hier: Durchführung eines nicht offenen Architektenwettbewerbs
1. Für die Neuplanung des Feuerwehrgerätehauses wird ein nichtoffener Architektenwettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchgeführt.
2. Das Raumprogramm für das Feuerwehrgerätehaus wird zur Kenntnis genommen und als Grundlage für die Auslobung verwendet.
3. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge herangezogen:
a. Programmerfüllung in Bezug auf Umsetzung der Konzeption, des Raumprogramms und der geforderten Wettbewerbsleistung
b. Städtebauliche und architektonische Qualität der Planung
c. Erschließung, Funktion, Nutzung
d. Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit
e. Durchführbarkeit (bauordnungsrechtlich und organisatorisch)
f. Berücksichtigung ökologischer Aspekte und Nachhaltigkeit
Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander.
4. Die Zusammensetzung des Preisgerichtes wird, wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt, beschlossen.
5. Die Preisträger des Wettbewerbes werden zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Architektenleistungen entsprechend der Vergabeverordnung aufgefordert.
6. Der Terminplan für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und für das anschließende Vergabeverfahren wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Zur Durchführung
des Wettbewerbes wurde in Zusammenarbeit mit Vertretern der Feuerwehr das
Raumprogramm weiter ausgearbeitet. Es ist als Anlage beigefügt. Das
Raumprogramm ist in enger Abstimmung mit der Feuerwehr entwickelt worden. Dabei
ist neben den notwendigen Arbeitsabläufen auch die Förderung des Ehrenamtes ein
wesentlicher Baustein. Insgesamt sollen die Flächen natürlich auf das
notwendige Maß beschränkt werden. Es ist möglich, dass sich bis zur Auslobung noch
die ein oder andere Zahl ändern wird. Eine wesentliche Änderung der
Gesamtfläche ist jedoch nicht zu erwarten. Der Raumbedarf ist ohne
Verkehrsflächen angegeben. Deren Größe und Anordnung wird ein wesentliches
Unterscheidungsmerkmal der Wettbewerbsbeiträge sein.
Mit Herrn Schopmeyer wurde zudem die Durchführung des Wettbewerbes vorangetrieben. Die Teilnehmerzahl soll, wie bereits berichtet, auf 10 Teilnehmer begrenzt werden. So ist es möglich die Bewertung an einem Tag vorzunehmen ohne Wettbewerbsarbeiten nicht entsprechend würdigen zu können.
Von den 10 Teilnehmern sollen vier Büros mit Erfahrung in der konkreten Umsetzung eines Feuerwehrgerätehauses von der Stadt Billerbeck eingeladen werden (s. Sitzungsvorlage für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 3.05.2018 n. ö. S.). Um weitere Teilnahmeinteressenten Gelegenheit zur Bewerbung zu geben, wird die Absicht zur Durchführung des Wettbewerbes in der Fachpresse neben der EU-Veröffentlichung bekannt gegeben. Aus dem Bewerberkreis werden weitere 6 Architekturbüros durch Losverfahren bestimmt.
Das Preisgericht setzt sich neben den externen Fachpreisrichtern aus weiteren Sachpreisrichtern zusammen. Es wird in der Preisgerichtssitzung aus den anonymisierten Vorplanungskonzepten Arbeiten prämieren, die an dem anschließenden Verhandlungsverfahren teilnehmen.
Bei der Zusammensetzung des Preisgerichtes ist darauf zu achten, dass eine Mehrheit der Preisrichter unabhängig von der Ausloberin sein muss. Außerdem muss die Mehrheit der Preisrichter über dieselbe Qualifikation verfügen wie die Teilnehmer.
Da das Preisgericht möglichst kompakt bleiben soll, wird daher vorgeschlagen, dass weitere Feuerwehrleute, die Fachleute der Verwaltung und die Vertreter aus den Fraktionen als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht teilnehmen.
Das Preisgericht soll sich wie folgt zusammensetzen:
a. Fachpreisrichter ausloberunabhängig:
1. Prof. Dr. Volker Droste, Oldenburg
2. Prof. Manuel Thesing, Architekt, Heiden
3. Beate Burhoff, Architektin, Münster
4. Ludger Brinkmann, Kreisbaudirektor des Kreises Coesfeld
Stellvertretende Fachpreisrichter ausloberunabhängig:
1. Christoph Ellermann, Architekt, Münster
2. Hanno Garthaus, Architekt, Osnabrück
b. Sachpreisrichter ausloberabhängig:
1. Marion Dirks, Bürgermeisterin
2. Wolfgang Langner, Leiter der Feuerwehr
3. Gerd Mollenhauer, Fachbereichsleiter Planen und Bauen
Stellvertretende Sachpreisrichter ausloberabhängig:
Für 1. Hubertus Messing, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste und Ordnung
Für 2. Matthias Heuermann, stellvertretender Leiter der Feuerwehr
Für 3. Michaela Besecke, Stadtplanerin
c. Sachverständige Berater/in ohne Stimmrecht:
1. Matthias Heuermann, stellvertretender Leiter der Feuerwehr
2. Weitere fünf Personen der Feuerwehr (werden von der Feuerwehr benannt)
3. Hubertus Messing, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste und Ordnung
4. Jürgen Erfmann, Hochbautechniker
5. Michaela Besecke, Stadtplanerin
6. Herr Brockamp, CDU-Fraktion (Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses)
7. Jeweils ein Vertreter der Fraktionen, bzw. ein Vertreter der in den Fachausschüssen vertretenen Parteien (noch zu benennen).
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in dem Verhandlungsverfahren. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger des Wettbewerbs. Abschließend wird das Ergebnis des Vergabeverfahrens einschließlich des Wettbewerbsergebnisses dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss öffentlich vorgestellt.
Die Termine sind wie folgt vorgesehen, Änderungen aus organisatorischen Gründen sind jedoch möglich:
20. KW |
Bekanntmachung im EU Amtsblatt |
25. KW |
Bewerbungsschluss |
26. KW |
Auslosung der Teilnehmer |
27. KW |
Versand der Auslobungsunterlagen |
29. KW |
Einführungskolloquium |
35. KW |
Abgabe der Planungsunterlagen |
41. KW |
Sitzung des Preisgerichts |
44. KW |
Durchführung des Vergabeverfahrens |
Die Ergebnisse des
Vergabeverfahrens und die weitergehenden Ausschreibungen und Vergaben werden im
Weiteren dann nur noch im zuständigen Fachausschuss für Bauangelegenheiten
vorberaten bzw. beraten.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Raumprogramm mit Nutzungsbeschreibung (nur Ratsinfosystem)