hier: Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz in
der Konzentrationszone "Kentrup"
Sachverhalt:
Im Bereich
der geplanten Konzentrationszone „Kentrup“ liegt ein Antrag zur Errichtung von
zwei Windkraftanlagen vor. Geplant sind zwei Anlagen mit einer Gesamthöhe von
200 m. Der Rotordurchmesser beider Anlagen ist mit 142 m geplant. Den
Antragsunterlagen liegt eine Bewertung zur optischen Wirkung zu vier
Wohnhäusern, welche in einem Abstand zwischen 534 und 569 Metern von der
jeweils nächstgelegenen Windkraftanlage liegen, bei. Diese Bewertung und die
Gutachten zu Lärmimmissionen und Schattenwurf werden vom Kreis Coesfeld
geprüft.
Die Anlagen
sollen im Zusammenhang mit der Konzentrationszone „Kentrup“ errichtet werden.
Planungsrechtlich ist die Antragstellung wie folgt einzustufen:
- Die Stadt Billerbeck hat einen gültigen
Flächennutzungsplan, der die Windkraftnutzung im Stadtgebiet regelt.
- Die geplanten Anlagen liegen komplett in
der Konzentrationszone „Kentrup“.
- Im Landschaftsplan „Baumberge Nord“ ist
ein Bauverbot für das in dem Gebiet geltende Landschaftsschutzgebiet
„Baumberge“ festgesetzt. Dieses gilt jedoch nicht für die Errichtung von
Windenergieanlagen einschließlich der hierfür erforderlichen Neben- und
Erschließungsmaßnahmen innerhalb von Konzentrationszonen gemäß
Flächennutzungsplan.
Es sind
Ausgleichsmaßnahmen bzw. Ausgleichszahlungen für den Artenschutz und
Landschaftsschutz vorgesehen. Die Untere Landschaftsbehörde wird hierzu eine
abschließende Bewertung vornehmen.
Die
Erschließung der Windkraftanlagen erfolgt von dem nördlich gelegenen
Wirtschaftsweg. Für die Baustellenerschließung werden vor Baubeginn noch
Regelungen zur Ertüchtigung des Weges bis zur Landstraße erforderlich, da
dieser aufgrund der Breite und der Radien der Fahrzeuge für eine Erschließung nicht
geeignet wäre.
Das Vorhaben
entspricht der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes. Verwaltungsseitig wird
vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu
erteilen. Sollten sich im Genehmigungsverfahren wesentliche Änderungen ergeben,
erfolgt eine Information oder erneute Beratung.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Lageplan
Auszug aus der deutschen Grundkarte mit Darstellung der Konzentrationszone