hier: Entwicklung der Ergebnisplanung sowie der Investitionen im Vergleich zur Planung
Sachverhalt:
In der ersten Haupt- und Finanzausschusssitzung nach den Sommerferien
wird immer durch den Finanzzwischenbericht über den Stand der Ausführung des
Haushaltes informiert. Im
Ergebnishaushalt 2018 waren bis zum 6.9.2018 rund 70% der Haushaltsmittel
bewirtschaftet.
Nach den Hochrechnungen bis zum 31.12.2018 wird sich eine Verbesserung
des Jahresergebnisses von ca. 500 T€ auf – 560 T€ einstellen. Dieses ist im
Wesentlichen auf die Verbesserung der Steuern und ähnlichen Abgaben um 1.270 T€
(hiervon 820 T€ Gewerbesteuer) zurückzuführen.
Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Finanzzwischenberichtes ist die
Einnahmesituation bei der Stadt gefestigt. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass
sich die Steuereinnahmen bis zum Jahresende negativ entwickeln werden. Nach wie
vor bleiben die Erträge der Gewerbesteuer das größte Plan-Risiko. Die
Einschätzung zur Ertrags- und Finanzlage hängt neben der konjunkturellen
Entwicklung auch noch ab von den Unsicherheiten bei der Belastung im
Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge,
wenngleich sich die Lage im Vergleich zu den Vorjahren entspannter darstellt.
Tendenziell kann jedoch von Einsparungen im Aufwandsbereich, aber auch von
geringeren Erstattungen durch das FlüAG ausgegangen werden. Eine exakte Planung
ist hier jedoch nicht möglich.
Im Aufwandsbereich ist von einem Anstieg der Personaletats um rd. 142 T€
auszugehen. Im Tarifbereich stehen die Ergebnisse der Tarifrunde 2018 seit dem
18.04.2018 fest. Es wird erstmals im TVöD keine lineare Entgelterhöhung geben,
sondern individuelle Erhöhungswerte für jede Entgeltgruppe und - stufe für den
Zeitraum vom 01.03.2018 - 31.08.2020. Rückwirkend ab dem 01.03.2018 erhalten
Tarifbeschäftigte eine Erhöhung um 2,9% bis höchstens 5,7% (durchschnittlich
somit 3,19%). Zudem erhalten Beschäftigte in den Entgeltgruppen E1-E6 eine
Einmalzahlung von 250 € in 2018. Die weitere Erhöhung erfolgt zum 01.04.2019
von 2,8% - 5,4% (durchschnittlich 3,09%). Ferner werden die Ausbildungs- und
Praktikantenentgelte um den Festbetrag von 50 € jeweils zum 01.03.2018 und zum
01.03.2019 erhöht. Die nächste Tariferhöhung, die eingeplant wurde, erfolgt zum
01.03.2020 mit einer Steigerung von 0,96 % - 1,5% (durchschnittlich 1,06%). Auch
wirkt sich die Umsetzung der neuen Entgeltordnung 2017 auf das Ergebnis 2018 aus,
da im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 die konkreten Beträge noch nicht
feststanden. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2017 wurde jedoch bereits eine
Rückstellung von 20 T€ gebucht, die ertragsmäßig in 2018 nun aufgelöst werden
kann und bei der Hochrechnung berücksichtigt ist.
Es werden nicht alle geplanten Maßnahmen in diesem Jahr umgesetzt werden
können. Den Einsparungen im Bereich der „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“
stehen geringere Zuwendungen im Haushalt gegenüber, so dass sich hier keine
Auswirkungen auf das Ergebnis ergeben werden. Ebenso verhält es sich im
Investitionsbereich, diese Maßnahmen werden im Haushalt 2019 neu verplant.
Die vom Land NRW im Rahmen des GFG 2018 festgesetzten Pauschalen werden
entsprechend den Ansätzen in 2018 ausgezahlt.
Inzwischen liegt
der Entwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 vor. Wesentliche Änderungen
bei den Pauschalen wird es nicht geben. Die Investitionspauschale wird um rund
24 T€ geringer ausfallen, dafür wird neu eine Aufwands- und
Unterhaltungspauschale iHv 199 T€ ausgezahlt werden. Nach dem Entwurf zum GFG
2019 werden die fiktiven Hebesätze vom Land erhöht. Als Begründung schreibt das
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW im
Entwurf zum GFG 2019 unter „Eckpunkte Fragen und Antworten“ „die höheren
Abschläge gegenüber der bisherigen Praxis sollen für eine Bremsung bzw. Reduzierung des Anstieges der fiktiven
Hebesätze führen" und es "lässt den Städten, deren tatsächliche
Hebesätze über den fiktiven Hebesätzen liegen mehr an "freier
Spitze"".
Zum Zeitpunkt 30.6.2018 und damit dem Zeitpunkt, der entscheidend ist
für die Ermittlung der Steuerkraft für den Finanzausgleich 2019, wurden die
Ansätze der Gewerbesteuer wie bereits mehrfach erläutert, bei weitem
überschritten. Nach Verabschiedung des Haushaltes 2018 wurden
Gewerbesteuererträge mit 1,2 Mio. € für 2017 noch verbucht, die allerdings erst
zur Einzahlung in 2018 führten (s. Graphik zur HFA Sitzung vom 25.1.2018). Zur
Haushaltsverabschiedung wurde von einer Steuerkraft für 2019 von 13.559.847 €
ausgegangen. Aufgrund der zusätzlichen Gewerbesteuereinzahlung im 1. Quartal
2018 von 1,2 Mio. € weißt die Steuerkraft unter Berücksichtigung der neuen
fiktiven Hebesätze 15.452.065 € aus.
Die höhere als geplante Steuerkraft für 2019 hat erheblichen Einfluss
auf die zu zahlende Kreis- und Jugendamtsumlage im Jahr 2019. Vorteilhaft hat
sich der niedrigere als geplante Umlagesatz für die Kreisumlage in 2018 bereits
ausgewirkt (Verbesserung von 133.377 €). Es bleibt zu hoffen, dass die
Umlagesätze für 2019 nochmals erheblich gesenkt werden als sie zurzeit den
Kreisangehörigen Kommunen vorliegen. Denn eine Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage durch geplante Defizite beim Kreis ist wiederholt nicht
eingetroffen, so dass dieses sich bei den Umlagesätzen des Kreises wie in den
Haushaltssatzungen beschlossen, berücksichtigt werden müsste. Nach den
vorliegenden Umlagesätzen unter Berücksichtigung der wesentlich höheren
Steuerkraft, muss mit höheren Aufwendungen für 2019 von 697 T€ geplant werden.
|
Umlagesatz 2018 Plan |
Umlagesatz 2018, Festsetzung
20.3.18 |
Umlagesatz 2019 Stand 20.8.18 |
Kreisumlage |
29,49% |
28,90% |
29,59% |
Jugendamtsumlage |
22,74% |
22,46% |
20,77% |
52,23% |
51,36% |
50,36% |
|
Ansatz HH 2018 |
endgültig Kreis |
Saldo |
Kreisumlage |
4.420.400 € |
4.331.974 € |
|
Jugendamtsumlage |
3.411.600 € |
3.366.649 € |
|
7.832.000 € |
7.698.623 € |
133.377 € |
|
Plan HH 2019 |
Kreis, Stand 20.8.2018 |
Saldo |
Kreisumlage |
3.998.800 € |
4.572.266 € |
|
Jugendamtsumlage |
3.086.200 € |
3.209.394 € |
|
7.085.000 € |
7.781.660 € |
- 696.660 € |
Weiterhin liegt das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vor, welches im
Dezember 2018 verabschiedet werden soll. Hiernach sollen Erneuerungen demnächst
wie Investitionen behandelt werden und dem Vermögensgegenstand hinzuaktiviert
werden. Eine Obergrenze bei Anschaffungskosten wie im HGB wird es jedoch noch
geben. Eine genaue Erläuterung hierzu soll im Dezember vermutlich erfolgen.
Nach den vorliegenden Voraussetzungen wird die Stadt Billerbeck den letzten
Gesamtabschluss 2017 im Dezember verabschieden. Danach müssen jährlich die Wertgrenzen
vom Rat genehmigt werden, um keinen Gesamtabschluss zu erstellen. Ein
Beteiligungsbericht muss weiterhin erstellt werden.
Für die weitere zahlenmäßige Darstellung des Ergebnisses 2018 wird auf den
Vortrag mittels Powerpoint-Präsentation verwiesen.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Haushaltsentwicklung 2018
noch mit Risiken behaftet ist. In vielen Produktbereichen resultieren die
Leistungen aus Pflichtaufgaben. Eine Steuerung ist nur begrenzt möglich, weil
sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegt.
i. A.
Marion Lammers Marion
Dirks
Kämmerin Bürgermeisterin