Sachverhalt:
In den o. a.
Sitzungen wurde über die Entwurfsplanung für den Übergangsbereich zwischen dem
Rathaus-Parkplatz und dem Edeka-Parkplatz beraten. Die vorgestellte Entwurfsplanung
wurde beschlossen und darüber hinaus, dass die weiteren Planungsschritte
durchgeführt werden sollen. Die Umsetzung wurde von der Unterzeichnung eines
Mietvertrages abhängig gemacht.
Im Rahmen der
finalen Mietvertragsverhandlungen fordert der Mietinteressent, dass die in der
Planung vorgesehene Rampe auch die Befahrbarkeit mit PKW vom Edeka-Parkplatz
auf den Rathausparkplatz gewährleisten muss.
Zunächst war
vorgesehen, dass die Rampe vornehmlich Fahrradfahrern dienen soll. Gleichzeitig
wurde sie aber auch so geplant, dass im Notfall eine Befahrbarkeit mit Rettungsfahrzeugen
und Feuerwehrfahrzeugen möglich ist.
Der
Mietinteressent führt aus, dass in den Haupteinkaufszeiten die Parkplätze auf
dem Edeka-Parkplatz oft komplett belegt sind. Um einen Ersatzparkplatz zu
finden, müssten die Kunden dann über den Ostwall zum Rathausparkplatz fahren,
was den einen oder anderen Kunden veranlassen dürfte, direkt das Stadtzentrum
zu verlassen. Er sieht daher die Notwendigkeit, dem Kunden eine direkte
Verbindung zum Rathausparkplatz anzubieten. Die entgegengesetzte Fahrtrichtung
wird nicht für erforderlich gehalten.
Die Argumente
des Mietinteressenten können nicht von der Hand gewiesen werden. Das
Planungsbüro Lohaus und Carl hat die Änderung geprüft und sieht eine Umsetzung
als durchführbar an. Die geänderte Entwurfsplanung ist als Anlage beigefügt.
Die geänderte
Planung wird von Frau Lohaus in der Sitzung des Ausschusses vorgestellt.
i. A.
Gerd
Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 3. Mai 2018, TOP 1 ö. S., Sitzung des Rates vom 17. Mai 2018, TOP 8 ö. S.
Anlagen:
Entwurfsplanung