Betreff
Entwurf der anlassbezogenen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung im Zusammenhang mit der Bildung eines Teilstandortes der Anne-Frank-Gesamtschule in Billerbeck
Vorlage
FBZD/0416/2017
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der vom Büro Thomaßen Consult vorgestellte und vorgelegte Entwurf zur anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung im Zusammenhang mit der Bildung eines Teilstandortes der Anne-Frank-Gesamtschule in Billerbeck wird zur Kenntnis genommen und von der Gemeinde Havixbeck wird auf dieser Grundlage die Beteiligung der Nachbarkommunen gem. §  80 Abs. 4 Schulgesetz NRW durchgeführt.

 


Sachverhalt:

 

Für die Bildung eines Teilstandortes der Anne-Frank-Gesamtschule in Billerbeck ist es erforderlich, dass die Gemeinde Havixbeck eine anlassbezogen Schulentwicklungsplanung beschließt und das offizielle Beteiligungsverfahren nach dem Schulgesetz NRW durchführt. Da die Schulausschüsse in der gemeinsamen Sitzung zusammen tagen, wurde der Inhalt aus der Havixbecker Vorlage nachstehend übernommen:

 

„Das beauftragte Fachbüro Thomaßen aus Köln ist aktuell dabei, einen ersten Grobentwurf der anlassbezogenen Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Gemeinde Havixbeck zu erarbeiten. Der Entwurf, der die Aspekte der Schülerentwicklungen und der Raumbedarfe beinhaltet, kann aus Zeitgründen erst in der Sondersitzung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport, die am 17.10.2017 gemeinsam mit dem zuständigen Ausschuss in Billerbeck stattfindet, vorgestellt werden (der Entwurf für die Medienentwicklungsplanung wird aus Zeitgründen zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt). Die vorgestellten Inhalte können diskutiert werden und es besteht die Möglichkeit, Anregungen bzw. Änderungswünsche zu formulieren und zu konkretisieren.

 

Auf der Grundlage der Ausschussempfehlungen wird die Bearbeitung des Planes bis zur Sondersitzung des Rates abgeschlossen werden.

 

Die Gemeinde hat ihre Schulentwicklungsplanung nach den Vorschriften des Schulgesetzes mit den Nachbarkommunen abzustimmen. Damit die Schulträger, die im Rahmen eines gemeinsamen Gespräches am 21.09.2017 bereits mündlich informiert wurden, auch die Möglichkeit haben, ihre Stellungnahmen entsprechend vorzubereiten, soll informell nach der Schulausschusssitzung bereits die schriftliche Information über die wesentlichen Planungsinhalte erfolgen. Nach dem Ratsbeschluss in der Sache am 9.11.2017 wird dann das formelle Beteiligungsverfahren durchgeführt.

 

Der Gemeinderat muss noch in diesem Jahr, und zwar in der letzten Sitzungsfolge, über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Nachbarkommunen einen Beschluss fassen (vgl. auch meine Ausführungen in der Vorlage 091/2017) und letztlich auch den fortgeschriebenen Schulentwicklungsplan beschließen. Aus diesem Grunde ist in dieser sehr engen zeitlichen Taktung die Beratungsfolge durchzuführen; ich hoffe auf Ihr Verständnis“.

 

Die vorgestellte anlassbezogene Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Havixbeck, zur Bildung eines Teilstandortes der Anne-Frank-Gesamtschule in Billerbeck, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

I.A:

 

 

Hubertus Messing                                                   Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: