Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2017 bis 2020 einschließlich Anlagen werden dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet, sobald der Entwurf von der Kämmerin aufgestellt und durch die Bürgermeisterin bestätigt wurde. Den Ratsmitgliedern wird der Entwurf des Gesamtabschlusses zugleich per Mail zugeleitet.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 116 GO NRW muss die Stadt Billerbeck nach den Grund-sätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF), beginnend mit dem Jahr 2010, einen Gesamtabschluss (sogenannter Konzernabschluss) aufstellen. In dem Gesamtabschluss werden der Kernhaushalt, der Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck, die GIWo mbH und die Netzgesellschaft Billerbeck einbezogen.
Mit den Arbeiten zu dem Gesamtabschluss des Vorjahres wird jeweils in den Sommerferien des Folgejahres begonnen, sodass nach Fertigstellung der Entwurf von der Kämmerin als aufgestellt und von der Bürgermeisterin als bestätigt unterschrieben werden kann.
Auf Wunsch kann der Entwurf des Abschlusses auch auf dem Postwege zugeleitet werden.
Um Beschlussfassung entsprechend dem oben genannten Beschlussvorschlag wird gebeten.
i.A.
Marion Lammers Marion Dirks
Kämmerin Bürgermeisterin