Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Förderanträge einzureichen. Nach erfolgter Planfeststellung/Genehmigung sind die Maßnahmen auszuschreiben. Die Vergabe ist in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal und Feuerwehrangelegenheiten vorzusehen.
Die erforderlichen Mittel in der Höhe von 573.755,14 € brutto sowie die zu erwartenden Fördermittel in der Höhe von 376.080,15 € (ökologische Wasserwirtschaft) und 52.263,00 € (Leader) sind in den Haushaltsplan 2019 einzustellen.
Sachverhalt:
Der UFD hat sich in seiner Sitzung am 12.09.2017 für eine Vorzugsvariante zur Umgestaltung des Berkelquellteich entschieden, die notwendigen Genehmigungsplanungen beauftragt und die Verwaltung beauftragt, die möglichen Förderung im Rahmen der ökologischen Wasserwirtschaft abzustimmen.
Die Genehmigungsplanungen sind zur Vorlage bei der Bezirksregierung Münster fertiggestellt und abgestimmt.
Beschreibung des
Vorhabens:
Die Berkel ist im Bereich ihrer Quelle in Billerbeck durch die Anlage eines Teiches anthropogen überprägt. Die Auswirkungen des anthropogenen Einflusses zeigen sich in strukturellen Defiziten der Berkel und in Veränderungen der Wasserqualität. Die natürliche Interaktion mit dem Grundwasser bedingt im Fall des Berkelquellbereichs eine hohe Nährstoffzufuhr. Die Nährstoffsituation und hohe Temperaturen führen im Sommer zu jährlichen Algenblüten mit Geruchsentwicklung.
Darstellung der
Fließsituationen im Gebiet:
Um diesem Zustand entgegenzuwirken, wird durch die einzureichende Genehmigungsplanung und deren Umsetzung beabsichtigt, im Bereich des „Berkelquellteichs“ eine naturnahe Entwicklung der Quelle und der Berkel zu initiieren.
Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung der unterhalb liegenden ehemaligen Badeanstalt sowie der bestehenden Schutzgebiete, so dass die Wasserführung der Badeanstalt weiterhin gesichert werden kann und eine verbesserte Wasserversorgung für die Schutzgebiete als Synergieeffekt entsteht.
Aus
fachlichen Gründen und als Ergebnis der politischen Abstimmungsergebnisse der
Stadt Billerbeck hat sich eine Vorzugsvariante ergeben, diese wurde im UFD am
12.09.2017, TOP 4 ö.S. beschlossen. Sie umfasst den Rückbau des Teiches in
seiner heutigen Form, die Anlage von Quellgerinnen, die Verbesserung der Überleitung
von Wasser in das Feuchtgebiet und die Anlage eines neuen, verkleinerten
Teiches.
Darstellung
der Vorzugsvariante:
Die naturnahe Entwicklung von Berkel und Berkelquelle wird mit Hilfe der folgenden Maßnahmen realisiert werden.
Der Berkelquellteich wird zunächst entleert und anschließend entschlammt werden. Der anfallende Schlamm soll wieder vor Ort eingebaut werden, um die Oberfläche des zukünftigen Quellbereichs zu modellieren. Zuvor ist allerdings eine Trocknung des Schlamms erforderlich. Die Trocknung des Schlamms wird auf einer ortsnahen Fläche erfolgen, um die Kosten für den Transport zu minimieren. Da durch die Trocknung der Sedimente mit einem Volumenverlust zu rechnen ist, wird für die Modellierung zusätzliches Bodenmaterial benötigt. Durch die Modellierung des Quellbereichs wird die erneute Entwicklung eines großflächigen Stillgewässers mit schlammigen Untergrund vermieden. Die Modellierung des Quellbereichs sieht daher eine Auffüllung vor, die das freie Abfließen des Quellwassers in verschiedenen Gerinnen ermöglicht. Um ein Verschlammen des Quellbereichs zu minimieren, wird das Wasser aus den diffusen Quellaustritten der Böschung über ein böschungsparalleles Gerinne dem neuen Berkellauf zugeführt werden.
Im Südosten des bestehenden Berkelquellteichs wird ein neuer kleiner Teich angelegt, so dass weiterhin ein Stillgewässer in kleinerer Form vorhanden sein wird. Zur Verbesserung der Erlebbarkeit von Natur und Landschaft und speziell der Quellsituation soll ein Steg mit einer Aufenthaltsfläche am Ende zwischen dem neuem Teich und dem naturnahen Quellbereich der Berkel errichtet werden, hierzu sind noch Abstimmungen zur möglichen Förderung als LEADER- Projekt vorzunehmen.
Der bestehende Teichüberlauf wird zurückgebaut. Um das Abflussgeschehen bzw. den Ablauf des Quellwassers in die neue Berkel steuern zu können, wird eine Grundschwelle errichtet, die einen definierten Ablauf ermöglicht. Dem Auwald wird bereits auf Höhe des Berkelquellteichs ein Teil des Wassers zugeleitet. Hierzu wird der bestehende Ablauf(graben) des Mönchs genutzt werden. Der Mönch wird rückgebaut und der Graben zukünftig über eine Überlaufschwelle gespeist.
Der Abfluss, der nicht bereits über den bestehenden Graben des ehemaligen Mönchs dem Auwald zugeführt wird, fließt über die Neue Berkel ab. Er dient vorrangig zur Wasserversorgung der ehemaligen Badeanstalt. Entlang der neuen Berkel werden zwei Steingabionen mit Filterwirkung eingerichtet, die ausschließlich bei geeigneten höheren Wasserständen in der Neuen Berkel dann auch noch Wasser in den Auwald leiten.
Darstellung Gabione:
Die
Neue Berkel weist bereits eine eigene (gute) Biotopqualität auf, die erhalten
werden soll, so dass auf eine bauliche Veränderung der Neuen Berkel bis auf den
Einbau von zwei Totholzelementen verzichtet wird.
Kosten:
Die
Gesamtkosten/Fördermöglichkeiten des hiermit zur Genehmigung / Planfeststellung
vor zulegendem Projektes stellen sich wie folgt dar:
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Berkel/Quellteich |
Steg |
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Baukosten: |
342.540,95 € |
76.800,00 € |
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Ing. Leistungen: |
42.225,00 € |
8.001,00 € |
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Nebenkosten (3%): |
10.276,23 € |
2.304,00 € |
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Gesamt: |
395.042,18 € |
87.105,00 € |
Brutto: |
470.100,19 € |
103.654,95 € |
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Eigenanteil Stadt: |
94.020,04 € |
51.391,95 € |
Förderung ökol.
Wasserwirtsch.(80%): |
376.080,15 € |
- € |
Förderung Leader (60% netto): |
- € |
52.263,00 € |
Weiteres Vorgehen:
Die
vorzulegende Genehmigungsplanung wurde eingehend mit der zuständigen
Bezirksregierung Münster und dem Kreis Coesfeld abgestimmt. Es soll ein
Verfahren gemäß §§ 67, 68 und 70 WHG (Planfeststellung/Genehmigung zum Ausbau
von Gewässer) durchgeführt werden, ebenso ist eine UVP
(Umweltverträglichkeitsprüfung) vorgesehen. Seitens der Bezirksregierung werden
die Planungen begrüßt und eine Förderung wurde in Aussicht gestellt. Die
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Antrags- und Planunterlagen
sowie des Umweltberichtes ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt
Billerbeck für den 14. November, somit direkt nach der Sitzung des UFD – bei
entsprechender Beschlusslage - geplant. Diesseits wird davon ausgegangen,
dass die vorzunehmenden Maßnahmen ab
Sommer 2019 durchgeführt werden können.
Hinsichtlich
der Errichtung des barrierefreien Steges –dieser kann nicht über die
Wasserwirtschaft gefördert werden – ist noch ein Förderantrag nach LEADER zu
stellen, Abstimmungen mit der Naturfördergesellschaft des Kreises Coesfeld
sind noch zu präzisieren. Mit der Steganlage
sind auch Möglichkeiten zur Erlebbarkeit und Darstellungen der ökologischen
Zusammenhänge möglich und geplant.
Herr
Henter vom Planungsbüro Koenzen und Herr Ross vom Fischer Ingenieurbüro tragen
Details der Genehmigungsplanung in der Sitzung vor. Ein Lageplan mit der
Darstellung der naturnahen Umgestaltung des Quellteiches ist als Anlage dieser
Sitzungsvorlage beigefügt.
Seitens
der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Planung und den entsprechenden
Förderantrag bei der Bezirksregierung einzureichen, die Kosten der Maßnahme im
Haushalt der Stadt Billerbeck einzustellen und einen entsprechenden Antrag zur
Förderung des Steges einzureichen. Nach erfolgter Planfeststellung/Genehmigung
sind die vorgesehen Maßnahmen auszuschreiben und die Vergabe der Arbeiten in
einer der nächsten Sitzung des UFD / Rat
vorzusehen.
Rainer Hein Hubertus Messing
Betriebsleiter Verhindertenvertreter