Sachverhalt:
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) hat turnusmäßig die überörtliche Prüfung auf der Grundlage des § 105 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vorgenommen. Die Prüfung erstreckte sich auf die Jahre 2010 bis 2017. Gem. § 105 Abs. 5 GO NRW unterrichtet der RPA den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes. Aufgrund der zeitlichen Spanne bis zur nächsten RPA Sitzung im Juli wird heute bereits Herr Hungermann, als Prüfungsleiter und Herr Daschner, als Prüfer für den Bereich Finanzen, mittels PowerPoint-Präsentation den Prüfungsbericht vorstellen.
Neben der Rechtmäßigkeit legt die gpaNRW Wert auf den Kennzahlenvergleich als Prüfungsmethodik. Die ermittelten Kennzahlen der Kommune werden landesweit verglichen.
In der nächsten RPA Sitzung werden die Inhalte dann nicht mehr zusätzlich von der gpaNRW vorgestellt. Eine Beschlussfassung erfolgt auch erst in der RPA Sitzung.
i.A.
Marion Lammers Marion Dirks
Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin