Betreff
Landesprogramm "Gute Schule 2020"
hier: Beschlussfassung über das Konzept zur Umsetzung des Förderprogramms "Gute Schule 2020" sowie Kenntnisnahme der Prüfung der Möglichkeiten zur leistungsfähigen Breitbandversorgung der Schulgebäude
Vorlage
FBPB/1245/2017
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Das im Sachverhalt dargelegte Konzept über die Verwendung der Mittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ wird beschlossen.

Das Ergebnis der Prüfung der Möglichkeiten eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses der Schulgebäude wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

 

In der o. a. Sitzung wurde das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ vorgestellt. Maßnahmen, die aus Sicht der Verwaltung über das Programm umgesetzt werden könnten, wurden beschrieben. Eine Abstimmung mit den Schulen erfolgte bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

 

Wie in der Sitzung angesprochen wurde, wurde inzwischen für die Sanierung und Erweiterung der Aula der Gemeinschaftsschule ein gesonderter Antrag für den „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ gestellt. Nach Vorprüfung durch die Bezirksregierung befinden sich die Unterlagen nun im Ministerium zur Entscheidung.

 

Für die Sanierung der Fassade, des Daches und der Fenster des alten Ludgerischulgebäudes liegt inzwischen der Bewilligungsbescheid der Dorferneuerung vor. Die Maßnahmen wurden ausgeschrieben und vergeben. Soweit möglich, sollen wesentliche Arbeiten bereits in den Sommerferien ausgeführt werden.

 

Für die ausschließlich energetische Sanierung von Teilbereichen des noch nicht sanierten Daches des ehem. Realschulgebäudes sollen die Mittel in Höhe von gut 60.000,- Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz verwendet werden.  Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für die energetische Sanierung werden hierbei berücksichtigt. Mit dem einzubringenden Eigenanteil der Stadt sollen hier insgesamt rd. 70.000,- Euro investiert werden. Für die abschließende Fertigstellung der energetischen Dachsanierung werden voraussichtlich weitere 130.000,- Euro benötigt, die in der folgenden Liste abschließend als Reservemaßnahme bezeichnet werden.

 

Die bereitgestellten Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ haben sich geringfügig geändert. Sie belaufen sich nun auf 4 x 115.161 Euro, somit insgesamt 460.644,- Euro.

 

Nach erfolgter Einbindung der Schulen werden die nachfolgenden Maßnahmen für die einzelnen Förderjahre vorgeschlagen. Die Maßnahmen werden auf die einzelnen Jahre bezogen. Die Kosten wurden zunächst geschätzt. Für die einzelnen Jahre wurden Maßnahmen mit höheren Kosten veranschlagt als für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ erforderlich. Die Mehrkosten sollen aus der Schulpauschale gedeckt werden.

 

 

 

Förderjahr 2017

 

  • Erneuerung der Luftentfeuchtung des Lehrschwimmbeckens

Diese Maßnahme wurde zum befristeten Erhalt des Lehr-

Schwimmbeckens beschlossen.                                                        20.000,- Euro

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur in allen Schulgebäuden

Die Maßnahmen werden unten genauer beschrieben     ca.     120.000,- Euro

(Die Anbindung der Schulgebäude außerhalb der Schul-

Grundstücke ist nicht förderfähig. Geringwertige Wirtschafts-

güter bis 410,- Euro netto sind ebenfalls nicht förderfähig.)

  • Umgestaltung je eines Raumes als Mehrzweckraum an beiden

Grundschulstandorten. In einem der Räume muss der komplette

alte Holzfußboden ersetzt werden.                                                    15.000,- Euro

  • Bauliche Sanierung/Aufwertung des Musikraumes im ehem.

Realschulgebäude                                                                                10.000,- Euro

 

 

Förderjahr 2018

 

  • Sanierung Lehrer-WC im Johannisschulgebäude                         12.000,- Euro
  • Sanierung Lehrer-WC im Gebäude der ehem. Realschule          30.000,- Euro
  • Brandschutz Ludgerischulgebäude                                                100.000,- Euro

In den Gebäuden des Ludgerischul-Standortes fehlt für beide

Gebäudeteile der zweite Rettungsweg, der über die verbindende

Glasüberdachung zwischen den Gebäuden geführt werden

soll. Zusätzliche Maßnahmen sind in den Treppenhäusern der

beiden Gebäudeteile erforderlich.  

  • Sanierung weiterer Klassenräume in der ehem. Realschule       52.500,- Euro

 

 

Förderjahr 2019

 

  • Anlegung und Ausbau eines neuen naturwissenschaftichen

Raumes in der Gemeinschaftsschule, bauliche Maßnahmen

und Ausstattung                                                                                   200.000,- Euro

                         

 

Förderjahr 2020

 

  • Erneuerung des Hallenbodens in der 2-fach Sporthalle              125.000,- Euro

Der Boden in der inzwischen fast 30 Jahre alten Sporthalle

wurde bereits mehrfach ausgebessert und muss erneuert

werden. 

 

 

 

Reservemaßnahme

Ausschließlich energetische Sanierung der restlichen Dachflächen

der ehem. Realschule                                                                                    130.000,- Euro

 

 

Sofern sich ergeben sollte, dass Maßnahmen nicht umgesetzt werden können oder sollen oder der zeitliche Rahmen nicht eingehalten werden kann oder eine andere Priorisierung erfolgen soll, kann die Maßnahmenliste durch erneuten Beschluss des Rates geändert werden.

 

 

Weitere Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist, dass sich die Stadt mit der Breitbandthematik an den Schulen auseinandersetzt. Im Gesetz zum Programm „Gute Schule 2020“ heißt es: Weiterhin prüfen die Kommunen systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude. Das Ergebnis ihrer Prüfung dokumentieren sie in einem Konzept, über das die jeweilige Vertretungskörperschaft informiert wird.“

 

In Abstimmung mit den Schulleitungen ist folgendes vorgesehen:

 

Der Breitbandanschluss der Schulen an das öffentliche Netz stellt aus Sicht der Verwaltung nicht die beste Lösung dar. In die Betreuung der EDV-Systeme in den Schulen ist nicht zuletzt der EDV-Spezialist Herr Dirksmeier eingebunden. Es wird seit längerer Zeit daran gearbeitet, die Voraussetzungen für eine Glasfaseranbindung der Schulgebäude an das Rathaus zu schaffen. Hierfür wurden bereits –insbesondere im Zuge des Neuausbaus der Lange Straße und des Marktes Leerrohre verlegt. Diese Maßnahme ist jedoch nicht über das Programm „Gute Schule“ förderfähig.

 

Die jetzige Ist-Situation mit der Bandbreite von bis zu 120 MBit (erweiterbar auf bis zu 400 Mbit) für das Schulzentrum über den Kabelanschluss von Unitymedia ist bereits heute gut. Für die Standorte der Grundschule liegt die Bandbreite bei zurzeit 16 Mbit über die Telekom (erweiterbar auf VDsl 100). Dieses wird zurzeit gerade noch reichen. Ziel des Breitbandausbaues für die Schulen ist allerdings über einen direkten Glasfaseranschluss im Rathaus und der Weiterverteilung über ein eigenes Glasfasernetz den Schulen möglichst kurzfristig die Bandbreite von bis zu 1 GBit zu ermöglichen

 

Darüber hinaus sollen alle Gebäudeteile der Billerbecker Schulen inclusive der Sporthallen mit flächendeckendem WLAN auf Controllerbasis ausgestattet werden.

 

In Absprache mit den Schulen wird ferner für erforderlich gehalten alle maßgeblichen Unterrichtsräume (23 in der Grundschule, 30 im Schulzentrum) mit einer Präsentationstechnik auf Basis von festinstallierten WLAN Beamern auszustatten.

 

Die Grundschule wird in Ihrem Medienkonzept die Einführung von I Pad´s im Unterricht vorsehen. In einem ersten Schritt soll ein Klassensatz von 30 I Pad´s angeschafft werden.

 

Für die Gemeinschaftsschule ist vorgesehen, in dem bestehenden Computerraum 25 PC´s zu erneuern sowie einen neuen Server bzw. Software für die Datenverwaltung auf Benutzerkonten für die Schülerinnen und Schüler anzuschaffen.

 

Insgesamt werden für die WLAN und EDV Ausstattung der Billerbecker Schulen somit ca. 120.000,00 € benötigt.

 

Mit den EDV Maßnahmen soll in diesem Jahr bereits begonnen werden.

 

 

 

 

 

I.A.

 

 

 

Hubertus Messing                                       Gerd Mollenhauer

Fachbereichsleiter                                       Allgemeiner Vertreter


Bezug:      Schul- und Sportausschuss vom 31. Januar 2017, TOP 3 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                       siehe Sachverhalt      

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: