Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die anliegende 1. Änderung der Satzung vom 22. Februar 2018 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 Satz 1 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 3. BA wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.02.2018, der Rat der Stadt am 22.02.2018 die erforderliche Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen für den 3. Bauabschnitt Innenstadt beschlossen.
Im Nachhinein wurde im Zuge der Befahrungen der Grundstücksanschlussleitungen zur Vorbereitung der durchzuführenden öffentlichen Kanalbaumaßnahme festgestellt, dass auch das Grundstück Ludgeristraße 7 an den zu sanierenden - in einen Regenwasserkanal umzufunktionierenden – Mischwasserkanal angeschlossen ist. Daher sind die erforderlichen Sanierungsarbeiten auf dem Grundstück zur Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser auch für dieses Grundstück vorzunehmen und dieses Grundstück ist Teil der Fremdwassersanierung Innenstadt. Insofern ist die dafür notwendige Satzung anzupassen. Das Grundstück Ludgeristr. 7 ist in das Sanierungsgebiet aufzunehmen.
Die anliegende 1. Änderung der zugrunde liegenden Satzung wird demzufolge zum Beschluss vorgelegt.
Rainer Hein Marion Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Betriebsausschusses am 12. Februar 2018 TOP 1 ö.S.
Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck am 22. Februar 2018 TOP 12 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: ---
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: ---
Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro: ---
Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: ---
Anlagen:
Satzung