Betreff
Sanierung, Erweiterung und ggf. Neubau der Einsegnungshalle- bzw. Leichenhalle auf dem alten Friedhof
Vorlage
FBZD/0440/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Auf die Errichtung einer neuen Einsegnungshalle auf dem Alten Friedhof wird verzichtet. Anzustreben ist der Bau von zeitgemäßen Abschiedsräumen einschl. Kühlung an geeigneter Stelle, vorrangig als private Investition.

 


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 17. März 2016 fasste der Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten zum Thema Einsegnungshalle auf dem Alten Friedhof folgenden zweiteiligen Beschluss. „Die Verwaltung wird beauftragt, nach Möglichkeiten zu suchen, um kurzfristig Verbesserungen, z.B. hinsichtlich der Bestuhlung herbeizuführen“. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Es wurden 20 Stühle angeschafft. Außerdem wurden notwendige Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt.

 

Außerdem wurde im Beschluss festgehalten: „Langfristig wird ein Neubau ins Auge gefasst, hierfür sind Gespräche aufzunehmen mit der Bürgerstiftung, den beiden Kirchen und dem Arbeitskreis Trauerkultur sowie der Hospizbewegung, um Fördergelder und private Spenden aufzutun und die Ausgestaltung abzusprechen.“

 

Dazu haben im vergangenen Jahr zunächst zwei Termine stattgefunden. Am 20. Februar 2017 wurde mit den Vertretern der beiden Kirchen sowie der Hospizbewegung das Thema Einsegnungshalle besprochen. Dabei wurde festgehalten, dass es für die Abschiedszeremonien in den katholischen Kirchenräumen Dom, Johannikirche und Kapelle im Ludgerusstift sowie in der ev. Kirche Vom Guten Hirten ausreichend Platz gibt. Wer keinen Kirchenraum wolle, könne die Trauerhalle auf dem Neuen Friedhof nutzen, auch dann, wenn die Beerdigung auf dem Alten Friedhof stattfinde. Hier wurde kein Bedarf gesehen.

 

Allerdings wird mittelfristig ein Bedarf an zeitgemäßen Abschiedsräumen gesehen. Die sog. Kühlkammern seien zwar soweit in Ordnung, entsprächen aber nicht mehr den Bedürfnissen der Trauernden, die vor der Beerdigung alleine oder im Kreise der Familie in angenehmem Ambiente Abschied nehmen wollen.

 

Diese Abschiedsräume in Verbindung mit Kühlmöglichkeiten müssten auch nicht unbedingt auf dem Friedhof sein, sie könnten auch andernorts und auch von privater Seite errichtet werden. So wurde der Wunsch formuliert, die Bestatter in den Diskussionsprozess einzubeziehen.

 

Über Spenden u.ä. wurde an dieser Stelle noch nicht diskutiert, da erst geklärt werden müsse, was überhaupt anzustreben sei.

 

Am 19. Juni 2017 fand daraufhin ein Gespräch mit in Billerbeck tätigen Bestattern statt, die zum gleichen Ergebnis kamen wie die Vertreter von Kirchen und Hospizgruppe. Wenn eine Investition gewünscht sei, dann solle sie nicht in eine Trauerhalle, sondern in Abschiedsräume erfolgen. Dafür sei aber am Alten Friedhof kein Platz vorhanden. Daher wurde der Vorschlag formuliert, diese Abschiedsräume im Bereich des neuen Friedhofes zu schaffen. Die Kühlkammern am Alten Friedhof könnten dann solange weiter genutzt werden, bis sie endgültig abgängig sind. Dann könne, falls man dann doch Bedarf sehe, das vorhandene Gebäude komplett für Trauerfeiern genutzt werden.

 

Zumindest einer der Bestatter könnte sich vorstellen, als privater Investor für die Abschiedsräume aufzutreten. Eine verbindliche Aussage liegt bislang dazu nicht vor.

 

Abschließend ist bei der Entscheidung über einen möglichen Anbau von zeitgemäßen Abschiedsräumen in Verbindung mit Kühlmöglichkeiten am neuen Friedhof zu bedenken, dass wenn die Stadt Billerbeck selber investieren sollte, diese Investition voll in eine Gebührenbedarfsberechnung mit einbezogen werden muss. So würde bei einem Investitionsvolumen von 250.000,00 €, bei zurzeit 70 Nutzungsfällen (2017), die jetzige Gebühr von 160,00 € auf rund 400,00 € steigen. Öffentliche Fördergelder sind im Friedhofsbereich nicht zu erhalten. Um die Gebührensteigerung zu vermeiden müssten schon Anteile der Investition durch Spenden gedeckt werden, wie es in anderen Kommunen der Fall ist.

 

 

 

i.A.

 

 

Hubertus Messing                           Marion Dirks

Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:     

  

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: