hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Behördenbeteiligung
Ergebnisse aus der
frühzeitigen Beteiligung (s. Abwägungstabelle I):
1. Die Bedenken des Herrn Guntermann werden zurückgewiesen und den Anregungen wird nicht gefolgt.
2. Der Anregung von Frau Hansel zur Festsetzung der Baugrenzen wird gefolgt.
3. Der Anregung von Frau Strauß zur Ansiedlung eines hofabschließenden Gebäudes wird nicht gefolgt.
4. Den Anregungen des Kreises Coesfeld bzgl. der Festsetzungen der Höhe der Baukörper wird gefolgt.
Ergebnisse aus der
Offenlage (s. Abwägungstabelle II und III):
5. Die
Hinweise des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen. Bezüglich der
Abgrenzung der festgesetzten Nutzung wird die Planzeichnung entsprechend
klarstellend ergänzt und bezüglich der Zulässigkeit von Garagen wird die
Begründung korrigiert.
6. Die
Hinweise der Telekom und der Unitymedia NRW GmbH werden zur Kenntnis genommen.
Abschließende Beschlüsse:
7. Die
45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck nebst Begründung
mit Umweltbericht wird unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange
gegen- und untereinander beschlossen.
8. Die
Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde
einzuholen.
9. Die
Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
10. Gemäß
§ 8 Abs. 3 BauGB wurde der Bebauungsplan „Ludgerusstift” parallel mit der
Flächennutzungsplanänderung aufgestellt. Nach Genehmigung dieser 45. Änderung
des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan aus ihm entwickelt sein.
11. Der
Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§
7 und 41 GO NRW den Bebauungsplan „Ludgerusstift” unter Abwägung aller
öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander als Satzung. Diese
besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht.
12. Gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB ist nach Inkrafttreten der Flächennutzungsplanänderung
ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplanes „Ludgerusstift”
beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV
NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Im Rahmen des o. g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2
BauGB vom 2. November 2017 bis zum 1. Dezember 2017 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden
sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in
den Anlagen aufgelistet.
Die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind als
Grundlage der Abwägung ebenfalls noch einmal beigefügt.
Die Aufstellungen mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme werden zur
Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.
Verwaltungsseitig wird unter
Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander
vorgeschlagen, die Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan zu
beschließen.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 5.09.2017, TOP 1 ö.S. und des Rates vom 19.10.2017 TOP 11 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Stellungnahmen
gem. §§ 3 (2)/4 (2) BauGB (Abwägungstabellen II und III)
Nur
Ratsinfosystem:
Stellungnahmen
gem. §§ 3 (1)/4 (1) BauGB (Abwägungstabelle I)
45. Änderung des
Flächennutzungsplanes - Planzeichnung
45. Änderung des
Flächennutzungsplanes - Begründung mit Umweltbericht
Bebauungsplan „Ludgerusstift“ - Planzeichnung
Bebauungsplan „Ludgerusstift“ - Begründung mit Umweltbericht