Betreff
Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Billerbeck für die Jahre 2018 - 2022
Vorlage
FBZD/0441/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der vorliegende Gleichstellungsplan der Stadt Billerbeck 2018 – 2022 wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Nach § 5 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetztes NRW  erstellt jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten jeweils für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren einen Gleichstellungsplan und schreibt diesen nach Ablauf fort.

  

Der vorliegende Gleichstellungsplan soll darauf hinwirken, die bereits vorhandenen Strukturen so weiter zu entwickeln, dass in allen Bereichen und Funktionen Frauen und Männer gleichermaßen vertreten sind. Der Gleichstellungsplan ist damit ein zentrales Instrument für eine zukunftsfähige Personalplanung und Personalentwicklung.

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Das neue Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG) ist zum 15.12.2016 in Kraft getreten. Zum 28.09.2017 ist der § 7 LGG („Vergabe von Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten“) noch einmal neu gefasst worden.

 

Das LGG dient der Verwirklichung des Verfassungsauftrags zur wirklichen Gleichstellung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG).

 

Ein wesentliches Ziel der gesetzlichen Neuregelungen ist die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen. Eine geschlechtergerechte Repräsentanz in Gremien im Einflussbereich der öffentlichen Hand soll erreicht werden. Für eine erfolgreiche Gleichstellungsarbeit in der Praxis setzt das Land auf starke Gleichstellungsbeauftragte mit einer klaren und durchsetzungsfähigen Rechtsposition. In diesem Sinne wurde die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten durch die Novellierung nochmals entscheidend gestärkt. Maßnahmen, an denen die Gleichstellungsbeauftragte nicht ordnungsgemäß beteiligt wird, sind nun per Gesetz rechtswidrig. Neu ist zudem ein Klagerecht der Gleichstellungsbeauftragten, wenn sie sich in ihren Rechten nach dem Gesetz verletzt sieht. In Zweifelsfällen steht der Gleichstellungsbeauftragten außerdem das Recht zu, extern sachverständigen Rat einzuholen.

 

Der vor diesem verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Hintergrund erarbeitete Gleichstellungsplan wird vom Rat der Stadt Billerbeck beschlossen und gilt nach dem LGG für drei bis fünf Jahre. Nach Ablauf des Zeitraums ist gemäß § 5 a LGG ein Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten und der Plan fortzuschreiben.

  

Der Gleichstellungsplan ist ein zentrales Instrument für eine auf Gleichstellung von Frauen und Männern gerichtete, diskriminierungsfreie Personalplanung und Personalentwicklung. Nach einer Analyse der Personalstrukturdaten werden im Gleichstellungsplan in den vier Handlungsfeldern Personal, Vereinbarkeit von Familie, Privatleben und Beruf, geschlechtergerechte Sprache sowie Gremienbesetzung aufgrund der jeweils aktuellen Ausgangslage Ziele und Maßnahmen festgelegt.

 

Die Stadt Billerbeck schreibt dem Verfassungsauftrag, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, einen hohen Stellenwert zu. Die aufgrund des demographischen Wandels unabdingbare weitere Entwicklung als „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ bzw. als „Familienfreundliches Unternehmen in der Stadt Billerbeck “ wird auch durch den Gleichstellungsplan konsequent umgesetzt.

 

Details ergeben sich aus dem vorgelegten Gleichstellungsplan 2018 - 2022. Der Personalrat der Stadt Billerbeck, wurde gemäß § 72 Abs. 4 Nr. 18 des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW beteiligt und hat dem vorliegenden Gleichstellungsplan bereits zugestimmt.

 

Der Gleichstellungsplan wird in der Sitzung durch die Gleichstellungsbeauftrage Susanne Pölling erläutert.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen den vorliegenden Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Billerbeck 2018 -2022 zu beschließen.

 

 

 

 

i.A.                                                      i.A.

 

 

 

Susanne Pölling                              Hubertus Messing                           Marion Dirks

Gleichstellungsbeauftragte                       Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin