Entwurf der Begründung (mit schalltechnischer Untersuchung und Artenschutzprüfung)