hier: Schaffung von Räumen für weitere Kindergartengruppen
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Verwaltung wird beauftragt, die baulichen Voraussetzungen zu schaffen, um im Untergeschoss des ehem. Realschulgebäudes ab dem kommenden Kindergartenjahr einen Kindergarten mit zwei Gruppen einrichten zu können.
Im Zuge der Planungen für das neue Baugebiet Buschenkamp sind die Flächen für einen neuen Kindergarten einzuplanen. Hier wird baldmöglichst die Errichtung eines neuen Kindergartens angestrebt.
Sachverhalt:
Wie in einer
weiteren Vorlage zur Kindergartenbedarfsplanung dargelegt wurde, ist davon
auszugehen, dass zum neuen Kindergartenjahr zwei weitere Gruppen geschaffen
werden müssen.
In den
bestehenden Kindergärten stehen entsprechende Räumlichkeiten nicht zur Verfügung.
Es ist daher zu überlegen, wie in Zukunft der Raumbedarf gedeckt werden soll,
bzw. wo entsprechende Räumlichkeiten geschaffen werden sollen.
Aus Sicht der
Verwaltung bieten sich zumindest für die nächsten Jahre Räumlichkeiten im
Gebäude der ehem. Realschule an. Im Untergeschoss fand bereits das Jugendzentrum
ein neues Zuhause. Neben dem Jugendzentrum besteht im Untergeschoss die
Möglichkeit, weitgehend getrennt vom Schulbetrieb Räumlichkeiten für zwei
weitere Kindergartengruppen zu schaffen. Die Räume wurden bereits in diesem
Schuljahr vom Schulbetrieb freigestellt und könnten zum neuen Kindergartenjahr
hergerichtet werden.
Nach der
aktuellen Einschätzung werden die Räume zumindest für mehrere Jahre weder von
der Gemeinschaftsschule noch von der angestrebten Gesamtschule benötigt. Der
zukünftige Raumbedarf für die weiterführende Schule wird unter Berücksichtigung
der weiteren Entwicklung zu beobachten sein. Es ist jedoch eher
unwahrscheinlich, dass diese Räume wieder für den Schulbetrieb benötigt werden.
Es wird daher
verwaltungsseitig vorgeschlagen, den aktuellen Platzbedarf im Gebäude der ehem.
Realschule zu schaffen. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen sollen mit möglichst
geringem Aufwand durchgeführt werden. Da die einzelnen Maßnahmen noch mit dem
Landesjugendamt und einem Betreiber abzustimmen sind, konnten noch keine
Kostenschätzungen durchgeführt werden. In den Haushalt für das Jahr 2018 wurden
pauschal Mittel in Höhe von 100.000,- Euro eingestellt. Die baulichen Maßnahmen
würden nicht gefördert. Hier wird eine Refinanzierung über Mieteinnahmen in
wenigen Jahren möglich sein. Die Kosten für die Einrichtung sind förderfähig
und in dem Ansatz von 100.000,- Euro nicht enthalten.
Mittelfristig
soll aus Sicht der Verwaltung in dem neuen Baugebiet Buschenkamp ein neuer
Kindergarten errichtet werden. Hier werden sich viele junge Familien ansiedeln.
Darüber hinaus würde ein Kindergarten in diesem Bereich eine gute Verteilung
der Kindergartenplätze auf das gesamte Stadtgebiet sicherstellen. Es könnte
hier eine ähnliche Situation wie im Bereich Oberlau mit dem Kindergarten und
angrenzendem Kinderspielplatz geschaffen werden.
Nach
Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Kindergartens im Bereich Buschenkamp
in der erforderlichen Gruppenstärke in den Jahren 2020/21 muss aufgrund der
dann vorliegenden Kindergartenbedarfsplanung die weitere Vorgehensweise abgestimmt
werden. So ist dann in die Überlegungen einzubeziehen, dass weitere Investitionen
in das Gebäude des Johann-Heermann-Kindergartens, das sich im Eigentum der
Stadt befindet, voraussichtlich nicht wirtschaftlich sein werden. Die im Zuge
des Ausbaus der U3-Betreuung getätigten Investitionen in einen Anbau
unterliegen noch bis zum Jahre 2032 der Zweckbindungsfrist.
i.
A.
Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: sind noch zu ermitteln
Anlagen:
Entwurf der Raumaufteilung für einen Zwei-Gruppen-Kindergarten