Betreff
Familienferienprogramm 2018
hier: Bauspielplatz
Vorlage
FBS/0065/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Stadt Billerbeck wird in Kooperation mit dem Verein „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V.“ im Rahmen des Familienferienprogramms 2018 einen Bauspielplatz durchführen.


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2018 wurde auf Antrag der Bündnis 90/Die Grünen ein Betrag in Höhe von 5.000,00 Euro für den Besuch des Bauspielplatzes in Rosendahl von Billerbecker Kindern und Jugendlichen eingestellt.

 

Zwischenzeitlich wurde diesbezüglich Kontakt mit der Gemeinde Rosendahl aufgenommen. Hier erfolgte ein Verweis an den Verein „Kinder-, Jugend- & Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V“. Der v. g. Verein ist Träger der Offenen Ganztagsschule in allen drei Ortsteilen und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Rosendahl (OJA).

 

Im Jahr 2016 fand erstmals ein Bauspielplatz-Projekt im Rahmen einer Ferienaktion mit der OGS Osterwick, OGS Darfeld und der OJA statt. Das Alter der Teilnehmer lag zwischen 6 und 10 Jahren. Insgesamt nahmen ca. 70 Kinder und Jugendliche hieran teil. Aufgrund des guten Erfolges des Angebotes wiederholten in 2017 die OGS Osterwick, die OGS Holtwick und die OJA dieses Angebot. Die Teilnehmerzahl belief sich in dem Jahr auf ca. 120 Personen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden in den beiden Jahren vormittags mit Bussen zu dem Gelände der Behindertensportgemeinschaft an der Grenze zwischen Osterwick und Billerbeck gefahren. Dort wurden sie bis zum Nachmittag mit einem Betreuungsschlüssel von jeweils 2 Betreuern pro 10 Kinder begleitet und nachmittags wieder in ihren Heimatort gefahren. Die Mittagsverpflegung erfolgte durch die örtliche Mensa.

Es handelt sich somit um ein festes Angebot mit verlässlichen Betreuungszeiten.

Die Betreuung erfolgte durch die Mitarbeiter der jeweils beiden OGS’s und der OJA. Des Weiteren wurden hierfür ältere Besucher des Jugendzentrums gewonnen. Als Entlohnung für die Tätigkeiten übernahm der v. g. Verein die Kosten für die Juleica und zahlte ein Taschengeld.

 

Trotz des Erfolges der Aktion sieht die Kinder-, Jugend- & Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V. in diesem Jahr von einer Wiederholung des Bauspielplatzes ab. Lt. Auskunft des Vorsitzenden Herrn van Deenen wechseln die Themen der Aktionswochen der OGS in den Sommerferien in der Regel jährlich.

Eine Partizipation oder Kooperation ist hier somit nicht möglich.

 

Da der Gedanke zur Durchführung eines Bauspielplatzes insgesamt in weiten Teilen interessant ist, wurde verwaltungsseitig überlegt, dennoch ein entsprechendes Angebot in das Familienferienprogramm 2018 aufzunehmen.

 

Bekanntermaßen führt die Stadt Coesfeld bereits seit vielen Jahren jährlich ebenfalls einen zweiwöchigen Bauspielplatz durch. Mit dem Leiter des Bauspielplatzes wurde ebenfalls Kontakt aufgenommen.

Das Angebot hier richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 14 Jahren. Es ist ein offenes kostenloses Angebot der Stadt. Die Anwesenheit der Teilnehmer ist nicht festgelegt auf eine bestimmte Zeit, sondern Beginn und Ende der einzelnen Akteure ist hier offen.

 

Auf dem Gelände am Lübbesmeyerweg nahmen im letzten Jahr in der ersten Woche ca. 220 und in der zweiten Woche ca. 100 Baubegeisterte teil. Begleitet und betreut werden diese zwei Wochen von einem 14-köpfigen Team. Dieses setzt sich überwiegend aus Studenten bzw. Schülerinnen/Schüler von weiterführenden Fachschulen zusammen, die jeweils den Mindestlohn für diese Zeit erhalten.

Das Angebot einer gemeinsamen Verpflegung erfolgt nicht, jeder Teilnehmer ist hier für sich selbst verantwortlich. Lediglich Getränke werden zur Verfügung gestellt.

 

Eine Anfrage hinsichtlich eines Besuches von Billerbecker Kindern/Jugendlichen erfolgte bisher nicht bei der Stadt Coesfeld, da die Anzahl der Teilnehmer aus Coesfeld bereits relativ groß ist und es sich hier nicht um ein festes Angebot handelt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können das Gelände während der Zeit verlassen und zum Beispiel zum Mittagsessen nach Hause fahren oder nur einen halben Tag teilnehmen. Ein derartiges Angebot wäre für Billerbecker hingegen nicht darstellbar, da wir wegen des notwenigen Bustransfers auf feste Zeiten angewiesen wären.

 

Nach den v. g. Gesprächen wurden verwaltungsseitig Überlegungen angestellt, wie ein Bauspielplatz in Billerbeck durchgeführt werden könnte. Die Beschäftigten des städt. Jugendzentrums sind aufgrund der Personaldecke nicht in der Lage, zusätzlich zum bereits bestehenden und sehr vielseitigem Familienferienprogramm eine solche Aktion vorzubereiten und zu betreuen. Dieses wäre nicht einmal dann möglich, wenn das bewährte Angebot gestrichen und ausschließlich ein Bauspielplatz in den Ferien angeboten würde.

 

Aus diesem Grunde hat die Verwaltung Kontakt mit der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. aufgenommen mit dem Ziel, einen Bauspielplatz mit einem festen täglichen Beginn und Ende in den Sommerferien 2018 in Billerbeck anzubieten. Anmeldungen hierfür sollen offen für alle Billerbecker Kinder und Jugendliche möglich sein und nicht festgeschrieben auf die Teilnehmer des Offenen Ganztags. Die Anmeldungen und Vereinnahmung der Gebühren, Beantragung von Fördermitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld erfolgt durch die Stadt Billerbeck. Diese Art der Zusammenarbeit zwischen dem Verein und der Stadt Billerbeck hat sich bereits in 2016 und 2017 bei der Durchführung der Ferienwoche „Abenteuer auf der Weitblickwiese“ sehr bewährt.

 

Herr Althoff, Vorsitzender des v. g. Vereins, wird in der Sitzung die ersten Projektideen hierzu persönlich vorstellen.

 

i.A.                                                      i.A.

 

 

Birgitt Nachbar                                 Martin Struffert                                 Marion Dirks

Familienmanagerin                         Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss vom 14.11.2017, TOP 2. ö.S.,

                   und des Rates vom 14.12.2017, TOP 3. ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: