Sachverhalt:
Die
Landesregierung NRW hat am 17.04.2018 beschlossen, den Landesentwicklungsplan
(LEP) vom 8 02.2017 zu ändern und ein Beteiligungsverfahren (in der Zeit vom 07.05
bis 15.07.2018) durchzuführen. Gründe für die Änderung sind insbesondere
geänderte Zielvorstellungen der aktuellen Landesregierung.
Die Änderungen
sind über diesen Link einzusehen:
https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/synopse_lep_stand_2018-04-17.pdf.
Zur Information
ist die Bewertung des Entwurfs von Seiten des Städte- und Gemeindebundes
angehängt. Hier werden zu den wesentlichen Änderungen Bewertungen abgegeben.
Für Billerbeck ist
insbesondere die Lockerung des Zieles 2.3 von Bedeutung:
„Ausnahmsweise
können im regionalplanerisch festgelegten Freiraum Bauflächen und -gebiete
dargestellt und festgesetzt werden, wenn es sich um die angemessene
Weiterentwicklung vorhandener Standorte von überwiegend durch bauliche Anlagen
geprägte Erholungs-, Sport-, Freizeit- und Tourismuseinrichtungen
einschließlich der Ferien- und Wochenendhausgebiete handelt.“
In Bezug auf die
Erweiterung des Hotels Weißenburg würde die bisherige Zielvorgabe ansonsten
jegliche Weiterentwicklung verbieten. Dies erscheint insbesondere deswegen
problematisch, da es für solche Betriebe keine alternativen Standorte gibt.
Nach erster
Sichtung sind in dem Entwurf keine Änderungen vorgesehen, die zu einer
wesentlichen Einschränkung der Planungsfreiheit aktueller Planungen in Billerbeck beitragen. Insofern wird vorgeschlagen, zu
den Änderungen keine Stellungnahme abzugeben.
Sollten sich bis
zur Sitzung noch neue Erkenntnisse ergeben, werden diese nachgetragen. Sofern
vom Rat eine Stellungnahme gewünscht ist, wird gebeten die Anregungen
abstimmungsfähig vorzuformulieren. Für Rückfragen steht die Verwaltung
selbstverständlich zur Verfügung.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Bewertung des Städte- und Gemeindebundes zum Entwurf der LEP-Änderung