a. Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation der Gebührenbedarfsberechnung 2005 wird zur Kenntnis genommen und die sich ergebene Überdeckung von 19.657,00 EUR wird gem. § 6 Abs. 2 KAG zum Ausgleich in die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007 einbezogen und damit an die Gebührenpflichtigen weitergegeben.
b. Die
Abfallbeseitigungsgebühren werden wie folgt neu festgesetzt:
a) für ein 80 l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung 180,00
EUR
b) für ein 120 l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung 232,20
EUR
c) für ein 240 l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung 389,40
EUR
Die übrigen Gebühren bleiben unverändert.
c. Die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck in der zurzeit gültigen Fassung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Die Kostenseite der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung wurde für 2007 auf der Grundlage des KAG neu kalkuliert. Es ist ein deutlicher Anstieg der Kosten der Müllabfuhr von in 2006 = 755.600,00 EUR auf in 2007 = 794.200,00 EUR (= + 38.600,00 EUR, = 5,11 %) zu verzeichnen.
Dies hat folgende Gründe: Mehrwertsteueranhebung um 3 % auf sämtliche Unternehmerleistungen und ebenfalls die Deponie- und Verwertungsgebühren an den Kreis, deutliche Mengensteigerungen insbesondere für die Grün- und Bioabfuhr, Preisanpassung der Unternehmerkosten aufgrund von vertraglichen Gleitklauseln auf Grundlage der Ausschreibung, Verringerung des DSD-Anteiles bei den Kosten der Papierabfuhr für Verpackungen von bisher 25 % auf 17,41 %.
Trotz der vorstehenden deutlichen Kostensteigerungen kann der Anstieg der Müllabfuhrgebühren mit durchschnittlich unter 4 % in Grenzen gehalten werden. Hierbei ist besonders hilfreich, dass ein noch aus dem Jahr 2005 zur Verfügung stehender Überschuss von 19.657,00 EUR den Gebührenanstieg mildert.
In der Genehmigungsverfügung zum Haushaltsplan 2006 wurden keine neuen Auflagen bzgl. der ermäßigten Windeltarife vorgesehen. In der Gebührenänderungssatzung sind für die ermäßigten Tarife keine Veränderungen enthalten. Das hieraus entstehende Defizit zu Lasten des Allgemeinen Haushaltes ist mit 14.000,00 EUR kalkuliert, sodass die Gebührenermäßigungen nicht zu Lasten der allgemeinen Gebühren gehen.
Um Beschlussfassung entsprechend dem Verwaltungsvorschlag wird gebeten.
i. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Abschluss Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung 2005
Gebührenbedarfsberechnung 2007 für den Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck vom 27. Dezember 1999 – 5. Änderung –