Betreff
Finanzzwischenbericht 2018;
hier: Entwicklung der Ergebnisplanung sowie der Investitionen im Vergleich zur Planung
Vorlage
FBF/0428/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Finanzzwischenbericht 2018 wird zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

 

In der ersten Haupt- und Finanzausschusssitzung nach den Sommerferien wird immer durch den Finanzzwischenbericht über den Stand der Ausführung des Haushaltes  informiert. Im Ergebnishaushalt 2018 waren bis zum 6.9.2018 rund 70% der Haushaltsmittel bewirtschaftet.

 

Nach den Hochrechnungen bis zum 31.12.2018 wird sich eine Verbesserung des Jahresergebnisses von ca. 500 T€ auf – 560 T€ einstellen. Dieses ist im Wesentlichen auf die Verbesserung der Steuern und ähnlichen Abgaben um 1.270 T€ (hiervon 820 T€ Gewerbesteuer) zurückzuführen.

 

 

 

Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Finanzzwischenberichtes ist die Einnahmesituation bei der Stadt gefestigt. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich die Steuereinnahmen bis zum Jahresende negativ entwickeln werden. Nach wie vor bleiben die Erträge der Gewerbesteuer das größte Plan-Risiko. Die Einschätzung zur Ertrags- und Finanzlage hängt neben der konjunkturellen Entwicklung auch noch ab von den Unsicherheiten bei der Belastung im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge, wenngleich sich die Lage im Vergleich zu den Vorjahren entspannter darstellt. Tendenziell kann jedoch von Einsparungen im Aufwandsbereich, aber auch von geringeren Erstattungen durch das FlüAG ausgegangen werden. Eine exakte Planung ist hier jedoch nicht möglich.

 

 

Im Aufwandsbereich ist von einem Anstieg der Personaletats um rd. 142 T€ auszugehen. Im Tarifbereich stehen die Ergebnisse der Tarifrunde 2018 seit dem 18.04.2018 fest. Es wird erstmals im TVöD keine lineare Entgelterhöhung geben, sondern individuelle Erhöhungswerte für jede Entgeltgruppe und - stufe für den Zeitraum vom 01.03.2018 - 31.08.2020. Rückwirkend ab dem 01.03.2018 erhalten Tarifbeschäftigte eine Erhöhung um 2,9% bis höchstens 5,7% (durchschnittlich somit 3,19%). Zudem erhalten Beschäftigte in den Entgeltgruppen E1-E6 eine Einmalzahlung von 250 € in 2018. Die weitere Erhöhung erfolgt zum 01.04.2019 von 2,8% - 5,4% (durchschnittlich 3,09%). Ferner werden die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte um den Festbetrag von 50 € jeweils zum 01.03.2018 und zum 01.03.2019 erhöht. Die nächste Tariferhöhung, die eingeplant wurde, erfolgt zum 01.03.2020 mit einer Steigerung von 0,96 % - 1,5% (durchschnittlich 1,06%). Auch wirkt sich die Umsetzung der neuen Entgeltordnung 2017 auf das Ergebnis 2018 aus, da im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 die konkreten Beträge noch nicht feststanden. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2017 wurde jedoch bereits eine Rückstellung von 20 T€ gebucht, die ertragsmäßig in 2018 nun aufgelöst werden kann und bei der Hochrechnung berücksichtigt ist.

 

Es werden nicht alle geplanten Maßnahmen in diesem Jahr umgesetzt werden können. Den Einsparungen im Bereich der „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ stehen geringere Zuwendungen im Haushalt gegenüber, so dass sich hier keine Auswirkungen auf das Ergebnis ergeben werden. Ebenso verhält es sich im Investitionsbereich, diese Maßnahmen werden im Haushalt 2019 neu verplant.

 

 

Die vom Land NRW im Rahmen des GFG 2018 festgesetzten Pauschalen werden entsprechend den Ansätzen in 2018 ausgezahlt.

 

Inzwischen liegt der Entwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 vor. Wesentliche Änderungen bei den Pauschalen wird es nicht geben. Die Investitionspauschale wird um rund 24 T€ geringer ausfallen, dafür wird neu eine Aufwands- und Unterhaltungspauschale iHv 199 T€ ausgezahlt werden. Nach dem Entwurf zum GFG 2019 werden die fiktiven Hebesätze vom Land erhöht. Als Begründung schreibt das Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW im Entwurf zum GFG 2019 unter „Eckpunkte Fragen und Antworten“ „die höheren Abschläge gegenüber der bisherigen Praxis sollen für eine Bremsung  bzw. Reduzierung des Anstieges der fiktiven Hebesätze führen" und es "lässt den Städten, deren tatsächliche Hebesätze über den fiktiven Hebesätzen liegen mehr an "freier Spitze"".

 

 

Zum Zeitpunkt 30.6.2018 und damit dem Zeitpunkt, der entscheidend ist für die Ermittlung der Steuerkraft für den Finanzausgleich 2019, wurden die Ansätze der Gewerbesteuer wie bereits mehrfach erläutert, bei weitem überschritten. Nach Verabschiedung des Haushaltes 2018 wurden Gewerbesteuererträge mit 1,2 Mio. € für 2017 noch verbucht, die allerdings erst zur Einzahlung in 2018 führten (s. Graphik zur HFA Sitzung vom 25.1.2018). Zur Haushaltsverabschiedung wurde von einer Steuerkraft für 2019 von 13.559.847 € ausgegangen. Aufgrund der zusätzlichen Gewerbesteuereinzahlung im 1. Quartal 2018 von 1,2 Mio. € weißt die Steuerkraft unter Berücksichtigung der neuen fiktiven Hebesätze 15.452.065 € aus.

 

 

 

Die höhere als geplante Steuerkraft für 2019 hat erheblichen Einfluss auf die zu zahlende Kreis- und Jugendamtsumlage im Jahr 2019. Vorteilhaft hat sich der niedrigere als geplante Umlagesatz für die Kreisumlage in 2018 bereits ausgewirkt (Verbesserung von 133.377 €). Es bleibt zu hoffen, dass die Umlagesätze für 2019 nochmals erheblich gesenkt werden als sie zurzeit den Kreisangehörigen Kommunen vorliegen. Denn eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage durch geplante Defizite beim Kreis ist wiederholt nicht eingetroffen, so dass dieses sich bei den Umlagesätzen des Kreises wie in den Haushaltssatzungen beschlossen, berücksichtigt werden müsste. Nach den vorliegenden Umlagesätzen unter Berücksichtigung der wesentlich höheren Steuerkraft, muss mit höheren Aufwendungen für 2019 von 697 T€ geplant werden.

 

 

Umlagesatz 2018 Plan

Umlagesatz 2018, Festsetzung 20.3.18

Umlagesatz 2019 Stand 20.8.18

Kreisumlage

29,49%

28,90%

29,59%

Jugendamtsumlage

22,74%

22,46%

20,77%

52,23%

51,36%

50,36%

 

 

Ansatz HH 2018

endgültig Kreis

Saldo

Kreisumlage

4.420.400 €

4.331.974 €

 

Jugendamtsumlage

3.411.600 €

3.366.649 €

 

7.832.000 €

7.698.623 €

133.377 €

 

 

Plan HH 2019

Kreis, Stand 20.8.2018

Saldo

Kreisumlage

3.998.800 €

4.572.266 €

 

Jugendamtsumlage

3.086.200 €

3.209.394 €

 

7.085.000 €

7.781.660 €

- 696.660 €

 

Weiterhin liegt das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vor, welches im Dezember 2018 verabschiedet werden soll. Hiernach sollen Erneuerungen demnächst wie Investitionen behandelt werden und dem Vermögensgegenstand hinzuaktiviert werden. Eine Obergrenze bei Anschaffungskosten wie im HGB wird es jedoch noch geben. Eine genaue Erläuterung hierzu soll im Dezember vermutlich erfolgen. Nach den vorliegenden Voraussetzungen wird die Stadt Billerbeck den letzten Gesamtabschluss 2017 im Dezember verabschieden. Danach müssen jährlich die Wertgrenzen vom Rat genehmigt werden, um keinen Gesamtabschluss zu erstellen. Ein Beteiligungsbericht muss weiterhin erstellt werden.

 

 

Für die weitere zahlenmäßige Darstellung des Ergebnisses 2018 wird auf den Vortrag mittels Powerpoint-Präsentation verwiesen.

 

Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Haushaltsentwicklung 2018 noch mit Risiken behaftet ist. In vielen Produktbereichen resultieren die Leistungen aus Pflichtaufgaben. Eine Steuerung ist nur begrenzt möglich, weil sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegt.

 

i. A.                                                                            

 

 

 

 

Marion Lammers                                                      Marion Dirks

Kämmerin                                                                  Bürgermeisterin