Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
a)
Die
Abrechnung der Gebührenrechnung 2016 wird zur Kenntnis genommen und
beschlossen. Der Überschuss von 1.445,26 € wird dem Sonderposten für
Gebührenausgleich zugeführt.
b)
Die
Gebührenbedarfsberechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der
Gebührensatz je Frontmeter bleibt unverändert bei 1,59 €.
Sachverhalt:
Auf der
Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurden die Aufwendungen und Erträge
für die Straßenreinigung neu kalkuliert und entsprechend in der
Gebührenbedarfsberechnung 2018 berücksichtigt. Danach errechnet sich für 2018
eine Straßenreinigungsgebühr wie im Jahr 2017 von 1,59 € je Frontmeter.
Die Kosten
der Reinigung und Entsorgung i.H.v. 37.100 € haben sich gegenüber der
Kalkulation für das Vorjahr nicht verändert. Die Durchschnittskosten des
Winterdienstes konnten zwar um 100 € gesenkt werden, gleichen sich allerdings
durch die Erhöhung der Personalkosten um 100 € wieder aus.
Die
Inanspruchnahme von Überschüssen aus dem Sonderposten kann aufgrund von
Unterdeckung im Jahr 2014 nicht für die Kalkulation 2018 erfolgen. Der noch
verbleibende Überschuss aus den Jahren 2015 und 2016 wird zunächst nicht
verplant, um eventuelle Kostenschwankungen im Winterdienst auffangen zu können.
Um
Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.
i. A. i.
A.
Marko Hidding Marion
Lammers Marion Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen:
1)
Abschluss
des Gebührenhaushaltes 2016
2)
Gebührenbedarfsberechnung
für die Straßenreinigung in der Stadt Billerbeck für das Jahr 2018