hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Der Anregung der LWL- Archäologie für Westfalen wird gefolgt. Der Hinweis wird auf der Planzeichnung hinzugefügt.
2. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
3. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes “Friethöfer Kamp“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.
4. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
·
Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.
Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
· Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Entsprechend der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wird die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) vom 25. Mai 2018 bis zum 26. Juni 2018 (einschließlich) durchgeführt. Parallel findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Von privater Seite
sind bisher keine Stellungnahmen eingegangen.
Die eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in den Anlagen aufgelistet.
Die Aufstellungen
mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme werden zur Grundlage der
Beschlussvorschläge gemacht.
Sollten noch
wesentliche Stellungnahmen innerhalb der o.g. Frist eingehen, wird die
Verwaltung diese per Mail rundschicken. Sonstige Stellungnahmen werden in der
Sitzung nachgereicht. Eine Beratung ist jetzt vorgesehen, um den abschließenden
Beschluss nicht erst im Oktober fassen zu müssen. Mit dem Wettbewerbsverfahren
soll zu den Sommerferien gestartet werden.
Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und
öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die Änderung des
Bebauungsplanes zu beschließen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 03.05.2018, TOP 2 ö.S. und des Rates vom 17.05.2018, TOP 9 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Auflistung der eingegangenen Stellungnahmen
Entwurf der Bebauungsplanänderung
Entwurf der Begründung