Betreff
5. Änderung des Bebauungsplanes "Friethöfer Kamp"
hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung der Beteiligungsverfahren
Vorlage
FBPB/1390/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Für das Plangebiet „Gewerbegebiet Friethöfer Kamp“ wird die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 24, Flurstücke 301, 333, 355 bis 357, 370, 371, 373, 380, 381, 385 bis 392, 394 bis 397, 399 bis 403, 408, 409, 411, 422, 518, 522 bis 529, 537 und 538.

2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.     Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit

§ 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.     Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

5.     Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

6.     Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 


Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit der erfolgreichen Umnutzung einer ehemaligen Schreinerei in eine Strumpffabrik ist im Zusammenhang mit den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes von 1995 festgestellt worden, dass eine Möglichkeit zum sog. Annexhandel nicht Bestandteil des Bebauungsplanes ist. Es ist üblich, dem produzierenden Gewerbe vor Ort die Möglichkeit einzuräumen eigene Produkte zu veräußern, auch wenn diese gemäß Sortimentsliste nahversorgung- oder zentrenrelevant sind. Vergleichbare Festsetzungen gibt es in den Bebauungsplangebieten „Industriegebiet Hamern“, „Sandweg“ und „Bergstraße“.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern und bei der Gelegenheit die aktuelle Sortimentsliste einzufügen. Zudem wird es verwaltungsseitig als sinnvoll erachtet, die ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Plangebiet auszuschließen.

 

Hinsichtlich der Festsetzungen und deren Begründung wird auf die Anlagen verwiesen.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:     

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             

 


Anlagen:

Nur Ratsinfosystem:

Lageplan zum Geltungsbereich der Bebaungsplanänderung

Entwurf der textlichen Änderung des Bebauungsplanes

Entwurf der Begründung