a) Die Abrechnung der Gebührenrechnung 2017
wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Überschuss von 219,54 € wird
dem Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.
b) Die Gebührenbedarfsberechnung 2019 wird zur Kenntnis genommen und
beschlossen. Der Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,54 € festgesetzt.
c) Die 17. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Nachkalkulation der Gebührenbedarfsberechnung 2017 schließt mit
einem Überschuss von 219,54 € ab. Der Überschuss wird dem Sonderposten für
Gebührenausgleich zugeschrieben.
Auf der
Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurden die Aufwendungen und Erträge
für die Straßenreinigung neu kalkuliert und entsprechend in der Gebührenbedarfsberechnung
2019 berücksichtigt.
Die Kosten
für Reinigung, Entsorgung und Winterdienst haben sich gegenüber der Kalkulation
für das Vorjahr nur geringfügig aufgrund der Anpassung der Kehrkilometer verändert.
Die Mehrkosten von 100 € werden aber durch den städtischen Anteil an der
Straßenreinigung wieder aufgefangen.
Gegenüber
den gestiegenen Personal- und Sachkostenaufwendungen von 400 € steht ein zu
verplanender Überschuss aus dem Jahr 2015 i.H.v. 1.400 € im Sonderposten für Gebührenausgleich zur
Verfügung.
Durch die
Entnahme aus dem Sonderposten kann die Straßenreinigungsgebühr für 2019 um 0,05
€ auf 1,54 € je Frontmeter gesenkt werden.
Um
Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.
i.A. i.A.
Marko Hidding Marion Lammers Marion Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen:
1) Abschluss 2017,
Produkt 12040 Straßenreinigung
2) Gebührenbedarfsberechnung
2019, Straßenreinigung
3) Entwurf 17. Änderungssatzung, Straßenreinigung