Sachverhalt:
In der durch die Gemeinde Havixbeck und der Stadt Billerbeck unterzeichneten Vereinbarung zur Errichtung eines Teilstandortes der Havixbecker Anne-Frank-Gesamtschule in Billerbeck wurde unter anderem vereinbart, einen Gesamtschulausschuss zu bilden. So sollen gem. § 6 Abs. 2 dieser Vereinbarung der Bürgermeister der Gemeinde Havixbeck und die Bürgermeisterin der Stadt Billerbeck diesem Gremium angehören. Dies gilt auch für die Vorsitzenden der zuständigen Ausschüsse der Kommunen und für 3 weitere noch zu benennende Mitglieder (Ratsmitglied oder sachkundiger Bürger) der jeweiligen Kommune.
Für die Benennung gelten die Vorschriften des § 113 GO NW in Verbindung mit dem § 50 Abs. 3 und 4 GO NW
Kommt kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) in einem Wahlgang über die unterschiedlichen Wahlvorschläge abgestimmt.
Die Bürgermeisterin ist stimmberechtigt.
I.A. I.V.
Hubertus Messing Gerd Mollenhauer
Sachbearbeiter Allgemeiner Vertreter