Betreff
Ausstattungsförderung für den U3-Ausbau in Kindertageseinrichtungen
hier: DRK Kindertageseinrichtung „Berkelbande“
Vorlage
FBS/0069/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.    Der Trägeranteil der DRK – Kindertageseinrichtungen im Kreis Coesfeld gGmbH für den Ausbau der U3-Betreuung in Höhe von 7.000,00 € wird antragsgemäß übernommen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, an den Träger der Kindertageseinrichtung einen Zuwendungsbescheid unter Berücksichtigung einer Zweckbindung für die Kinderbetreuung zu erlassen.


Sachverhalt:

 

In den vergangenen Sitzungen des Ausschusses wurde darüber berichtet, dass es für den Abbau von Überbelegungen in den Kitas in Billerbeck notwendig ist, dass zwei weitere Kita-Gruppen gegründet werden. Die Bereitschaft als Träger zu fungieren wurde alleine von der DRK – Kindertageseinrichtungen im Kreis Coesfeld gGmbH signalisiert und ist somit einvernehmlich mit den sonstigen Trägern von Kindertageseinrichtungen, dem Kreisjugendamt und der Stadt Billerbeck in den Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2018/2019 eingeflossen.

 

Für die Schaffung von neuen Kindergartenplätzen hat das DRK einen Antrag auf Bezuschussung aus Bundes- bzw. Landesmitteln beim Landschaftsverband Westfalen – Lippe gestellt. Eine mündliche Förderzusage für die Ausstattungskosten liegt vor und die Weiterleitung dieser Fördermittel ist vom Zuwendungsempfänger (= Kreisjugendamt Coesfeld) ebenfalls in Aussicht gestellt.

Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 3. August 2017) wird ein Kindergartenplatz pauschal mit 3.500,00 € angesetzt. Bei einem 2-zügigen Kindergarten wäre somit ein pauschaler Betrag von maximal (20 Kinder x 3.500,00 =) 70.000,00 € förderfähig. Die Richtlinie gibt allerdings vor, dass der Träger einen Trägeranteil von 10 % aufzubringen hat. Lt. Antrag des DRK kann dort der Eigenanteil aber nicht aufgebracht werden, ohne dass die neue Kita in ein Defizit rutscht. Da es sich hier um einen neuen Kindergarten handelt, konnte natürlich auch noch keine Rücklage für derartige Einrichtungs- bzw. Ausstattungskosten geschaffen werden.

 

Die Anmeldequoten für den U3-Bereich betragen nach aktuellen Werten:

 

 

Kita-Jahr

2017 / 2018

Kita-Jahr

2018 / 2019

Billerbeck

40,91 %

42,52 % *

Kreisjugendamtsbezirk

43,14 %

  45,62 %

* 92,78 % der 2-Jährigen und 34,31 % der 1-Jährigen

 

Da auch in Billerbeck die Nachfrage nach weiteren Betreuungsplätzen im U3-Bereich weiterhin steigt, ist eine Förderung in diesem Bereich notwendig und sinnvoll.

 

In der Vergangenheit wurde ein Trägeranteil für die Schaffung von neuen Kindergartenplätzen jeweils übernommen. Aus diesem Grunde wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Trägeranteil von 10 % bis zu einem Betrag von 7.000,00 € der anerkannten Ausstattungskosten zu übernehmen.

 

Der Antrag der DRK – Kindertageseinrichtungen im Kreis Coesfeld gGmbH vom 23.05.2018 ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Martin Struffert                                                                     Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin

 


 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:  7.000,00 Euro                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei dem Produktkonto:                   06010.78180000      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Antrag der DRK – Kindertageseinrichtungen im Kreis Coesfeld gGmbH vom 23.05.2018