Betreff
Vorlage eines Wasserversorgungskonzeptes nach § 38 Abs. 3 LWG NRW
Vorlage
AB/0230/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Das anliegende Wasserversorgungskonzept wird gem. § 38 Abs. 3 LWG NRW der Bezirksregierung Münster als zuständiger Behörde vorgelegt.


Sachverhalt:

 

Mit der Novellierung des Landeswassergesetzes vom 8. Juli 2016 wird erstmalig die Pflicht zur Vorlage eines Wasserversorgungskonzeptes auf der Grundlage des § 38 Abs. 3 LWG NRW vorgegeben.

 

Mit Erlass vom 11.04.2017 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen die Aufstellung und die Inhalte eines Wasserversorgungskonzeptes konkretisiert. Das Wasserversorgungskonzept ist zum 01.01.2018 vorzulegen, jedoch wurde schon per Erlass in Aussicht gestellt, dass nicht alle Städte und Gemeinden bei der erstmaligen Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes dieser Vorlagepflicht rechtzeitig nachkommen können. Gem. Erlass soll das Wasserversorgungskonzept bis spätestens zum 30.06.2018 vorgelegt werden.

 

Der Inhalt eines Wasserversorgungskonzeptes ist gem. vorliegendem Erlass in 9 Kapitel aufzugliedern:

 

  1. Aussage zum Gemeindegebiet
  2. Beschreibung des Wasserversorgungssystems
  3. Aktuelle Wasserabgabe und Wasserbedarf
  4. Mengenmäßiges Wasserdargebot für die Bedarfsdeckung (Wasserbilanz) sowie mögliche zukünftige Veränderungen
  5. Rohwasserüberwachung/Trinkwasseruntersuchung und Beschaffenheit des Rohwassers/Trinkwassers
  6. Wassertransport
  7. Wasserverteilung
  8. Gefährdungsanalyse – Schlussfolgerungen aus den Kapiteln 1-7
  9. Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung

 

Gem. § 38 Abs. 1 LWG NRW kann eine Gemeinde/Stadt ihre Pflicht zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung auf Dritte übertragen, wenn damit eine ordnungsgemäße Wasserversorgung im Gemeindegebiet gewährleistet ist.

Hiervon hat die Stadt Billerbeck Gebrauch gemacht und Konzessionsnehmer der öffentlichen Wasserversorgung ist die Gelsenwasser AG, Gelsenkirchen.

 

Die Gelsenwasser AG hat anliegendes Wasserversorgungskonzept unentgeltlich für die Stadt Billerbeck aufgestellt, das nunmehr durch den Rat der Stadt Billerbeck beschlossen werden soll.

 

Herr Hochbein von der Gelsenwasser AG wird das Konzept in der Sitzung vorstellen.

 

Aufgrund des erheblichen Umfanges des Wasserversorgungskonzeptes von knapp 80 Seiten wird das Konzept im Rats-Informationssystem als Anlage zu dieser Verwaltungsvorlage beigefügt und auf das Kopieren und Versenden des Konzeptes verzichtet.

 

 

Rainer Hein                                                  Marion Dirks

Betriebsleiter                                                 Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               ---

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                        ---

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                            ---

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                               ---