Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Stadt Billerbeck beteiligt sich an den Kosten für die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz mit einem Betrag in Höhe von 150.000,- Euro. Die Zusage erfolgt unter der Voraussetzung der Einplanung der Mittel in den Haushaltsplan 2018. Über die Maßnahme ist eine Vereinbarung in Anlehnung an die Vereinbarung aus dem Jahre 2009 zu schließen.
Sachverhalt:
Mit dem
beigefügten Schreiben beantragt der Sportverein DJK-VFL Billerbeck den Umbau
des noch bestehenden Tennen-/Aschenplatzes in einen Kunstrasenplatz.
Der Verein
würde die Maßnahme analog der Anlegung des ersten Kunstrasenplatzes im eigenen
Namen durchführen und beantragt einen städtischen Zuschuss in Höhe von
150.000,- Euro, eine weitere städtische Zuweisung in Höhe von 30.000,- Euro,
die Übernahme der jährlichen Grundpflegekosten für beide Plätze in Höhe von rd.
4.000,- Euro je Platz sowie die Zusage, dass die wöchentliche Unterhaltspflege
beider Kunstrasenplätze durch den Platzwart der Stadt Billerbeck erfolgt.
Neben
Gesprächen zwischen Verein und Verwaltung hatte der Verein auch die Fraktionen
und fraktionslosen Ratsmitglieder am 13. Juli zu einem Ortstermin eingeladen,
in dem der Wunsch nach Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz
erläutert wurde.
Seitens der
Verwaltung ist der Antrag vom Grundsatz her nachvollziehbar.
Bereits im
vergangenen Jahr wurde aufgrund der Vielzahl der Mannschaften überlegt, wie der
Trainingsbetrieb gesichert werden kann. Hier wurde überlegt, die Wiese hinter
dem Beachvolleyballfeld umfassend aufzuwerten. Hierfür wurden 50.000,- Euro in
den Haushalt eingestellt.
Wie auch vor
Ort festgestellt werden konnte, hat die Deckschicht des Tennenplatzes seine
Nutzungszeit erreicht, sodass auch hier in absehbarer Zeit eine Grundsanierung
anstehen würde. Diese ist noch nicht verplant und muss mit gut 100.000,- Euro
veranschlagt werden.
In den
Gesprächen zwischen Verein und Verwaltung wie auch in dem Ortstermin am 13.
Juli wurde daher besprochen, dass sich die Stadt an den Kosten mit 150.000,-
Euro beteiligen könnte. Die für die Wiese hinter dem Beachvolleyballfeld
vorgesehenen Mittel könnten eingespart werden, da der Kunstrasenplatz deutlich
intensiver genutzt werden kann und der Trainingsbetrieb damit insgesamt
gewährleistet werden kann.
Aus Sicht der
Verwaltung sollten die weitergehenden Anträge des Vereins auf weitere Zuschüsse
sowie die Übernahme der Grundpflegekosten jedoch zurückgewiesen werden.
Gegenüber der
Umwandlung des ersten Platzes stellt eine Beteiligung in Höhe von 150.000,-
Euro ein erhebliches Entgegenkommen dar. Die Übernahme der jährlichen
Grundpflege sollte nicht erfolgen. Die Gegenrechnung des Vereins, dass die
Stadt im Gegenzuge die Sanierung des Tennenplatzes nach einer weiteren üblichen
Nutzungsdauer erspart, kann nach Auffassung der Verwaltung zur Begründung nicht
herangezogen werden. Hier muss nach Abgängigkeit eines Kunstrasenplatzes erneut
entschieden werden, ob sich die Stadt ggf. auch an einer Erneuerung beteiligen
wird.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, mit dem Verein eine weitere Vereinbarung über die
Umwandlung des zweiten Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz in Anlehnung an
die Vereinbarung aus dem Jahre 2009 zu schließen. Die Vereinbarung aus dem
Jahre 2009 ist im Ratsinfosystem für die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger
hinterlegt.
i. A.
Gerd
Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 150.000,- Euro
Finanzierung durch Mittel bei Produktkonto: siehe Sachverhalt
Anlagen:
Antrag des DJK-VFL Billerbeck vom 8. August 2017
Vereinbarung aus dem Jahre 2009 (nur für Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger im Ratsinfosystem)