Betreff
Finanzzwischenbericht 2017;
hier: Entwicklung der Ergebnisplanung sowie der Investitionen im Vergleich zur Planung
Vorlage
FBF/0369/2017
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

Der Finanzzwischenbericht 2017 wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

 

In der ersten Haupt- und Finanzausschusssitzung nach den Sommerferien wird immer durch den Finanzzwischenbericht über den Stand der Ausführung des Haushaltes 2017 durch eine PowerPoint Präsentation informiert. Insbesondere wird hierbei auf die Entwicklung der Ergebnisrechnung im Produkt 16010 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ eingegangen. Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Finanzzwischenberichtes war die Einnahmesituation bei der Stadt gefestigt. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich die Steuereinnahmen bis zum Jahresende negativ entwickeln werden.

 

Zum Zeitpunkt 30.6.2017 und damit dem Zeitpunkt, der entscheidend ist für die Ermittlung der Steuerkraft für den Finanzausgleich 2018, wurden die Ansätze der Gewerbesteuer geringfügig überschritten. Auch zum jetzigen Zeitpunkt werden die Ansätze der Gewerbesteuer in der Ergebnis- und der Finanzrechnung weiterhin überschritten. Jedoch muss bei diesen Werten eine angekündigte Anpassung der Vorauszahlung für 2016 und 2017 nach unten noch berücksichtigt werden. Somit kann konstatiert werden, dass die Ansatzreduzierung der Gewerbesteuer für 2017 auf 6.320.000 € aufgrund der wirtschaftlichen Prognosen bestehen bleibt.

 

Im Juli wurde die letzte Zinsabsicherung für ein weiteres Darlehn bis zum Ende der Laufzeit 2046 vorgenommen, so dass nun alle Darlehen, die spätestens Ende 2019 auslaufen, abgesichert sind. Langfristige Zinsen tendieren weiter auf einem Rekordtief, da deutsche Staatsanleihen in der Schuldenkrise Europas immer noch als sicherer Hafen angesehen werden. Die Stadt Billerbeck hat durch diese Situation bei der Prolongation fälliger Darlehn in den letzten Jahren profitieren können. Die Gefahr von steigenden langfristigen Zinsen darf jedoch nicht unterschätzt werden. Die nächsten Umschuldungen stehen im Jahr 2026 für die im Jahr 2016 aufgenommenen zinslosen Darlehen für die Übergangswohnheime an. Ab 2026 werden für diese Darlehen Zinsen zu zahlen sein.

 

Die Bundesregierung erwartet für das laufende Jahr 2017 einen Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um real plus 1,5 Prozent. Für das Jahr 2017 wird von einer Zunahme der Bruttolöhne und -gehälter von plus 3,9 Prozent ausgegangen. Die Beschäftigungszahlen liegen auf Rekordniveau, die Arbeitslosenquote war lange nicht mehr so niedrig. Verglichen mit der Steuerschätzung vom November 2016 werden die Steuereinnahmen 2017 um 7,9 Mrd. € höher ausfallen. Damit würden die Gemeinden 2,5 Mrd. € Mehreinnahmen zu erwarten haben. Dieses sind die Ergebnisse der 151. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ in Bad Muskau. Aufgrund der fehlenden Regionalisierung können hieraus jedoch keine Auswirkungen für die Stadt Billerbeck gezogen werden, so dass vorerst davon ausgegangen wird, dass die Ansätze für die Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbeteiligung nicht überschritten werden.

 

Es werden nicht alle geplanten Maßnahmen in diesem Jahr umgesetzt werden können. Den Einsparungen im Bereich der „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ stehen geringere Zuwendungen im Haushalt gegenüber, so dass sich hier keine Auswirkungen auf das Ergebnis ergeben werden. Ebenso verhält es sich im Investitionsbereich, diese Maßnahmen werden im Haushalt 2018 neu verplant. Die Mehraufwendungen für Versorgungsaufwendungen i. H. v. 36.885 € können durch Einsparungen bei den Personalaufwendungen gedeckt werden. Auf Dauer ist hier jedoch absehbar, dass die Ansätze im Haushalt 2018 um 50.000 € erhöht werden müssen. Grund dafür ist das Inkrafttreten des neuen Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes. Hierdurch wird das Versorgungslastenverteilungsgesetz abgeschafft und die Abfindungsregelung des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages nahezu identisch eingeführt.

 

Die neue Landesregierung hat am 29.8.2017 die Eckpunkte zum Entwurf GFG 2018 und zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes beraten, beschlossen und hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beauftragt, die kommunalen Spitzenverbände anzuhören. Im Entwurf bleiben die wesentlichen Parameter für die Verteilung der Schlüsselzuweisungen gegenüber den Jahren 2017 und 2016 abermals unverändert hinsichtlich des Haupt-, Soziallasten- und Schüleransatzes, sowie der fiktiven Hebesätze. Die Landesregierung möchte das finanzwissenschaftliche Gutachten, das im Nachgang der Urteile des Verfassungsgerichtes NRW vom 10.5.16 (Az. VerfGH 19/13 und 24/13) in Auftrag gegeben worden war, gründlich prüfen und im GFG 2019 umsetzen.

 

Für die Stadt Billerbeck als abundante Kommune ist es sehr erfreulich, dass die Abundanzumlage/“Kommunal-Soli“ mit dem Entwurf GFG 2018 abgeschafft werden soll. In den Jahren 2016 und 2017 hat die Stadt Billerbeck rund 344 T€ als Konsolidierungshilfe leisten müssen.

 

Die Schul- und Sportpauschale soll im Sockel um 50% erhöht werden.

 

Weitere finanzielle Auswirkungen für die Stadt Billerbeck aus dem Entwurf des GFG 2018 können noch nicht ermittelt werden, da die im Juli sonst vorliegende Modellrechnung noch nicht bekannt gegeben wurde.

 

Wenngleich sich auch das Jahresergebnis 2017 voraussichtlich nicht verschlechtern, sondern eher verbessern wird aufgrund der Auflösung der Rückstellung für die Ludgerigrundschule (Jahresabschlussbuchung i. H. v. 575.000 €), bleibt Sparsamkeit und Ausgabedisziplin das Gebot der Stunde und dies nicht nur im Aufwandsbereich, sondern auch im Investitionsbereich. Investitionen sollten, wenn möglich grundsätzlich, durch Pauschalen „gegenfinanziert“ werden, damit die „Abschreibungen“ neutralisiert werden. Darum ist es unverzichtbar, alle sonstigen Fördermaßnahmen auszuschöpfen. Dennoch führen Investition auch zu Folgekosten. Daher sollte dies bei Neuinvestitionen immer mitbedacht werden.

 

Die Stadt Billerbeck wird aufgrund ihrer Abundanz bei Förderungen des Bundes bzw. Landes, die die Gewährung der Schlüsselzuweisungen als Maßstab nehmen, nicht bedacht. Bestes Beispiel ist hier der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der 2. Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes. Der Bund stellt dem Land NRW 1,12 Milliarden Euro für Investitionen finanzschwacher Gemeinden zur Verbesserung der Schulinfrastruktur zur Verfügung. Fördermittelberechtigt sind nur diejenigen Städte und Gemeinde, die zumindest in einem der Jahre 2015 - 2017 Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben. Da die Stadt Billerbeck seit einschließlich 2014 diese nicht mehr erhält, profitiert sie auch von diesem Gesetz nicht.

 

Ein freiwilliger Verzicht auf Gebühren, Beiträge und Steuern (keine Erhöhung der Hebesätze auf die fiktiven Hebesätze) führt zwangsläufig zum Verzehr der Ausgleichsrücklage. Im Bereich der „freiwilligen Aufgaben“ sollte, soweit es möglich ist, immer eine Kostendeckung erreicht werden.

 

Die Einschätzung zur Finanzlage hängt neben der konjunkturellen Entwicklung (Gewerbesteuererträge und Einkommensteuerbeteiligung) auch noch ab von den Unsicherheiten bei der Belastung im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge, wenngleich sich die Lage im Vergleich zu den Vorjahren entspannter darstellt. Eine sichere Planung ist hier nicht möglich.

 

Folglich muss darauf hingewiesen werden, dass die Haushaltsentwicklung 2017 noch mit Risiken behaftet ist. In vielen Produktbereichen resultieren die Leistungen aus Pflichtaufgaben. Eine Steuerung ist nur begrenzt möglich, weil sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegt.

 

i.A.                                                                              i.V.

 

 

 

 

Marion Lammers                                                      Gerd Mollenhauer

Kämmerin                                                                  Allgemeiner Vertreter


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: