Betreff
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
hier: Durchführung eines nicht offenen Architektenwettbewerbs
Vorlage
FBPB/1315/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag als Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und   

     Bauausschuss:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistungen ein vorgeschaltetes Wettbewerbsverfahren vorzubereiten.

 


Sachverhalt:

 

Zur Umsetzung des Neubaus einer Feuerwache sind verschiedene Erarbeitungsschritte eingeleitet worden. Die nachfolgenden Ausführungen sind noch nicht abschließend zusammengestellt und dienen zunächst vorab nur zur Information.

 

Zum einen ist eine Bauvoranfrage gestellt worden. Zur Beurteilung war die Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung erforderlich. Diese ist zwischenzeitlich angefertigt worden und angehängt. Im Ergebnis werden die gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte an den schutzbedürftigen Nutzungen beim Regelbetriebe der Feuerwache um mindestens 10 dB(A) unterschritten. Im nächtlichen Alarmierungsfall ergeben sich in direkter Nachbarschaft zwar stellenweise Überschreitungen, diese sind jedoch als sozialadäquat hinzunehmen, sofern alle vertretbaren und wirkungsvollen baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Minderung der Geräuschimmissionen getroffen werden (Aufstellung der Fahrzeuge in der Halle und geräuscharme Befestigung der Rangierfläche, Martinshorn wird erst auf der Straße eingeschaltet). Gegenstand der lärmtechnischen Berechnung ist zusätzlich eine Betrachtung der Lärmsituation unter Berücksichtigung einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3 m und einer Länge von ca. 19 m (siehe Seite 26). Eine solche Wand würde jedoch reell keine Verbesserung an den nächstgelegenen Wohnhäusern hervorrufen. Die Fachabteilung des Kreises Coesfeld bewertet dies wie folgt: „Die Lärmschutzwand führt zu einer Minderung der Lärmimmissionen an einigen Immissionsorten um rund 2 dB(A) - für die Lärmimmissionen, die der Beurteilungsgrundlage TA Lärm unterliegen. Nach Verlassen des Antragsgrundstückes unterliegen die Einsatzfahrzeuge nicht mehr der TA Lärm, Lärmimmissionen der Einsatzfahrzeuge im Alarmfall auf den Straßen Friethöfer Kamp und Daruper Straße können allerdings von den Bewohnern der schutzwürdigen Nutzungen nicht von Lärm auf dem Antragsgrundstück unterschieden werden. Daher findet eine hörbare Verbesserung der Lärmsituation durch die Lärmschutzwand nicht statt.“

Insofern ist eine Lärmschutzwand auf dem Grundstück keine wirkungsvolle Maßnahme zur Minderung der Geräuschimmissionen.

Die Feuerwehr führt Statistiken zu ihren Einsätzen. Daran ist zu erkennen, dass größere Einsätze nachts selten sind. Z. B. gab es 2017 insgesamt 8 nächtliche Einsätze (von 22:00 bis 7:00 Uhr) mit zwei und mehr Großfahrzeugen. Kleinere Einsätze unterschreiten die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm um mindestens 1 dB(A).

 

Außerdem wurde der Straßenbaulastträger beteiligt, um eine Beurteilung einer separaten Zufahrt für die PKW Stellplätze zu erhalten. Bei Einsätzen ist es sinnvoll, wenn die PKW der Einsatzkräfte direkt auf das Grundstück fahren können und durch einen Umkleidebereich in die Fahrzeughalle gelangen. Die Einsatzfahrzeuge werden dann über den Friethöfer Kamp auf die Daruper Straße geleitet. Die ankommenden Feuerwehrleute behindern so nicht die bereits ausfahrenden Einsatzfahrzeuge. Zwischen dem Friethöfer Kamp und der Coesfelder Straße gibt es bereits eine Vielzahl an Einzelzufahrten zu den gegenüberliegenden Wohnhäusern. In diesem Bereich rechnen Fahrer auf der Daruper Straße mit ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Erst im weiteren Verlauf Richtung Osten wird die Daruper Straße zu einer anbaufreien Straße. Gegen diese Zufahrt wurden vom Straßenbaulastträger keine Bedenken geäußert.

 

Aufgrund der vorgesehenen Orientierung des Baukörpers mit den PKW Stellplätzen und der Alarmausfahrt Richtung Friethöfer Kamp wird die Änderung des Bebauungsplanes sinnvoll sein. Die Baugrenze verspringt heute im Einmündungsbereich. Um die Halle längs auf dem Grundstück zu platzieren, ist eine Erweiterung der Baugrenze in dem Bereich notwendig. Grundzüge der Planung werden nicht beeinträchtigt, da zwischen der Einmündung Friethöfer Kamp und der Coesfelder Straße keine eindeutige Bauflucht besteht. Bereits andere Baukörper liegen weiter Richtung Straße. Der Kreuzungsbereich wird nicht durch den Baukörper in seiner Einsichtnahme eingeschränkt.

 

Zudem wird zurzeit ein Raumprogramm für das Feuerwehrgerätehaus erarbeitet. Dieses wird Grundlage für die Erarbeitung von Entwürfen sein. Dabei sind heutige Anforderungen an die strikte Trennung zwischen Schwarz- und Weißbereich zu beachten und eine Modernisierung bei Arbeitsabläufen notwendig. Hierzu wird auch auf die Ortsbesichtigung und die Ausführungen in den vorangegangenen Sitzungen verwiesen.

Der momentane Erarbeitungsstand ist als Anlage beigefügt. Hier sollen noch weitere Abstimmungen und weiterer Erfahrungsaustausch mit anderen neuen Feuerwehren stattfinden. Wesentlich bei der Planung ist, dass es sich bei der Billerbecker Feuerwehr um eine ehrenamtliche Feuerwehr handelt. Daher ist neben einer guten Funktionalität auch die Förderung des Ehrenamtes ein wichtiger Aspekt, um dauerhaft genügend Einsatzkräfte gewinnen zu können. So ist auch im neuen Feuerwehrgerätehaus ein Aufenthaltsraum außerhalb des Schulungsraumes vorgesehen, der dauerhaft zur Verfügung steht und keiner variablen Nutzung unterliegt. Ein Jugendraum ist nicht separat vorgesehen, sondern soll durch einen Raumteiler vom Seminarraum abgetrennt werden.

Die Waschhalle soll nicht als dauerhafter Stellplatz dienen. Sie ist zwar als Reserveplatz nutzbar, aber an sich ein Arbeitsraum.

Zur Nutzung der Waschhalle und des Seminarraumes sind dem Raumprogramm eine Liste der Arbeitsvorgänge bzw. Nutzer beigefügt.

 

Im Weiteren war die Verwaltung beauftragt worden, mit dem Kreis Coesfeld zu überlegen, ob die Rettungswache mit an den neuen Standort des Feuerwehrgerätehauses angesiedelt werden könne. Bei einem gemeinsamen Termin vor Ort wurde festgestellt, dass die Fläche für eine gemeinsame Nutzung nicht groß genug sei. Bei einem Neubau würden drei Fahrzeuge und eine Desinfektionshalle und eine optionale Erweiterungsmöglichkeit vorgesehen. Es sind zudem erhebliche Sozialräume vorzuhalten, da das hauptberufliche Personal adäquat untergebracht werden muss. Synergien werden hierbei nicht gesehen, da das Personal außerhalb ihrer Einsätze Ruhebereiche benötige. Ein gemeinsames Raumkonzept schließe sich aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse aus. Die Akzeptanz der Anlieger wäre zudem bei einer Konzentration an einem Standort geringer. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass ein gemeinsamer Standort am Friethöfer Kamp nicht weiter verfolgt werden soll.

 

Bezüglich der Erarbeitung von Planentwürfen und die Vergabe an ein Architekturbüro sind verschiedene Richtlinien zu beachten, die zu der Überlegung geführt haben, einen nicht offenen Wettbewerb durchzuführen.

Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, freiberufliche Leistungen (hier: Planungsleistungen) bei Überschreitung der Schwellenwerte (221.000 € Nettoauftragshöhe) gemäß der Vergabeordnung (VgV) in einem Verhandlungsverfahren EU-weit auszuschreiben. Die voraussichtlichen Planungsleistungen sind im Grenzbereich. Die Vergabe kann im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens durchgeführt werden. Zusammenfassende Informationen sind als Anlage beigefügt.

Zur Sitzung wird Herr Stefan Schopmeyer (Architekt BDA) aus Münster grundsätzliches zum Thema Wettbewerbsverfahren erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen. Sein Büro führt solche Wettbewerbsverfahren durch und er berät für die Architektenkammer potentielle Auslober von Wettbewerben.

 

Bereits im Vorfeld der Beratungen hat ein Termin mit Vertretern der Feuerwehr, der Fachbereiche Zentrale Dienste und Ordnung sowie Planen und Bauen stattgefunden, in dem Herr Schoppmeyer über das Wettbewerbsverfahren berichtet hat und für Fragen zur Verfügung stand. Es gab zahlreiche Vorbehalte, welche auch gegen die Durchführung eines Wettbewerbes angesprochen wurden. Im Ergebnis wurde jedoch von allen festgestellt, dass das Wettbewerbsverfahren, wie es durchgeführt werden soll, zahlreiche Vorteile gegenüber anderen Vergabeverfahren hat. Nach Rücksprache mit anderen Kommunen/Feuerwehren kann festgehalten werden, dass ein Wettbewerb umso erfolgreicher ist, je mehr die Nutzer (Feuerwehr) von Anfang an in die Entscheidung eingebunden wurden.

 

Verwaltungsseitig wird die Durchführung eines Wettbewerbes vorgeschlagen, um eine gute Auswahl an Beiträgen zu erhalten, aus der das Bewertungsgremium die beste Lösung auswählen kann. Die Überlegung, mehrere Architekten mit der Erarbeitung eines Planentwurfes zu beauftragen, würde auch zu ähnlichen Kosten führen, da die Entwurfstiefe zumindest schon wesentliche Raumnutzungen enthalten müsste, um die Funktionsfähigkeit beurteilen zu können. Zudem wäre in jedem Fall die Durchführung eines Vergabeverfahrens erforderlich, bei dem eine professionelle Betreuung erforderlich wäre. 

 

Vor dem Wettbewerbsverfahren sollen, sofern dem Beschlussvorschlag gefolgt wird, möglichst im nächsten Sitzungsdurchlauf die wesentlichen Inhalte der Auslobung, die Beurteilungskriterien und die Zusammensetzung des Preisgerichtes sowie die Terminplanung zur Beratung gegeben werden.

 

 

I.A.                                                      I.A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 


Bezug:      Sitzungen des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten vom 01.09.2016, TOP 1 und vom 30.11.2017, TOP 6.0

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                           ca. 50.000,- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                              01120.09111000

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:               (Inv. 01120.00010)

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Lageplan aus der Bauvoranfrage

Schalltechnische Untersuchung (nur Ratsinfosystem)

Aktueller Stand Raumprogramm und Nutzungen (nur Ratsinfosystem)

Wesentliche Aspekte eines nichtoffenen Architektenwettbewerbes