Betreff
Gebührenbedarfsberechnung 2018 für die Abfallbeseitigung
Vorlage
FBF/0402/2017
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2016 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von 11.300 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2018 berücksichtigt.

 

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)    Die Abfallbeseitigungsgebühr wird wie folgt festgesetzt:

       1) Für ein 80-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung       132,60 €

       2) Für ein 120-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung    178,80 €

       3) Für ein 240-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung    318,00 €

 

e)    Die Gebühr  für einen schwarzen Restmüllsack (80 l) wird auf 5,00 € festgesetzt.

 

f)    Die 11. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benut-

      zung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Im Zuge der für 2018 aufzustellenden Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung wurden die gesamten Kosten neu kalkuliert (siehe Seite 1 der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018). Es wurden Gesamtkosten von 744.200 € kalkuliert. Gegenüber dem Ansatz von 2017 sinken die Kosten um 1.700 €.

Neben einiger Kostensteigerungen bei den Aufwendungen für die Abfallbeseitigung, führt die Senkung der Grundgebühr des Kreises Coesfeld für die Behandlung und Verwertung von Abfällen zur größten Kosteneinsparung.

 

Unter Berücksichtigung von Mehrerträgen, insbesondere aus den derzeitig hohen Verwertungserlösen aus Papier, Metall- u. Elektroschrott, verbleibt ein über die Restmüllgefäße zu verteilender Aufwand von 603.700 € (siehe auch Seite 2 der Gebührenkalkulation 2018). In der Gebührenbedarfsberechnung des Vorjahres betrugen diese Aufwendungen noch 616.700,00 €.

Hiermit einbezogen wurde auch eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich i.H.v. 11.300 € aus dem Jahr 2014. Zur Stützung der weiteren Gebühren stehen dann noch rd. 27.800 € aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zur Verfügung.

 

Infolge der aktuellen Zahlen für 2018 können die Gebühren je Restmüllbehältervolumen um durchschnittlich 2,96 % gesenkt werden.

 

Um einen offensichtlich vorhandenen „Abfallsack-Tourismus“ aufgrund teilweise sehr unterschiedlicher Preise für die Restmüllsäcke bei den einzelnen Kommunen im Kreis Coesfeld zu verhindern, wurde es im Arbeitskreis für Abfallwirtschaft unter Beteiligung aller Kommunen im Kreis Coesfeld als zweckmäßig angesehen, den Preis pro Restmüllsack kreisweit auf 5,00 € festzulegen. Bislang wurde für einen Restmüllsack in der Stadt Billerbeck 8,00 € berechnet.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

i. A.                                         i. A.

 

 

 

 

Marko Hidding                      Marion Lammers                              Marion Dirks

Sachbearbeiter                     Fachbereichsleiterin                       Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

1)    Abschluss des Gebührenhaushaltes 2016

2)    Gebührenbedarfsberechnung 2018

3)    Entwurf 11. Änderung der Abfallgebührensatzung