Betreff
Beitritt zum ÖrV-Verbund citeq Münster
Vorlage
FBZD/0448/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat stimmt einem Beitritt der Stadt Billerbeck zur citeq Münster zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach dem als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügtem Muster abzuschließen und die einmalige Einlage in Höhe von 4371,70 € einzuzahlen.


Sachverhalt:

 

Die citeq Münster (im folgenden citeq) arbeitet seit vielen Jahren im Rahmen einer Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) mit der Stadt Hamm, den Kreises Coesfeld und Warendorf sowie vielen kreisangehörigen Städten und Gemeinden im IT-Bereich zusammen. Diese IT-Kooperation eröffnet den Beteiligten die Möglichkeit für einen vergaberechtskonformen, sicheren und wirtschaftlichen IT-Betrieb in unterschiedlichsten Aufgabenfeldern der Informationstechnik.

 

Die Stadt Billerbeck (wie auch die Gemeinden Rosendahl und Senden)  hat sich mit dem Aufkommen der mittleren Datentechnik in den 80er Jahren gegen die damals großrechnerbasierte IT-Zusammenarbeit und damit für einen Austritt aus der ÖrV-Gemeinschaft entschieden.

 

Unabhängig von der Grundsatzentscheidung arbeitet die Stadt Billerbeck mittlerweile aber in einigen Teilbereichen mit der citeq zusammen (u.a. Standesamtsverfahren, Grundsteuerdaten, DOI-Nutzung etc.). Ein erneuter Beitritt schien jedoch aus rechtlichen Gründen bislang auf Dauer ausgeschlossen.

 

Im Sommer 2017 wurde der citeq seitens der Bezirksregierung Münster signalisiert, dass aufgrund einer geänderten Rechtsauslegung nunmehr doch der Aufnahme weiterer Kommunen als Mitglieder zugestimmt werden können, allerdings nur auf der Basis der bereits existierenden ÖrV. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die rechtliche Zulässigkeit der derzeitigen Form der Zusammenarbeit mit Nichtmitgliedskommunen wie Billerbeck – Leistungserbringung durch privatwirtschaftliche Verträge außerhalb der bestehenden ÖrV – vergaberechtlich zweifelhaft sein und diese Verträge mittelfristig zu kündigen seien.

 

Daraufhin hat die citeq unter anderen auch mit der Stadt Billerbeck Kontakt aufgenommen, um ein mögliches Beitrittsinteresse abzufragen. In Gesprächen am 12.10.2017in Münster und am 14.02.2018 in Billerbeck wurden die Rahmenbedingungen eines Beitritts und die sich ergebenen Vorteile für die Mitgliedskommunen ausführlich erörtert.

 

 

Eine Mitgliedschaft wird verwaltungsseitig grundsätzlich positiv eingeschätzt. Bereits heute sind wir durch immer komplexere Aufgabenstellungen mit der citeq im Austausch. Neben unseren selbst vorgehalten Fachverfahren sind in den EDV Bereichen (E-Government, Digitalisierung, IT-Sicherheit und Wahlen) viele Ansatzpinkte für eine Zusammenarbeit mit der citeq gegeben, die eine ÖrV sinnvoll erscheinen lassen.

 

Diese vor allem vor dem Hintergrund, dass sich die Stadt Billerbeck lediglich mit einer einmalig zu zahlende Einlage in Höhe von 4.371,70 an der ÖrV-Rücklage beteiligt und keine jährlich Beiträge in Form einer Einwohnerpauschlale  gezahlt werden müssen.

 

Im Falle eines Austritts aus der ÖrV würde die Einlage – abhängig vom Austrittszeitpunkt – anteilig erstattet. Eine Kündigung der ÖrV ist mit einer Frist von 18 Monaten zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres möglich.

 

Die in der Anlage beigefügte ÖrV gibt den Wortlaut der derzeit gültigen Vereinbarung wieder. Sie darf aus rechtlichen Gründen in ihrem Wortlaut nicht verändert werden. Die aktuell nicht am ÖrV-Verbund beteiligten Kommunen müssen bis zu den Herbstferien eine Entscheidung treffen, ob sie einer Mitgliedschaft zustimmen. Anschließend soll noch in diesem Jahr über die Beitrittsersuchen der Drittkommunen in den Gremien der Mitglieder der Anwendergemeinschaft  entschieden werden.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen aus den vorgenannten Gründen das Beitrittsangebot der citeq anzunehmen, vor allem vor dem Hintergrund, dass keinen jährliche Pauschalen entrichtet werden müssen sondern lediglich eine einmalige Einlage in Höhe von 4.371,70 € getätigt wird.

 

 

 

 

I.A.

 

 

 

 

Hubertus Messing                                                     Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                    Bürgermeisterin


Bezug:    

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

 ÖrV über die gemeinsame Inanspruchnahme der citeq