Betreff
Zwischenbericht zum Kindergartenplatzbedarf für das Kindergartenjahr 2018 / 2019
Vorlage
FBS/0067/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Zwischenbericht zum Kindergartenplatzbedarf für das Kindergartenjahr 2018/2019 wird zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Generationen und Kultur vom 16.01.2018 wurde über den seinerzeit bestehenden Planungsstand bezüglich der Kindergartenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2018 / 2019 berichtet. Es zeichnete sich ab, dass bei Verzicht auf eine Überbelegung in den bestehenden Kindertageseinrichtungen und dem tatsächlichen Anmeldeverhalten neue Kindergartengruppen notwendig sind.

 

Prognose zum 1. Trägergespräch (siehe Sitzungsvorlage zum GuK vom 16.01.2018)

 

Situation nach der Anmeldephase zum 2. Trägergespräch (Stand 30.01.2018)

 

 

Inzwischen haben sich die Anmeldezahlen weiter konkretisiert und wieder leicht erhöht gegenüber der Planungsphase zum 2. Trägergespräch. Somit würden für das kommende Kindergartenjahr mindestens Plätze wie folgt benötigt:

 

-       97,42 % der 3 bis 6-jährigen          = 289 Kinder (gegenüber ursprüngl. 302)

-       42,52 % unter 3-jährigen                = 128 Kinder (gegenüber ursprüngl. 136)

Insgesamt                             = 417 Kinder (gegenüber 438)

 

Diese Anmeldezahlen fließen nunmehr in die endgültige Kindergartenbedarfsplanung 2018 / 2019 ein, welche vom Kreisjugendhilfeausschuss voraussichtlich am 08.03.2018 beschlossen wird. Danach wird die Bedarfsplanung für Billerbeck wie folgt aussehen:

 

 

Nach dieser Planung können somit alle Kinder in Billerbeck versorgt werden, allerdings nur durch die Gründung der 2 neuen Zusatzgruppen.

 

 

Zur Erläuterung der einzelnen Gruppenformen verweise ich nochmals auf anliegendes Schaubild (die Kindpauschalen weisen noch die Beträge für das aktuelle Kindergartenjahr aus).

 

 

Es ist beabsichtigt, die neuen zusätzlichen Gruppen unter der Trägerschaft der DRK-Kindertageseinrichtungen im Kreis Coesfeld gGmbH anzubieten. Erste Gespräche diesbezüglich wurden bereits geführt. Eine förmliche Beschlussfassung seitens der politischen Gremien oder gar ein förmliches Trägerauswahlverfahren ist hier nicht erforderlich, da das DRK in Billerbeck bereits seit Jahren als zuverlässiger und engagierter Partner in Sachen Kindertageseinrichtungen bekannt und tätig ist. Darüber hinaus hat kein weiterer ortsansässiger Anbieter von Kinderbetreuung Interesse an der Übernahme signalisiert. Ein Träger in Billerbeck hat sogar eine Betreuungsausweitung abgelehnt. Aus diesem Grunde wurde einvernehmlich mit den örtlichen Trägern, dem Kreisjugendamt und der Stadt Billerbeck die Ausweitung der Trägerschaft durch das DRK verabredet. Die Nichterforderlichkeit eines Trägerauswahlverfahrens wäre allenfalls dann anders zu beurteilen, wenn sich kein bereits tätiger Anbieter in Billerbeck bereit erklärt hätte, die Kinderbetreuung zu übernehmen und eine Auswahl unter neuen Trägern nötig wäre. Diese Vorgehensweise wurde mit dem eigentlichen Träger der Jugendhilfe, dem Kreisjugendamt Coesfeld, bereits im Vorfeld abgestimmt.

 

Insgesamt können wir gemeinsam in Billerbeck, wenn auch unter großen Anstrengungen, in das anstehende neue Kindergartenjahr gehen.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Martin Struffert                                                         Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin