Der vom Büro
Thomaßen Consult vorgestellte und vorgelegte Entwurf zur anlassbezogenen
Schulentwicklungsplanung im Zusammenhang mit der Bildung eines Teilstandortes
der Anne-Frank-Gesamtschule in Billerbeck wird zur Kenntnis genommen und von
der Gemeinde Havixbeck wird auf dieser Grundlage die Beteiligung der
Nachbarkommunen gem. § 80 Abs. 4
Schulgesetz NRW durchgeführt.
Sachverhalt:
Für die Bildung
eines Teilstandortes der Anne-Frank-Gesamtschule in Billerbeck ist es
erforderlich, dass die Gemeinde Havixbeck eine anlassbezogen
Schulentwicklungsplanung beschließt und das offizielle Beteiligungsverfahren
nach dem Schulgesetz NRW durchführt. Da die Schulausschüsse in der gemeinsamen
Sitzung zusammen tagen, wurde der Inhalt aus der Havixbecker Vorlage
nachstehend übernommen:
„Das beauftragte
Fachbüro Thomaßen aus Köln ist aktuell dabei, einen ersten Grobentwurf der
anlassbezogenen Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Gemeinde
Havixbeck zu erarbeiten. Der Entwurf, der die Aspekte der Schülerentwicklungen
und der Raumbedarfe beinhaltet, kann aus Zeitgründen erst in der Sondersitzung
des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport, die am 17.10.2017
gemeinsam mit dem zuständigen Ausschuss in Billerbeck stattfindet, vorgestellt
werden (der Entwurf für die Medienentwicklungsplanung wird aus Zeitgründen zu
einem späteren Zeitpunkt vorgelegt). Die vorgestellten Inhalte können diskutiert
werden und es besteht die Möglichkeit, Anregungen bzw. Änderungswünsche zu
formulieren und zu konkretisieren.
Auf der Grundlage
der Ausschussempfehlungen wird die Bearbeitung des Planes bis zur Sondersitzung
des Rates abgeschlossen werden.
Die Gemeinde hat
ihre Schulentwicklungsplanung nach den Vorschriften des Schulgesetzes mit den
Nachbarkommunen abzustimmen. Damit die Schulträger, die im Rahmen eines
gemeinsamen Gespräches am 21.09.2017 bereits mündlich informiert wurden, auch
die Möglichkeit haben, ihre Stellungnahmen entsprechend vorzubereiten, soll
informell nach der Schulausschusssitzung bereits die schriftliche Information
über die wesentlichen Planungsinhalte erfolgen. Nach dem Ratsbeschluss in der
Sache am 9.11.2017 wird dann das formelle Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Der Gemeinderat
muss noch in diesem Jahr, und zwar in der letzten Sitzungsfolge, über die
vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Nachbarkommunen einen Beschluss
fassen (vgl. auch meine Ausführungen in der Vorlage 091/2017) und letztlich
auch den fortgeschriebenen Schulentwicklungsplan beschließen. Aus diesem Grunde
ist in dieser sehr engen zeitlichen Taktung die Beratungsfolge durchzuführen;
ich hoffe auf Ihr Verständnis“.
Die vorgestellte
anlassbezogene Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Havixbeck, zur Bildung
eines Teilstandortes der Anne-Frank-Gesamtschule in Billerbeck, wird zur
Kenntnis genommen.
I.A:
Hubertus Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin