Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes "Friedhof/Gantweg/Massonneaustraße"
hier: Erweiterung eines Wohnhauses für eine zweite Wohneinheit
Vorlage
FBPB/1307/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof/Gantweg/Massonneaustraße“ entsprechend der vorgestellten Planung vorzubereiten. Parallel wird ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Der Eigentümer des Grundstückes Kettelerstraße 1 möchte sein Einfamilienhaus für eine zweite Wohneinheit erweitern. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Friedhof/Gantweg Massonneau-straße“. Der geplante Anbau überschreitet die heute festgesetzten Baugrenzen so erheblich, dass eine Genehmigung über eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht möglich ist.

 

Das Wohnhaus wurde rollstuhlgerecht erbaut und es wurde bereits im Rahmen der damaligen Genehmigung über die Überschreitung der Baugrenzen Richtung Straße und Richtung Süden positiv beraten. Nunmehr soll auch der Bereich zwischen dem Carport und dem Wohnhaus bebaut werden, um eine zweite Wohneinheit zu schaffen.

 

Die Planung ist städtebaulich vertretbar, da das Gebäude bereits heute eine Straßenfront zur Straße „Zu den Alstätten“ hat. Das Gebäude wird lediglich verlängert. Der Bereich zwischen dem Wohnhaus und dem südlichen Nachbargebäude ist auch keine Freifläche, sondern von beiden Seiten mit Garage und Carport bebaut. Zudem ist im Plangebiet auf der gegenüberliegenden Seite der Kettelerstraße für die Grundstücke Kettelerstraße 2 und Zu den Alstätten 51/51a die Baugrenze auch entlang der Straße „Zu den Alstätten“ durchgezogen worden. Insofern wird durch eine Änderung des Planes kein Präzedenzfall geschaffen.

 

Die angrenzenden Grundstücksnachbarn haben der Planung zugestimmt.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, einen Planentwurf zu fertigen und die Änderung in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

 

Zudem soll mit dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen werden.

 

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Planungs- und Bauausschuss vom 16.01.1996, TOP 4.1 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Auszug aus dem rechtsgültigen Bebauungsplan

Lageplan mit Darstellung der geplanten Erweiterung (schraffiert)