Sachverhalt:
Wie bereits
berichtet, soll die im Lageplan dargestellte Fläche mit einem Wohn- und
Geschäftshaus bebaut werden. Ein Teil des Baukörpers soll vom Ostwall aus
erschlossen werden, ein Teil von der Rathausstraße. Zur Erschließung der
Grundstücke an der Schmiedestraße wird zudem eine private Zuwegung über den
benachbarten Parkplatz erschlossen. So wird es möglich sein, die rückwärtigen
Grundstücke zu erschließen und einige offene Stellplätze anzulegen. Zudem ist
mit einem Abzweig der bestehenden Zufahrt vom Ostwall eine Tiefgarage mit
weiteren Stellplätzen geplant. Neben mehreren Wohnungen sieht die Planung auch
eine Arztpraxis im Erdgeschoss Richtung Ostwall vor.
Im Rahmen der
Neuordnung der Grundstücksangelegenheiten sind die betroffenen Grundstücke
zusammengelegt worden. Ein Teil, angrenzend an den öffentlichen Parkplatz, soll
dabei zukünftig zur Erweiterung des Parkplatzes genutzt werden. Die heutigen
Längsparker können dann um 90° gedreht werden. So können zusätzliche und besser
anfahrbare Parkplätze errichtet werden.
Das Bauvorhaben wurde
bereits Ende letzten Jahres dem Gestaltungsbeirat vorgestellt (Sitzung des
Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 21.02.2017, TOP 1 n.ö.S.).
Zusammenfassend sieht der Beirat das Bauvorhaben als Gewinn für Billerbeck.
Das Vorhaben
entspricht im Wesentlichen dem Bebauungsplan. In zwei Punkten soll das Vorhaben
jedoch von den Festsetzungen abweichen. Bereits im Zusammenhang mit dem
Baukörper an der Ecke Ostwall und Schmiedestraße wurde festgestellt, dass sich
die Festsetzungen wesentlich an den früheren Bestandsgebäuden, Nutzungen,
Grundstücksgrenzen und früheren Straßengrenzen orientiert haben. Da die
Grundstücksangelegenheiten nun neu geregelt sind, soll der neue Baukörper
möglichst optimal in den Kreuzungsbereich eingefügt werden. Eine Erhaltung der
im Bebauungsplan festgesetzten Parkanlage, die sich aus der früheren Nutzung
des „Bürgerhauses“ ergeben hatte, wird städtebaulich nicht für sinnvoll
erachtet, da sich die Fläche einfach aus einer Restparzelle ergeben hatte.
Entsprechend der südlich weiter verlaufenden neuen Bebauung soll hier eine
Vorgartenfläche entstehen, die den Kreuzungsbereich zukünftig einfasst.
Öffentliche Sitzgelegenheiten und Grünanlagen befinden sich in Sichtweite im
Kreuzungsbereich Ostwall/Schmiedestraße. Der geplante Baukörper wird mit
Teilbereichen Richtung Ostwall über die Baugrenze ragen. Im Lageplan ist die
Baugrenze mit einer blauen Linie dargestellt.
Nach § 31 Abs. 2
Nr. 3 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn
die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Durchführung des
Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Nach
Auffassung der Verwaltung liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung vor.
Verwaltungsseitig
wird das Bauvorhaben außerordentlich begrüßt. Eine wesentliche Baulücke der
Innenstadt kann nun geschlossen werden. Das Bauvorhaben wird einen
städtebaulich gelungenen Abschluss im Bereich des Rathausparkplatzes bilden.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016, TOP 3 n.ö.S. und des Rates vom 15.12.2016, TOP 4 n.ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Auszug aus dem
Bebauungsplan
Lageplan
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