Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte
Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2016 wird zur Kenntnis
genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen
Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des
Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich
enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von 11.300 € entnommen und als
Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2018 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte
Gebührenbedarfsberechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen.
d) Die Abfallbeseitigungsgebühr wird wie folgt
festgesetzt:
1) Für ein 80-l-Gefäß für Restmüll bei
4-wöchentlicher Entleerung 132,60 €
2) Für ein 120-l-Gefäß für Restmüll bei
4-wöchentlicher Entleerung 178,80 €
3) Für ein 240-l-Gefäß für Restmüll bei
4-wöchentlicher Entleerung 318,00 €
e) Die Gebühr
für einen schwarzen Restmüllsack (80 l) wird auf 5,00 € festgesetzt.
f) Die 11. Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Benut-
zung
der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Sachverhalt:
Im Zuge der
für 2018 aufzustellenden Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung
wurden die gesamten Kosten neu kalkuliert (siehe Seite 1 der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung
für das Jahr 2018). Es wurden Gesamtkosten von 744.200 € kalkuliert. Gegenüber
dem Ansatz von 2017 sinken die Kosten um 1.700 €.
Neben einiger
Kostensteigerungen bei den Aufwendungen für die Abfallbeseitigung, führt die
Senkung der Grundgebühr des Kreises Coesfeld für die Behandlung und Verwertung
von Abfällen zur größten Kosteneinsparung.
Unter
Berücksichtigung von Mehrerträgen, insbesondere aus den derzeitig hohen Verwertungserlösen
aus Papier, Metall- u. Elektroschrott, verbleibt ein über die Restmüllgefäße zu
verteilender Aufwand von 603.700 € (siehe auch Seite 2 der Gebührenkalkulation
2018). In der Gebührenbedarfsberechnung des Vorjahres betrugen diese Aufwendungen
noch 616.700,00 €.
Hiermit
einbezogen wurde auch eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich
i.H.v. 11.300 € aus dem Jahr 2014. Zur Stützung der weiteren Gebühren stehen
dann noch rd. 27.800 € aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zur
Verfügung.
Infolge der
aktuellen Zahlen für 2018 können die Gebühren je Restmüllbehältervolumen um
durchschnittlich 2,96 % gesenkt werden.
Um einen
offensichtlich vorhandenen „Abfallsack-Tourismus“ aufgrund teilweise sehr
unterschiedlicher Preise für die Restmüllsäcke bei den einzelnen Kommunen im
Kreis Coesfeld zu verhindern, wurde es im Arbeitskreis für Abfallwirtschaft
unter Beteiligung aller Kommunen im Kreis Coesfeld als zweckmäßig angesehen,
den Preis pro Restmüllsack kreisweit auf 5,00 € festzulegen. Bislang wurde für
einen Restmüllsack in der Stadt Billerbeck 8,00 € berechnet.
Um
Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.
i. A. i.
A.
Marko Hidding Marion
Lammers Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen:
1)
Abschluss
des Gebührenhaushaltes 2016
2)
Gebührenbedarfsberechnung
2018
3)
Entwurf
11. Änderung der Abfallgebührensatzung