Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes "Friethöfer Kamp"
hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorlage
FBPB/1348/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.         Der Anregung der LWL- Archäologie für Westfalen wird gefolgt. Der Hinweis wird auf der Planzeichnung hinzugefügt.  

2.         Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

3.         Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes “Friethöfer Kamp“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.

4.         Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wird die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) vom 25. Mai 2018 bis zum 26. Juni 2018 (einschließlich) durchgeführt. Parallel findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

 

Von privater Seite sind bisher keine Stellungnahmen eingegangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in den Anlagen aufgelistet.

Die Aufstellungen mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme werden zur Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.

 

Sollten noch wesentliche Stellungnahmen innerhalb der o.g. Frist eingehen, wird die Verwaltung diese per Mail rundschicken. Sonstige Stellungnahmen werden in der Sitzung nachgereicht. Eine Beratung ist jetzt vorgesehen, um den abschließenden Beschluss nicht erst im Oktober fassen zu müssen. Mit dem Wettbewerbsverfahren soll zu den Sommerferien gestartet werden.

 

Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die Änderung des Bebauungsplanes zu beschließen.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 03.05.2018, TOP 2 ö.S. und des Rates vom 17.05.2018, TOP 9 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Nur Ratsinfosystem:

Auflistung der eingegangenen Stellungnahmen

Entwurf der Bebauungsplanänderung

Entwurf der Begründung