hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung der Beteiligungsverfahren
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Sanierungsgebiet I a –Südteil-“
umfasst, wird die Aufstellung der 13. Änderung des Bebauungsplanes
„Sanierungsgebiet I a –Südteil-“ beschlossen. Der Änderungsbereich liegt
südlich des Rathauses und umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt,
Flur 3, Flurstücke 740 tlw., 741 tlw. 770 und 771.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1
BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den
Umweltbericht verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet I a –Südteil-“
und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:
Wie bereits
erörtert, sollen der Rathausparkplatz und der Parkplatz des Edeka-Marktes
barrierefrei angebunden werden. Zudem ist vorgesehen, dass die Rampe zwischen
den Parkplätzen eine Breite erhält, die ein Befahren in Einbahnrichtung
zulässt, um die Parkplatzsuche zu erleichtern.
Im Rahmen der 12.
Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsbiet Ia -Südteil-“ wurde die Verbindung
nur für Radfahrer und Fußgänger vorgesehen.
Im Anschluss an
die Rampe ist vor dem geplanten Drogeriemarkt die Gestaltung eines Platzes
geplant, der nicht für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben werden soll.
Lediglich der an den Platz angrenzende Grundstücksanlieger darf diesen zum
Befahren seines Grundstückes nutzen.
Im Rahmen der 13.
Änderung soll die Fläche, welche barrierefrei umgestaltet werden soll, weiterhin
als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt werden. Neben der
Rampe zwischen den Parkplätzen sollen ferner auch die Gebäude durch eine
Verkehrsfläche barrierefrei miteinander verbunden werden. Die Festsetzung soll
nun jedoch dahingehend geändert werden, dass die Beschränkung der verkehrlichen
Verbindung ausschließlich für Radfahrer und Fußgänger nicht mehr Bestandteil
des Bebauungsplanes sein soll. Zudem wird der Bereich das benachbarte
südwestliche Grundstück erweitert. Aufgrund der neuen Besitzverhältnisse steht
die heutige Gartenfläche für die Verbindung zur Verfügung.
Es wird
vorgeschlagen, die Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
durchzuführen. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange haben die
Möglichkeit, im Rahmen der Offenlage Stellung zu nehmen. Für persönliche Rückfragen
steht die Verwaltung zur Verfügung.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 28. Juni 2018, TOP 2 ö. S., Sitzung des Rates vom 5. Mai 2018, TOP 13 ö. S.
Anlagen:
Nur
Ratsinfosystem:
Entwurf der
Planzeichnung der Bebauungsplanänderung
Entwurf der
Begründung