Betreff
Informationen zur Flüchtlingssituation
Vorlage
FBS/0064/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Bericht über die Flüchtlingssituation in Billerbeck wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Sachverhalt:

 

Über die Flüchtlingssituation wurde in den Ausschüssen immer wieder informiert. Insbesondere war das Thema Integration und ehrenamtliche Betreuung im Ausschuss für Generationen und Kultur von Interesse, während der Haupt- und Finanzausschuss hauptsächlich über die Wohnsituation bzw. Anzahl der Flüchtlinge informiert worden ist.

Aufbauend auf die Sitzungsvorlage für den HFA vom 26.01.2017 wurden Anfang 2017 in Billerbeck insgesamt 203 Flüchtlinge betreut. Im Laufe des letzten Jahres wurden im Sommer nochmals rd. 50 Flüchtlinge zugewiesen. Unter Berücksichtigung von Beendigungen des Aufenthaltes in Billerbeck betreuen wir aktuell noch 234 Personen aus 23 unterschiedlichen Nationen.

 

(Zur besseren Lesbarkeit der Grafik wird auf die farbliche Version der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem verwiesen)

 

Die in dem Schaubild (blaue Farben) genannten Länder Syrien, Iran, Irak, Somalia und Eritrea haben dabei eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit. Hier handelt es sich also um Menschen, die aus Herkunftsländer mit einer Schutzquote von über 50 % kommen.

Bei den restlichen Flüchtlingen (grauer Bereich) ist die Bleibewahrscheinlichkeit eher gering, aber dennoch auch nicht ausgeschlossen.

 

Von den insgesamt 234 Menschen haben inzwischen 144 Flüchtlinge zumindest den subsidiären Flüchtlingsschutz erhalten und damit den Rechtskreiswechsel in das Leistungsrecht des Sozialgesetzbuches – Zweites bzw. Zwölftes Buch (SGB II / XII) erhalten. Da in diesen Fällen mit der positiven Beendigung des Asylverfahrens auch die Verpflichtung endet, in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen zu müssen, suchen aktuell viele Flüchtlinge auch zusammen mit der Stadt Billerbeck und insbesondere mit den ehrenamtlichen Betreuern nach privaten Wohnungen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass in den meisten Fällen eine Wohnsitzverpflichtung nach der Ausländerwohnsitzregelungsverordnung (AWoV) für die Stadt Billerbeck besteht, worauf ich bereits in der Sitzungsvorlage vom 26.01.2017 eingegangen bin. Unter großen Anstrengungen ist es inzwischen gelungen, dass von den vorgenannten 144 Flüchtlingen bisher 76 Flüchtlinge einen privaten Mietvertrag abschließen konnten. Für weitere 68 Menschen wird somit noch eine Wohnung gesucht. Grundsätzlich sind sie sogar dazu verpflichtet, die für das Asylverfahren zur Verfügung gestellte Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft zu verlassen. Große Anerkennung ist hier insbesondere den ehrenamtlich Tätigen auszusprechen, die sich bis an ihre Grenzen bei der Wohnungssuche und dem Einleben in das neue Wohnumfeld einsetzen.

 

Aktuell betreibt die Stadt Billerbeck noch 9 Gemeinschaftsunterkünfte, die dezentral auf das Stadtgebiet verteilt sind. Von diesen Unterkünften stehen 4 Objekte im Eigentum der Stadt Billerbeck und 5 Objekte sind mit unterschiedlichen Laufzeiten angemietet.

Bisher erfolgte die Unterbringung in den Objekten fast ausschließlich vor dem Hintergrund, dass zugewiesene Flüchtlinge aufzunehmen sind, ihnen also ein Obdach zu geben ist. Im Rahmen der Möglichkeiten wurde dabei darauf geachtet, dass weitgehend keine Belegung mit unterschiedlichen Religionen oder Herkunftsstaaten in einem Zimmer erfolgte. Ebenfalls ist auf Geschlechtertrennung geachtet worden. Angesichts der vielen Herkunftsstaaten war und ist eine komplette Trennung der verschiedenen Ethnien aber nicht möglich. Selbst innerhalb einer Nation gibt es unterschiedliche ethnische Gruppen, also eine abgrenzbare Menschengruppe, der aufgrund ihres intuitiven Selbstverständnisses und Gemeinschaftsgefühls eine eigenständige Identität als Volksgruppe zuerkannt wird. Da es in Nordrhein-Westfalen keine Regelung eines Mindeststandards gibt, erfolgte auch angesichts des besonderen Zuweisungsdruckes im Jahr 2015 eine Unterbringung, die oftmals dazu führte, dass eine Person lediglich eine Schlafstelle incl. anteiliger Sozialräume / Küchennutzung von einer Größenordnung zwischen 6 und 10 qm umfasste. Diese Größe wiederum entsprach den Leitlinien einiger weniger anderer Bundesländer für Gemeinschaftsunterkünfte.

Gemessen an diesen Parametern verfügt die Stadt Billerbeck zurzeit noch über 56 freie Schlafgelegenheiten bei beengter Unterbringung. So gesehen könnte man meinen, dass wir in Billerbeck einen beruhigenden Zustand haben. Allerdings ist diese vermeintliche Ruhe trügerisch und die freien Plätze sind schnell verbraucht. Nach dem letzten E-Mail-Verkehr mit der Bezirksregierung Arnsberg hat die Stadt Billerbeck ihr Aufnahmesoll nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz von 100 % noch nicht erreicht. Demnach müssen wir noch ca. 20 Personen aufnehmen, voraussichtlich die ersten 10 noch im Januar 2018. Dazu kommt, dass nach aktuellem Recht die Begrenzung des Familiennachzuges ab Mitte März 2018 entfallen wird. Ob und inwieweit die Ergebnisse der Sondierungsgespräche bzw. die Koalitionsverhandlungen in Berlin noch Auswirkungen entfalten, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden. Jedenfalls haben einige Flüchtlinge angedeutet und auch bereits konkret nachgefragt, dass sie ihre Angehörigen nach Billerbeck holen möchten. Insgesamt wären zum jetzigen Zeitpunkt dafür noch weitere 26 Plätze notwendig, welche dem Aufnahmesoll nicht zugerechnet werden. Letztlich wird mittelfristig noch eine angemietete Gemeinschaftsunterkunft geschlossen werden, da eine notwendige Renovierung in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Dann werden weitere 17 Flüchtlinge in anderen Wohnraum ziehen müssen. Wie lange darüber hinaus noch eine weitere angemietete größere Unterkunft längerfristig zur Verfügung steht, ist ebenfalls heute nicht bekannt. Hier müssen wir auf jeden Fall darauf vorbereitet sein, dass eine Kündigung des Mietverhältnisses mit einer kurzen Frist erfolgen kann.

 

Eine Lösung des Problems ist in der Eröffnung der neuen Unterkünfte Ludger-Hölker-Straße und Osterwicker Straße 1 zu sehen. Diese Unterkünfte sind ursprünglich mit Fördergeldern gebaut worden, damit einer Zweckbindung unterworfen und für Flüchtlinge geplant, die noch im Anerkennungsverfahren sind. Es würde sich also um Flüchtlinge handeln, die der Stadt Billerbeck neu zugewiesen werden. Wie bereits vorstehend benannt, können diese Flüchtlinge jedoch anderweitig untergebracht werden, so dass in Absprache mit dem Kreis Coesfeld beabsichtigt ist, diese Wohneinheiten förderunschädlich freizustellen oder umzuwidmen. Dann gelten aber die allgemeinen Regelungen entsprechend den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus. Die Personen sollten also ein Bleiberecht von mindestens 1 Jahr haben und grundsätzlich potentielle Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines sein. Im Übrigen wäre es bei der jetzigen Zuweisungslage und Unterbringungsmöglichkeiten ungerecht, wenn Neuzuweisungen an den mitunter schon seit Jahren hier lebenden Flüchtlingen vorbei in die neuen Wohnungen einziehen würden. Insoweit haben sich die Voraussetzungen gegenüber denen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung der Fördergelder vorlagen, gewandelt.

Wie zu Beginn bereits mitgeteilt, leben in Billerbeck noch 68 anerkannte Flüchtlinge, die die Gemeinschaftsunterbringungen zu verlassen hätten, jedoch bisher trotz größter Anstrengungen keinen eigenen Wohnraum auf dem privaten Wohnungsmarkt gefunden haben. Diese Personen erfüllen grundsätzlich zur Abwendung von Obdachlosigkeit die Voraussetzungen für eine vorübergehende Einweisung in die neuen Objekte.

Bei der Vergabe der einzelnen und in sich abgeschlossenen Wohnungen wird dabei zunächst auf das Bleiberecht abgestellt. Dann wird sicherlich danach ausgesucht, ob es Familien mit Kindern gibt, da es nach Einschätzung der Verwaltung eigentlich für kein Kind förderlich sein kann, in einer Gemeinschaftsunterkunft leben zu müssen. Weitere Parameter wie Sauberkeit, Nachbarschaftsverträglichkeit, Verlässlichkeit und nicht zuletzt die bereits bekannten Meinungen der ehrenamtlich Tätigen und der Integrationswille fließen in die Entscheidungsfindung ein. An dieser Stelle muss aber bereits darauf hingewiesen werden, dass nicht jedem Wunsch, und wenn er für sich gesehen noch so nachvollziehbar ist, entsprochen werden kann. Dagegen bleibt eine Verpflichtung, weiterhin nach eigenem Wohnraum zu suchen, bestehen.

 

Diese Vorgehensweise eröffnet dann in einem zweiten Schritt die Möglichkeit bei Bedarf auch für weitere bleiberechtsnahe und integrationswillige Flüchtlinge eine angemessene Platzerweiterung in den originären Gemeinschaftsunterkünften zu ermöglichen, indem zum Beispiel ein Lernraum oder auch mal ein angemessenes Einzelzimmer zur Verfügung gestellt werden kann. Zur Abwendung von Unruhe innerhalb der bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte kann eine Ausweitung des persönlichen Platzangebotes förderlich sein, wenn man berücksichtigt, dass einige Flüchtlinge mitunter schon seit Jahren unter den beengten Verhältnissen leben müssen, anfänglich ohne ihr Verschulden lange auf ihre Registrierung, Asylantragstellung und nicht zuletzt auf Integrationskurse warten mussten.

 

 

 

 

im Auftrag

 

 

 

Martin Struffert                                                                     Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: