hier: Entwicklung der Ergebnisplanung sowie der Investitionen im Vergleich zur Planung
Sachverhalt:
In der ersten Haupt- und Finanzausschusssitzung nach den Sommerferien
wird immer durch den Finanzzwischenbericht über den Stand der Ausführung des
Haushaltes 2017 durch eine PowerPoint Präsentation informiert. Insbesondere
wird hierbei auf die Entwicklung der Ergebnisrechnung im Produkt 16010
„Allgemeine Finanzwirtschaft“ eingegangen. Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung
dieses Finanzzwischenberichtes war die Einnahmesituation bei der Stadt
gefestigt. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich die Steuereinnahmen bis zum
Jahresende negativ entwickeln werden.
Zum Zeitpunkt 30.6.2017 und damit dem Zeitpunkt, der entscheidend ist
für die Ermittlung der Steuerkraft für den Finanzausgleich 2018, wurden die
Ansätze der Gewerbesteuer geringfügig überschritten. Auch zum jetzigen
Zeitpunkt werden die Ansätze der Gewerbesteuer in der Ergebnis- und der
Finanzrechnung weiterhin überschritten. Jedoch muss bei diesen Werten eine
angekündigte Anpassung der Vorauszahlung für 2016 und 2017 nach unten noch
berücksichtigt werden. Somit kann konstatiert werden, dass die
Ansatzreduzierung der Gewerbesteuer für 2017 auf 6.320.000 € aufgrund der
wirtschaftlichen Prognosen bestehen bleibt.
Im Juli wurde die letzte Zinsabsicherung für ein weiteres Darlehn bis
zum Ende der Laufzeit 2046 vorgenommen, so dass nun alle Darlehen, die
spätestens Ende 2019 auslaufen, abgesichert sind. Langfristige Zinsen tendieren
weiter auf einem Rekordtief, da deutsche Staatsanleihen in der Schuldenkrise
Europas immer noch als sicherer Hafen angesehen werden. Die Stadt Billerbeck
hat durch diese Situation bei der Prolongation fälliger Darlehn in den letzten
Jahren profitieren können. Die Gefahr von steigenden langfristigen Zinsen darf
jedoch nicht unterschätzt werden. Die nächsten Umschuldungen stehen im Jahr 2026
für die im Jahr 2016 aufgenommenen zinslosen Darlehen für die Übergangswohnheime
an. Ab 2026 werden für diese Darlehen Zinsen zu zahlen sein.
Die Bundesregierung erwartet für das laufende Jahr 2017 einen Anstieg
des Bruttoinlandsproduktes um real plus 1,5 Prozent. Für das Jahr 2017 wird von
einer Zunahme der Bruttolöhne und -gehälter von plus 3,9 Prozent ausgegangen.
Die Beschäftigungszahlen liegen auf Rekordniveau, die Arbeitslosenquote war
lange nicht mehr so niedrig. Verglichen mit der Steuerschätzung vom November
2016 werden die Steuereinnahmen 2017 um 7,9 Mrd. € höher ausfallen. Damit
würden die Gemeinden 2,5 Mrd. € Mehreinnahmen zu erwarten haben. Dieses sind
die Ergebnisse der 151. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ in Bad
Muskau. Aufgrund der fehlenden Regionalisierung können hieraus jedoch keine
Auswirkungen für die Stadt Billerbeck gezogen werden, so dass vorerst davon
ausgegangen wird, dass die Ansätze für die Einkommensteuer- und
Umsatzsteuerbeteiligung nicht überschritten werden.
Es werden nicht alle geplanten Maßnahmen in diesem Jahr umgesetzt werden
können. Den Einsparungen im Bereich der „Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen“ stehen geringere Zuwendungen im Haushalt gegenüber, so dass
sich hier keine Auswirkungen auf das Ergebnis ergeben werden. Ebenso verhält es
sich im Investitionsbereich, diese Maßnahmen werden im Haushalt 2018 neu
verplant. Die Mehraufwendungen für Versorgungsaufwendungen i. H. v. 36.885 €
können durch Einsparungen bei den Personalaufwendungen gedeckt werden. Auf
Dauer ist hier jedoch absehbar, dass die Ansätze im Haushalt 2018 um 50.000 €
erhöht werden müssen. Grund dafür ist das Inkrafttreten des neuen
Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes. Hierdurch wird das
Versorgungslastenverteilungsgesetz abgeschafft und die Abfindungsregelung des
Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages nahezu identisch eingeführt.
Die neue Landesregierung hat am 29.8.2017 die Eckpunkte zum Entwurf GFG
2018 und zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes beraten, beschlossen und hat
das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beauftragt, die
kommunalen Spitzenverbände anzuhören. Im Entwurf bleiben die wesentlichen Parameter
für die Verteilung der Schlüsselzuweisungen gegenüber den Jahren 2017 und 2016
abermals unverändert hinsichtlich des Haupt-, Soziallasten- und Schüleransatzes,
sowie der fiktiven Hebesätze. Die Landesregierung möchte das finanzwissenschaftliche
Gutachten, das im Nachgang der Urteile des Verfassungsgerichtes NRW vom 10.5.16
(Az. VerfGH 19/13 und 24/13) in Auftrag gegeben worden war, gründlich prüfen
und im GFG 2019 umsetzen.
Für die Stadt Billerbeck als abundante Kommune ist es sehr erfreulich,
dass die Abundanzumlage/“Kommunal-Soli“ mit dem Entwurf GFG 2018 abgeschafft
werden soll. In den Jahren 2016 und 2017 hat die Stadt Billerbeck rund 344 T€
als Konsolidierungshilfe leisten müssen.
Die Schul- und Sportpauschale soll im Sockel um 50% erhöht werden.
Weitere finanzielle Auswirkungen für die Stadt Billerbeck aus dem
Entwurf des GFG 2018 können noch nicht ermittelt werden, da die im Juli sonst
vorliegende Modellrechnung noch nicht bekannt gegeben wurde.
Wenngleich sich auch das Jahresergebnis 2017 voraussichtlich nicht
verschlechtern, sondern eher verbessern wird aufgrund der Auflösung der
Rückstellung für die Ludgerigrundschule (Jahresabschlussbuchung i. H. v.
575.000 €), bleibt Sparsamkeit und Ausgabedisziplin das Gebot der Stunde und
dies nicht nur im Aufwandsbereich, sondern auch im Investitionsbereich.
Investitionen sollten, wenn möglich grundsätzlich, durch Pauschalen
„gegenfinanziert“ werden, damit die „Abschreibungen“ neutralisiert werden.
Darum ist es unverzichtbar, alle sonstigen Fördermaßnahmen auszuschöpfen.
Dennoch führen Investition auch zu Folgekosten. Daher sollte dies bei Neuinvestitionen
immer mitbedacht werden.
Die Stadt Billerbeck wird aufgrund ihrer Abundanz bei Förderungen des
Bundes bzw. Landes, die die Gewährung der Schlüsselzuweisungen als Maßstab
nehmen, nicht bedacht. Bestes Beispiel ist hier der Gesetzesentwurf zur
Umsetzung der 2. Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes. Der Bund stellt dem Land NRW 1,12 Milliarden Euro für
Investitionen finanzschwacher Gemeinden zur Verbesserung der Schulinfrastruktur
zur Verfügung. Fördermittelberechtigt sind nur diejenigen Städte und Gemeinde,
die zumindest in einem der Jahre 2015 - 2017 Schlüsselzuweisungen aus dem
Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben. Da die Stadt Billerbeck seit
einschließlich 2014 diese nicht mehr erhält, profitiert sie auch von diesem
Gesetz nicht.
Ein freiwilliger Verzicht auf Gebühren, Beiträge und Steuern (keine
Erhöhung der Hebesätze auf die fiktiven Hebesätze) führt zwangsläufig zum
Verzehr der Ausgleichsrücklage. Im Bereich der „freiwilligen Aufgaben“ sollte,
soweit es möglich ist, immer eine Kostendeckung erreicht werden.
Die Einschätzung zur Finanzlage hängt neben der konjunkturellen
Entwicklung (Gewerbesteuererträge und Einkommensteuerbeteiligung) auch noch ab
von den Unsicherheiten bei der Belastung im Zusammenhang mit der Aufnahme,
Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge, wenngleich sich die Lage im
Vergleich zu den Vorjahren entspannter darstellt. Eine sichere Planung ist hier
nicht möglich.
Folglich muss darauf hingewiesen werden, dass die Haushaltsentwicklung
2017 noch mit Risiken behaftet ist. In vielen Produktbereichen resultieren die
Leistungen aus Pflichtaufgaben. Eine Steuerung ist nur begrenzt möglich, weil
sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegt.
i.A. i.V.
Marion Lammers Gerd
Mollenhauer
Kämmerin Allgemeiner Vertreter