Betreff
44. Änderung des Flächennutzungsplanes "Buschenkamp"
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Behördenbeteiligung
Vorlage
FBPB/1345/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.     Den Anregungen und Hinweisen des Kreises Coesfeld wird entsprechend der Ausführungen gefolgt.

2.     Die Hinweise der Bundeswehr und des Landesbetriebes Straßenbau NRW werden zur Kenntnis genommen.

3.     Es wird beschlossen, die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt im westlichen Teil des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck. Der Planbereich beinhaltet Teile der Grundstücke Gemarkung  Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstücke 795 und 708.

4.     Der Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

5.     Der Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.

 

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Beschlüsse in oben genannter Sitzung wurde für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel zur frühzeitigen Beteiligung wurde zudem die Bezirksregierung Münster, Dezernat 32, um eine landesplanerische Stellungnahme gebeten.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach 14-tägigem Aushang der Planung am 11. Januar 2017 statt. Da niemand erschien, wurde keine Niederschrift angefertigt. Auch schriftlich hat sich niemand geäußert.

 

Die von Seiten der Bezirksregierung und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 aufgelistet.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung zu beschließen und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel soll die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 8.12.2016, TOP 2 ö.S., und des Rates vom 15.12.2016, TOP 11 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


Anlagen:

Nur Ratsinfosystem:

Stellungnahmen Landesplanung und gem. § 4 (1) BauGB  (Anlage 1)

44. Änderung des Flächennutzungsplanes - Entwurf Planzeichnung

44. Änderung des Flächennutzungsplanes - Entwurf Begründung mit Umweltbericht