Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Aufgrund der §§ 78 ff. GO NRW wird die
Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das
Haushaltsjahr 2018 mit den weiteren Bestandteilen und Anlagen unter
Einbeziehung der sich im Beratungsgang der HFA Sitzungen ergebenen
Anpassungserfordernisse und Änderungsbeschlüsse, die in einer Änderungsliste
zusammengefasst sind, beschlossen.
2. Der Stellenplan der Stadt
Billerbeck für das Haushaltsjahr 2018 wird beschlossen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck am 19. Oktober 2017
erfolgte die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018 in den Rat. Dieser
wurde durch Beschluss des Rates zur Vorberatung an den Haupt- und
Finanzausschuss verwiesen. Zum Zwecke der Vorberatung sind 2 Sitzungstermine
vorgesehen, und zwar am 14. November 2017 und 28. November 2017.
Das Land NRW hat am 24. Oktober eine vorläufige Modellrechnung zum
Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 veröffentlicht. Demnach musste lediglich der
neue Wert für die Investitionspauschale mit plus 41.400 € für 2018 in die
Änderungsliste aufgenommen werden. Die Investitionspauschalen für die
mittelfristige Finanzplanung wurden in der Änderungsliste mit den
Steigerungsraten, die den Planungsrichtwerten 2018-2021 zugrunde gelegt wurden,
angesetzt.
Insgesamt werden damit die Investitions-, Schul- und Sportpauschale
1.471.208 € (vorläufige Zuweisung) betragen. Dies entspricht einem Plus von
250.563 € gegenüber dem Vorjahr.
Wie bekannt, berechnet die Deutsche Bundesbank seit Juli 2014 negative
Zinsen, seit März 2016 i.H.v. -0,4%. In 2017 konnte die Stadt Billerbeck durch
Transaktionen auf verschiedene Girokonten es noch verhindern, dass negative
Zinsen berechnet werden. Ab dem 1.1.2018 werden nun für alle Guthaben auf Girokonten
der Stadt Billerbeck negative Zinsen ab Überschreitung eines Mindestbetrages
berechnet. Der seit 2017 verplante Ansatz von 2.000 € muss somit auf 12.000 €
erhöht werden.
Die letzten Gewerbesteueranpassungen für 2016 und 2017 führen dazu, dass
der Ansatz der Gewerbesteuer für 2018 um 380.000 € herabgesetzt werden müssen.
Dementsprechend ändern sich die Ansätze für Gewerbesteuerumlage, Fonds
Deutscher Einheit, Kreis- und Jugendamtsumlage. Der Kreishaushalt wird am
09.11.2017 eingebracht, vermutlich werden sich bis dahin die Umlagesätze des
Kreises noch ändern, da der Kreis nach der vorläufigen Modellrechnung höhere
Schlüsselzuweisungen als bisher verplant, erhalten wird. Eine Anpassung dieser
Umlagehebesätze erfolgt demnach auch noch.
Die Gewerbesteueranpassungen verschlechtern das Jahresergebnis 2017 zum
jetzigen Stand auf rd. ./. 450.000 €.
Am 7. November 2017 will das Kabinett den Etatentwurf zum Landeshaus 2018
beschließen, Mitte November soll dieser dann in den Landtag eingebracht werden.
Am darauffolgenden Tag soll der Orientierungsdatenerlass veröffentlicht werden.
Diese Daten werden bis zur HFA Sitzung am 14.11.2017 noch in einer
aktualisierten Änderungsliste verarbeitet und als Tischvorlage zur Verfügung
stehen.
Auf alle Änderungen wird im Einzelnen während der Sitzung eingegangen.
i. A. i.V.
Marion Lammers Gerd
Mollenhauer
Kämmerin Allg.
Vertreter
Bezug: Sitzung des Rates am 19. Oktober 2017, TOP 2 ö. S.
Anlagen:
1)
Änderungsvorschläge für den HFA am 14.11.2017 - Ergebnisplanung -
2)
Änderungsvorschläge für den HFA am 14.11.2017 - Finanzplanung -
3) Änderungsvorschläge für den HFA am 14.11.2017 - Investitionen -