Sachverhalt:
Regelmäßig wurde in den Sitzungen des
Ausschusses für Generationen und Kultur über die Entwicklung der Kinderzahlen
in Billerbeck informiert. In den letzten Jahren zeichnete sich dabei ab, dass
die Kinderzahlen in Billerbeck aktuell stetig leicht steigen und sich die
Nachfrage nach Plätzen in den Kindertageseinrichtungen somit ebenfalls erhöht.
Dieser Trend wird sich voraussichtlich auch in den kommenden Jahren fortsetzen.
In enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Kreisjugendamt wurde nunmehr ein
erster Entwurf der Kindergartenbedarfsplanung vorgestellt.
Grundlage dafür war zunächst einmal die
eindeutige Aussage aller Träger von Kindertageseinrichtungen, ab dem kommenden
Kiga-Jahr 2018/2019 keine planmäßige, aber rechtlich zulässige, „Überbelegung“
mehr zu akzeptieren. Durchgehend wurden in den letzten Jahren in allen
Tageseinrichtungen, beispielsweise im St.-Ludgerus Kindergarten, ein eigentlich
3-gruppiger Kindergarten 3,22-gruppig beplant.
Eine Kinderbetreuung dürfe nicht zu Lasten der Erzieherinnen und
Erzieher gehen und damit in letzter Konsequenz auch die Qualität der Betreuung
für die Kinder gefährden. Über diese Problematik wurde in den letzten Sitzungen
des Ausschusses bereits mehrfach gesprochen.
Weitere Grundlage für die erste Planung waren
natürlich die tatsächlichen Kinderzahlen lt. Einwohnermeldeamt und das
Nachfrageverhalten nach Kita-Plätzen in den letzten Jahren.
Die tatsächlichen Kinderzahlen wurden dabei
um + 2,5 % Wanderungsauswirkungen angehoben, da, wie nachstehende Tabelle von
IT-NRW zeigt, Billerbeck noch eine der Kommunen ist, die in den letzten Jahren
Zuzüge von Außerhalb verzeichnet und es somit höchstwahrscheinlich ist, dass
dieser Trend auch für die kommenden Jahre anhält.
(Zur besseren
Lesbarkeit des Diagrammes wird auf die farbliche Version der Sitzungsvorlage im
Ratsinformationssystem verwiesen)
Bei den 3- bis 6-jährigen Kindern kann
darüber hinaus weiterhin von einer 100 % Nachfrage ausgegangen werden. Aber
auch im U-3 Bereich ist die Nachfrage in den letzten Jahren insgesamt stetig
angestiegen. Aus diesem Grunde sind die Anmeldequoten um jeweils 2 % gegenüber
den Vorjahreswerten angehoben worden
(1-jährige auf 46,4 %, 2-jährige auf 83,6 %).
Für Billerbeck ergibt sich somit eine
Entwicklung der Kinderzahlen gem. nachstehender Tabelle:
Gemessen an den vorgenannten Grundlagen
würden für das kommende Kindergartenjahr Plätze wie folgt benötigt:
-
100 % der 3 bis 6-jährigen = 302 Kinder
-
46,4 % der 105
1-jährigen = 49 Kinder
-
83,6 % der 104
2-jährigen = 87 Kinder
Insgesamt =
438 Kinder
Letztlich, aber nicht unerheblich für die
Planung, war darüber hinaus zu beachten, dass in den einzelnen Einrichtungen
wegen der Zweckbindung der Fördergelder die investiv geförderten U-3 Plätze
auch für U-3 Kinder angeboten werden können und die verbleibenden Ü-3 Kinder
nach Möglichkeit in ihrer bisherigen Einrichtung verbleiben können, ein Wechsel
der Kita also nicht notwendig sein wird.
Somit ergibt sich eine erste Planung aus der
ersichtlich ist, dass aktuell rd. 400 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.
DRK Kiga Joh. Heermann DRK Kiga Oberlau St.-Gerburgis St.- Johann St.-Ludgerus KiBi Kita Kunterbunt (N.N.) |
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Eine Gegenüberstellung der zu erwartenden Kinder mit
dem tatsächlichen aktuellen Platzangebot ergibt somit für das kommende
Kindergartenjahr 2018/2019 eine Unterversorgung wie folgt:
Diese Zahlen sprechen dafür, dass in
Billerbeck zurzeit für das kommende Kindergartenjahr 3 bis 4 Gruppen fehlen
würden.
Inzwischen wurde aber auch die Anmeldewoche
in den Kindertageseinrichtungen durchgeführt und etwaige Doppelanmeldungen
abgeglichen. Danach ergibt sich aktuell eine nicht so dramatische Entwicklung,
aber eben eine Entwicklung, weshalb jetzt zu reagieren ist. Nach dem
tatsächlichen Anmeldeverhalten der Eltern fehlen für das Kindergartenjahr 2018
/ 2019 aber auch schon rd. 16 Plätze, hauptsächlich im U-3 Bereich. Hier ist
aber noch zu berücksichtigen, dass die Zuwanderung, die seitens des Kreises
bereits eingerechnet ist, noch keine Berücksichtigung finden kann, da die
Familien tatsächlich noch nicht in Billerbeck wohnen, gleichwohl aber für ihre
Kinder einen Rechtsanspruch auf Betreuung haben werden. Ebenfalls ist aus den
Vorjahren bekannt, dass viele Eltern ihre Kinder noch nachträglich für einen
Kindergartenplatz anmelden, so dass ein Fehlbedarf an Kiga-Gruppen tendenziell
vorliegt.
Da vorwiegend ein Bedarf an U-3 Plätzen
bestehen wird (Typ II Gruppe mit zu betreuenden 10 Kindern pro Gruppe), ist für
das Kindergartenjahr 2018/2019, also ab 1. August 2018, dringend eine
Gruppenerweiterung von 2 Gruppen erforderlich.
Insgesamt ist die Kindergartenbedarfsplanung
noch nicht abgeschlossen. Dieses wird im März 2018 der Fall sein. Bis dahin
wird es noch weitere Gespräche zwischen den Trägern der Kitas, dem
Kreisjugendamt und der Stadt Billerbeck geben. Hierüber wird in der nächsten
Sitzung des Ausschusses berichtet.
Im Auftrag
Martin Struffert Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin