hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung der Beteiligungsverfahren
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Johanniskirchplatz/Coesfelder
Straße/Baumgarten“ umfasst, wird die Aufstellung der 1. Änderung beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 5,
Flurstücke 50 bis 52 und 267.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die Änderung
wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit
§ 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht
verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Johanniskirchplatz/Coesfelder
Straße/Baumgarten“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:
Wie in der o. g.
Sitzung beschlossen, ist ein Entwurf zur Bebauungsplanänderung erstellt worden.
Wesentlicher Inhalt ist die Änderung der Nutzung von Mischgebiet zu Wohngebiet.
Bereits im Vorfeld
wurde aufgrund der Lage des Grundstückes
beim LWL-Archäologie für Westfalen abgefragt, ob bereits im Vorfeld
Hinweise zum Vorgehen gegeben werden können. Die Stellungnahme ist im
Ratsinfosystem als Anhang beigefügt und entsprechende Hinweise sind im
Planentwurf bereits aufgenommen worden.
Es wird
vorgeschlagen, die Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
durchzuführen. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange haben die
Möglichkeit, im Rahmen der Offenlage Stellung zu nehmen. Für persönliche
Rückfragen steht die Verwaltung zur Verfügung.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 28.06.2018,
TOP 5 ö.S., und des Rates vom 05.07.2018, TOP 16 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Entwurf der Planzeichnung
Entwurf der Begründung
Stellungnahme LWL-Archäologie für Westfalen