hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung der Beteiligungsverfahren
1.
Für das
Plangebiet „Gewerbegebiet Friethöfer Kamp“ wird die Aufstellung der 5. Änderung
des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst
die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 24, Flurstücke 301,
333, 355 bis 357, 370, 371, 373, 380, 381, 385 bis 392, 394 bis 397, 399 bis
403, 408, 409, 411, 422, 518, 522 bis 529, 537 und 538.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit
§ 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht
verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ und der Entwurf
der Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der erfolgreichen Umnutzung einer ehemaligen Schreinerei in eine Strumpffabrik ist im Zusammenhang mit den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes von 1995 festgestellt worden, dass eine Möglichkeit zum sog. Annexhandel nicht Bestandteil des Bebauungsplanes ist. Es ist üblich, dem produzierenden Gewerbe vor Ort die Möglichkeit einzuräumen eigene Produkte zu veräußern, auch wenn diese gemäß Sortimentsliste nahversorgung- oder zentrenrelevant sind. Vergleichbare Festsetzungen gibt es in den Bebauungsplangebieten „Industriegebiet Hamern“, „Sandweg“ und „Bergstraße“.
Es wird daher vorgeschlagen, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern und bei der Gelegenheit die aktuelle Sortimentsliste einzufügen. Zudem wird es verwaltungsseitig als sinnvoll erachtet, die ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Plangebiet auszuschließen.
Hinsichtlich der Festsetzungen und deren Begründung wird auf die Anlagen verwiesen.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur
Ratsinfosystem:
Lageplan zum
Geltungsbereich der Bebaungsplanänderung
Entwurf der textlichen
Änderung des Bebauungsplanes
Entwurf der
Begründung