hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Behördenbeteiligung
1.
Den
Anregungen und Hinweisen des Kreises Coesfeld wird entsprechend der
Ausführungen gefolgt.
2.
Die
Hinweise der Bundeswehr und des Landesbetriebes Straßenbau NRW werden zur
Kenntnis genommen.
3.
Es wird
beschlossen, die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck
durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)
ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt im westlichen Teil des
Stadtgebietes der Stadt Billerbeck. Der Planbereich beinhaltet Teile der
Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt,
Flur 6, Flurstücke 795 und 708.
4.
Der
Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf der
Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
gebilligt.
5.
Der
Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht
sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die
Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Entsprechend der
Beschlüsse in oben genannter Sitzung wurde für die 44. Änderung des
Flächennutzungsplanes die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.
1 BauGB und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel
zur frühzeitigen Beteiligung wurde zudem die Bezirksregierung Münster, Dezernat
32, um eine landesplanerische Stellungnahme gebeten.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach 14-tägigem Aushang der Planung am 11.
Januar 2017 statt. Da niemand erschien, wurde keine Niederschrift angefertigt.
Auch schriftlich hat sich niemand geäußert.
Die von Seiten der
Bezirksregierung und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen sind in der Anlage 1 aufgelistet.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Aufstellung der
Flächennutzungsplanänderung zu beschließen und die Offenlage nach § 3 Abs. 2
BauGB durchzuführen. Parallel soll die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
durchgeführt werden.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur
Ratsinfosystem:
Stellungnahmen Landesplanung
und gem. § 4 (1) BauGB (Anlage 1)
44. Änderung des
Flächennutzungsplanes - Entwurf Planzeichnung
44. Änderung des
Flächennutzungsplanes - Entwurf Begründung mit Umweltbericht