Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für
Generationen und Kultur vom 16.01.2018 wurde über den seinerzeit bestehenden
Planungsstand bezüglich der Kindergartenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2018 /
2019 berichtet. Es zeichnete sich ab, dass bei Verzicht auf eine Überbelegung
in den bestehenden Kindertageseinrichtungen und dem tatsächlichen
Anmeldeverhalten neue Kindergartengruppen notwendig sind.
Prognose zum 1. Trägergespräch (siehe
Sitzungsvorlage zum GuK vom 16.01.2018)
Situation nach der Anmeldephase zum 2.
Trägergespräch (Stand 30.01.2018)
Inzwischen haben sich die Anmeldezahlen
weiter konkretisiert und wieder leicht erhöht gegenüber der Planungsphase zum
2. Trägergespräch. Somit würden für das kommende Kindergartenjahr mindestens
Plätze wie folgt benötigt:
-
97,42 % der 3 bis 6-jährigen = 289 Kinder (gegenüber ursprüngl. 302)
-
42,52 % unter 3-jährigen = 128 Kinder (gegenüber ursprüngl. 136)
Insgesamt = 417 Kinder
(gegenüber 438)
Diese Anmeldezahlen fließen nunmehr in die
endgültige Kindergartenbedarfsplanung 2018 / 2019 ein, welche vom
Kreisjugendhilfeausschuss voraussichtlich am 08.03.2018 beschlossen wird.
Danach wird die Bedarfsplanung für Billerbeck wie folgt aussehen:
Nach dieser Planung können somit alle Kinder
in Billerbeck versorgt werden, allerdings nur durch die Gründung der 2 neuen
Zusatzgruppen.
Zur Erläuterung der einzelnen Gruppenformen
verweise ich nochmals auf anliegendes Schaubild (die Kindpauschalen weisen noch
die Beträge für das aktuelle Kindergartenjahr aus).
Es ist beabsichtigt, die neuen zusätzlichen
Gruppen unter der Trägerschaft der DRK-Kindertageseinrichtungen im Kreis
Coesfeld gGmbH anzubieten. Erste Gespräche diesbezüglich wurden bereits
geführt. Eine förmliche Beschlussfassung seitens der politischen Gremien oder
gar ein förmliches Trägerauswahlverfahren ist hier nicht erforderlich, da das
DRK in Billerbeck bereits seit Jahren als zuverlässiger und engagierter Partner
in Sachen Kindertageseinrichtungen bekannt und tätig ist. Darüber hinaus hat
kein weiterer ortsansässiger Anbieter von Kinderbetreuung Interesse an der
Übernahme signalisiert. Ein Träger in Billerbeck hat sogar eine
Betreuungsausweitung abgelehnt. Aus diesem Grunde wurde einvernehmlich mit den
örtlichen Trägern, dem Kreisjugendamt und der Stadt Billerbeck die Ausweitung
der Trägerschaft durch das DRK verabredet. Die Nichterforderlichkeit eines
Trägerauswahlverfahrens wäre allenfalls dann anders zu beurteilen, wenn sich
kein bereits tätiger Anbieter in Billerbeck bereit erklärt hätte, die
Kinderbetreuung zu übernehmen und eine Auswahl unter neuen Trägern nötig wäre.
Diese Vorgehensweise wurde mit dem eigentlichen Träger der Jugendhilfe, dem
Kreisjugendamt Coesfeld, bereits im Vorfeld abgestimmt.
Insgesamt können wir gemeinsam in Billerbeck,
wenn auch unter großen Anstrengungen, in das anstehende neue Kindergartenjahr
gehen.
Im Auftrag
Martin Struffert Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin