hier: Antrag auf Aktualisierung der zugrundeliegenden Abstandsliste
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit dem Antrag im vorherigen Tagesordnungspunkt ist aufgefallen, dass es sinnvoll wäre, dem Bebauungsplan „Darfelder Straße“ die mittlerweile aktualisierte Abstandsliste von 2007 zu Grunde zu legen.
Der Bebauungsplan „Darfelder Straße“ hat die Abstandsliste 1998 zur Grundlage. Demnach sind auf dem betroffenen Grundstück Betriebe der Nr. 165 und Nr. 73 ausnahmsweise zulässig (nachweislich der einzuhaltenden Grenzwerte). Unter der Nr. 165 sind Mühlen für Futtermittel bis zu 500 t am Tag aufgeführt und in der Abstandsklasse VI geführt. Die bestehende Genehmigung umfasst Mengen bis 490 t Tagesproduktionsleistung. Im Abstandserlass 2007 sind die Mühlen nun in Produktionsstätten bis 300 t und über 300 t eingeordnet. Entsprechend der bereits heute genehmigten Kapazitäten wäre hier die Nr. 65 der Abstandsklasse IV festzusetzen. In jedem Fall sind die Anlagen nur mit aktivem Schallschutz in dieser Lage zulässig. Die Formulierung „ausnahmsweise zulässig“ bedeutet, dass bei einer Erhöhung der Kapazitäten gutachterliche Nachweise zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte beizubringen sind. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits zur Verminderung von Schallimmissionen durchgeführt.
Durch den Geschäftsführer wurde eine Bebauungsplanänderung beantragt. Zwar ist aktuell keine Änderung der Kapazitäten geplant, es werden jedoch z.B. durch die geplante Einhausung Investitionen getätigt, die auch zukünftig abgesichert werden sollen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, mit dem Betrieb einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme der Planung zu schließen und die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren durchzuführen.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Ausschnitt Bebauungsplan: