Betreff
Antrag des Sportvereins DJK-VFL Billerbeck auf Umbau des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz
Vorlage
FBPB/1277/2017
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Stadt Billerbeck beteiligt sich an den Kosten für die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz mit einem Betrag in Höhe von 150.000,- Euro. Die Zusage erfolgt unter der Voraussetzung der Einplanung der Mittel in den Haushaltsplan 2018. Über die Maßnahme ist eine Vereinbarung in Anlehnung an die Vereinbarung aus dem Jahre 2009 zu schließen.


Sachverhalt:

Mit dem beigefügten Schreiben beantragt der Sportverein DJK-VFL Billerbeck den Umbau des noch bestehenden Tennen-/Aschenplatzes in einen Kunstrasenplatz.

 

Der Verein würde die Maßnahme analog der Anlegung des ersten Kunstrasenplatzes im eigenen Namen durchführen und beantragt einen städtischen Zuschuss in Höhe von 150.000,- Euro, eine weitere städtische Zuweisung in Höhe von 30.000,- Euro, die Übernahme der jährlichen Grundpflegekosten für beide Plätze in Höhe von rd. 4.000,- Euro je Platz sowie die Zusage, dass die wöchentliche Unterhaltspflege beider Kunstrasenplätze durch den Platzwart der Stadt Billerbeck erfolgt.

 

Neben Gesprächen zwischen Verein und Verwaltung hatte der Verein auch die Fraktionen und fraktionslosen Ratsmitglieder am 13. Juli zu einem Ortstermin eingeladen, in dem der Wunsch nach Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz erläutert wurde.

 

Seitens der Verwaltung ist der Antrag vom Grundsatz her nachvollziehbar.

Bereits im vergangenen Jahr wurde aufgrund der Vielzahl der Mannschaften überlegt, wie der Trainingsbetrieb gesichert werden kann. Hier wurde überlegt, die Wiese hinter dem Beachvolleyballfeld umfassend aufzuwerten. Hierfür wurden 50.000,- Euro in den Haushalt eingestellt.

Wie auch vor Ort festgestellt werden konnte, hat die Deckschicht des Tennenplatzes seine Nutzungszeit erreicht, sodass auch hier in absehbarer Zeit eine Grundsanierung anstehen würde. Diese ist noch nicht verplant und muss mit gut 100.000,- Euro veranschlagt werden.

In den Gesprächen zwischen Verein und Verwaltung wie auch in dem Ortstermin am 13. Juli wurde daher besprochen, dass sich die Stadt an den Kosten mit 150.000,- Euro beteiligen könnte. Die für die Wiese hinter dem Beachvolleyballfeld vorgesehenen Mittel könnten eingespart werden, da der Kunstrasenplatz deutlich intensiver genutzt werden kann und der Trainingsbetrieb damit insgesamt gewährleistet werden kann.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollten die weitergehenden Anträge des Vereins auf weitere Zuschüsse sowie die Übernahme der Grundpflegekosten jedoch zurückgewiesen werden.

Gegenüber der Umwandlung des ersten Platzes stellt eine Beteiligung in Höhe von 150.000,- Euro ein erhebliches Entgegenkommen dar. Die Übernahme der jährlichen Grundpflege sollte nicht erfolgen. Die Gegenrechnung des Vereins, dass die Stadt im Gegenzuge die Sanierung des Tennenplatzes nach einer weiteren üblichen Nutzungsdauer erspart, kann nach Auffassung der Verwaltung zur Begründung nicht herangezogen werden. Hier muss nach Abgängigkeit eines Kunstrasenplatzes erneut entschieden werden, ob sich die Stadt ggf. auch an einer Erneuerung beteiligen wird.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, mit dem Verein eine weitere Vereinbarung über die Umwandlung des zweiten Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz in Anlehnung an die Vereinbarung aus dem Jahre 2009 zu schließen. Die Vereinbarung aus dem Jahre 2009 ist im Ratsinfosystem für die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger hinterlegt.

 

 

i.      A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                                   Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                Bürgermeisterin 


Bezug:    

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                  150.000,- Euro     

 

Finanzierung durch Mittel bei Produktkonto:                            siehe Sachverhalt

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Antrag des DJK-VFL Billerbeck vom 8. August 2017

Vereinbarung aus dem Jahre 2009 (nur für Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger im Ratsinfosystem)