hier: DRK Kindertageseinrichtung „Berkelbande“
1.
Der
Trägeranteil der DRK – Kindertageseinrichtungen im Kreis Coesfeld gGmbH für den
Ausbau der U3-Betreuung in Höhe von 7.000,00 € wird antragsgemäß übernommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, an den Träger der Kindertageseinrichtung einen Zuwendungsbescheid unter Berücksichtigung einer Zweckbindung für die Kinderbetreuung zu erlassen.
Sachverhalt:
In den vergangenen
Sitzungen des Ausschusses wurde darüber berichtet, dass es für den Abbau von
Überbelegungen in den Kitas in Billerbeck notwendig ist, dass zwei weitere
Kita-Gruppen gegründet werden. Die Bereitschaft als Träger zu fungieren wurde
alleine von der DRK – Kindertageseinrichtungen im Kreis Coesfeld gGmbH
signalisiert und ist somit einvernehmlich mit den sonstigen Trägern von
Kindertageseinrichtungen, dem Kreisjugendamt und der Stadt Billerbeck in den
Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2018/2019 eingeflossen.
Für die Schaffung
von neuen Kindergartenplätzen hat das DRK einen Antrag auf Bezuschussung aus
Bundes- bzw. Landesmitteln beim Landschaftsverband Westfalen – Lippe gestellt.
Eine mündliche Förderzusage für die Ausstattungskosten liegt vor und die
Weiterleitung dieser Fördermittel ist vom Zuwendungsempfänger (= Kreisjugendamt
Coesfeld) ebenfalls in Aussicht gestellt.
Nach der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche
Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Runderlass des
Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 3. August
2017) wird ein Kindergartenplatz pauschal mit 3.500,00 € angesetzt. Bei einem
2-zügigen Kindergarten wäre somit ein pauschaler Betrag von maximal (20 Kinder
x 3.500,00 =) 70.000,00 € förderfähig. Die Richtlinie gibt allerdings vor, dass
der Träger einen Trägeranteil von 10 % aufzubringen hat. Lt. Antrag des DRK
kann dort der Eigenanteil aber nicht aufgebracht werden, ohne dass die neue
Kita in ein Defizit rutscht. Da es sich hier um einen neuen Kindergarten
handelt, konnte natürlich auch noch keine Rücklage für derartige Einrichtungs-
bzw. Ausstattungskosten geschaffen werden.
Die Anmeldequoten
für den U3-Bereich betragen nach aktuellen Werten:
|
Kita-Jahr 2017 / 2018 |
Kita-Jahr 2018 / 2019 |
Billerbeck |
40,91 % |
42,52 % * |
Kreisjugendamtsbezirk |
43,14 % |
45,62 % |
* 92,78 % der
2-Jährigen und 34,31 % der 1-Jährigen |
Da auch in
Billerbeck die Nachfrage nach weiteren Betreuungsplätzen im U3-Bereich
weiterhin steigt, ist eine Förderung in diesem Bereich notwendig und sinnvoll.
In der
Vergangenheit wurde ein Trägeranteil für die Schaffung von neuen
Kindergartenplätzen jeweils übernommen. Aus diesem Grunde wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Trägeranteil von 10 % bis zu einem Betrag
von 7.000,00 € der anerkannten Ausstattungskosten zu übernehmen.
Der Antrag der DRK
– Kindertageseinrichtungen im Kreis Coesfeld gGmbH vom 23.05.2018 ist als
Anlage beigefügt.
Im Auftrag
Martin Struffert Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Antrag der DRK –
Kindertageseinrichtungen im Kreis Coesfeld gGmbH vom 23.05.2018