Betreff
13. Änderung des Bebauungsplanes "Sanierungsgebiet I a -Südteil-"
hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung der Beteiligungsverfahren
Vorlage
FBPB/1374/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.     Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Sanierungsgebiet I a –Südteil-“ umfasst, wird die Aufstellung der 13. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet I a –Südteil-“ beschlossen. Der Änderungsbereich liegt südlich des Rathauses und umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 3, Flurstücke 740 tlw., 741 tlw. 770 und 771.

2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.     Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch  (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.     Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

5.     Der Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet I a –Südteil-“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

6.     Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 


Sachverhalt:

 

Wie bereits erörtert, sollen der Rathausparkplatz und der Parkplatz des Edeka-Marktes barrierefrei angebunden werden. Zudem ist vorgesehen, dass die Rampe zwischen den Parkplätzen eine Breite erhält, die ein Befahren in Einbahnrichtung zulässt, um die Parkplatzsuche zu erleichtern.

Im Rahmen der 12. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsbiet Ia -Südteil-“ wurde die Verbindung nur für Radfahrer und Fußgänger vorgesehen.

 

Im Anschluss an die Rampe ist vor dem geplanten Drogeriemarkt die Gestaltung eines Platzes geplant, der nicht für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben werden soll. Lediglich der an den Platz angrenzende Grundstücksanlieger darf diesen zum Befahren seines Grundstückes nutzen.

 

Im Rahmen der 13. Änderung soll die Fläche, welche barrierefrei umgestaltet werden soll, weiterhin als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt werden. Neben der Rampe zwischen den Parkplätzen sollen ferner auch die Gebäude durch eine Verkehrsfläche barrierefrei miteinander verbunden werden. Die Festsetzung soll nun jedoch dahingehend geändert werden, dass die Beschränkung der verkehrlichen Verbindung ausschließlich für Radfahrer und Fußgänger nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplanes sein soll. Zudem wird der Bereich das benachbarte südwestliche Grundstück erweitert. Aufgrund der neuen Besitzverhältnisse steht die heutige Gartenfläche für die Verbindung zur Verfügung.

 

Es wird vorgeschlagen, die Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, im Rahmen der Offenlage Stellung zu nehmen. Für persönliche Rückfragen steht die Verwaltung zur Verfügung.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 


Bezug:      Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 28. Juni 2018, TOP 2 ö. S., Sitzung des Rates vom 5. Mai 2018, TOP 13 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                   250,00 €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Nur Ratsinfosystem:

Entwurf der Planzeichnung der Bebauungsplanänderung

Entwurf der Begründung