Betreff
Naturnahe Entwicklung von Berkel und Berkelquelle in Billerbeck - Genehmigungsplanung nach § 68 WHG
Vorlage
AB/0236/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und Förderanträge einzureichen. Nach erfolgter Planfeststellung/Genehmigung sind die Maßnahmen auszuschreiben. Die Vergabe ist in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal und Feuerwehrangelegenheiten vorzusehen.

 

Die erforderlichen Mittel in der Höhe von 573.755,14 € brutto sowie die zu erwartenden Fördermittel in der Höhe von 376.080,15 € (ökologische Wasserwirtschaft) und 52.263,00 € (Leader) sind in den Haushaltsplan 2019 einzustellen.


Sachverhalt:

 

Der UFD hat sich in seiner Sitzung am 12.09.2017 für eine Vorzugsvariante zur Umgestaltung des Berkelquellteich entschieden, die notwendigen Genehmigungsplanungen beauftragt und die Verwaltung beauftragt, die möglichen Förderung im Rahmen der ökologischen Wasserwirtschaft abzustimmen.

 

Die Genehmigungsplanungen sind zur Vorlage bei der Bezirksregierung Münster fertiggestellt und abgestimmt.

 

Beschreibung des Vorhabens:

Die Berkel ist im Bereich ihrer Quelle in Billerbeck durch die Anlage eines Teiches anthropogen überprägt. Die Auswirkungen des anthropogenen Einflusses zeigen sich in strukturellen Defiziten der Berkel und in Veränderungen der Wasserqualität. Die natürliche Interaktion mit dem Grundwasser bedingt im Fall des Berkelquellbereichs eine hohe Nährstoffzufuhr. Die Nährstoffsituation und hohe Temperaturen führen im Sommer zu jährlichen Algenblüten mit Geruchsentwicklung.

 

Darstellung der Fließsituationen im Gebiet:

 

 

Um diesem Zustand entgegenzuwirken, wird durch die einzureichende Genehmigungsplanung und deren Umsetzung beabsichtigt, im Bereich des „Berkelquellteichs“ eine naturnahe Entwicklung der Quelle und der Berkel zu initiieren.

Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung der unterhalb liegenden ehemaligen Badeanstalt sowie der bestehenden Schutzgebiete, so dass die Wasserführung der Badeanstalt weiterhin gesichert werden kann und eine verbesserte Wasserversorgung für die Schutzgebiete als Synergieeffekt entsteht.

 

Aus fachlichen Gründen und als Ergebnis der politischen Abstimmungsergebnisse der Stadt Billerbeck hat sich eine Vorzugsvariante ergeben, diese wurde im UFD am 12.09.2017, TOP 4 ö.S. beschlossen. Sie umfasst den Rückbau des Teiches in seiner heutigen Form, die Anlage von Quellgerinnen, die Verbesserung der Überleitung von Wasser in das Feuchtgebiet und die Anlage eines neuen, verkleinerten Teiches.

 

 

Darstellung der Vorzugsvariante:

Die naturnahe Entwicklung von Berkel und Berkelquelle wird mit Hilfe der folgenden Maßnahmen realisiert werden.

 

Der Berkelquellteich wird zunächst entleert und anschließend entschlammt werden. Der anfallende Schlamm soll wieder vor Ort eingebaut werden, um die Oberfläche des zukünftigen Quellbereichs zu modellieren. Zuvor ist allerdings eine Trocknung des Schlamms erforderlich. Die Trocknung des Schlamms wird auf einer ortsnahen Fläche erfolgen, um die Kosten für den Transport zu minimieren. Da durch die Trocknung der Sedimente mit einem Volumenverlust zu rechnen ist, wird für die Modellierung zusätzliches Bodenmaterial benötigt. Durch die Modellierung des Quellbereichs wird die erneute Entwicklung eines großflächigen Stillgewässers mit schlammigen Untergrund vermieden. Die Modellierung des Quellbereichs sieht daher eine Auffüllung vor, die das freie Abfließen des Quellwassers in verschiedenen Gerinnen ermöglicht. Um ein Verschlammen des Quellbereichs zu minimieren, wird das Wasser aus den diffusen Quellaustritten der Böschung über ein böschungsparalleles Gerinne dem neuen Berkellauf zugeführt werden.

 

Im Südosten des bestehenden Berkelquellteichs wird ein neuer kleiner Teich angelegt, so dass weiterhin ein Stillgewässer in kleinerer Form vorhanden sein wird. Zur Verbesserung der Erlebbarkeit von Natur und Landschaft und speziell der Quellsituation soll ein Steg mit einer Aufenthaltsfläche am Ende zwischen dem neuem Teich und dem naturnahen Quellbereich der Berkel errichtet werden, hierzu sind noch Abstimmungen zur möglichen Förderung als LEADER- Projekt vorzunehmen.

 

Der bestehende Teichüberlauf wird zurückgebaut. Um das Abflussgeschehen bzw. den Ablauf des Quellwassers in die neue Berkel steuern zu können, wird eine Grundschwelle errichtet, die einen definierten Ablauf ermöglicht. Dem Auwald wird bereits auf Höhe des Berkelquellteichs ein Teil des Wassers zugeleitet. Hierzu wird der bestehende Ablauf(graben) des Mönchs genutzt werden. Der Mönch wird rückgebaut und der Graben zukünftig über eine Überlaufschwelle gespeist.

 

Der Abfluss, der nicht bereits über den bestehenden Graben des ehemaligen Mönchs dem Auwald zugeführt wird, fließt über die Neue Berkel ab. Er dient vorrangig zur Wasserversorgung der ehemaligen Badeanstalt. Entlang der neuen Berkel werden zwei Steingabionen mit Filterwirkung eingerichtet, die ausschließlich bei geeigneten höheren Wasserständen in der Neuen Berkel dann auch noch Wasser in den Auwald leiten.

Darstellung Gabione:

 

Die Neue Berkel weist bereits eine eigene (gute) Biotopqualität auf, die erhalten werden soll, so dass auf eine bauliche Veränderung der Neuen Berkel bis auf den Einbau von zwei Totholzelementen verzichtet wird.

 

Kosten:

Die Gesamtkosten/Fördermöglichkeiten des hiermit zur Genehmigung / Planfeststellung vor zulegendem Projektes stellen sich wie folgt dar:

 

Berkel/Quellteich

Steg

 

 

 

Baukosten:

              342.540,95 €

     76.800,00 €

 

 

 

Ing. Leistungen:

                42.225,00 €

       8.001,00 €

 

 

 

Nebenkosten (3%):

                10.276,23 €

       2.304,00 €

 

 

 

Gesamt:

              395.042,18 €

     87.105,00 €

Brutto:

              470.100,19 €

   103.654,95 €

 

 

 

Eigenanteil Stadt:

                94.020,04 €

     51.391,95 €

Förderung ökol. Wasserwirtsch.(80%):

              376.080,15 €

                    -  

Förderung Leader (60% netto):

                                -  

     52.263,00 €

 

 

Weiteres Vorgehen:

Die vorzulegende Genehmigungsplanung wurde eingehend mit der zuständigen Bezirksregierung Münster und dem Kreis Coesfeld abgestimmt. Es soll ein Verfahren gemäß §§ 67, 68 und 70 WHG (Planfeststellung/Genehmigung zum Ausbau von Gewässer) durchgeführt werden, ebenso ist eine UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) vorgesehen. Seitens der Bezirksregierung werden die Planungen begrüßt und eine Förderung wurde in Aussicht gestellt. Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Antrags- und Planunterlagen sowie des Umweltberichtes ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Billerbeck für den 14. November, somit direkt nach der Sitzung des UFD – bei entsprechender Beschlusslage - geplant. Diesseits wird davon ausgegangen, dass  die vorzunehmenden Maßnahmen ab Sommer 2019 durchgeführt werden können.

Hinsichtlich der Errichtung des barrierefreien Steges –dieser kann nicht über die Wasserwirtschaft gefördert werden – ist noch ein Förderantrag nach LEADER zu stellen, Abstimmungen mit der Naturfördergesellschaft des Kreises Coesfeld sind  noch zu präzisieren. Mit der Steganlage sind auch Möglichkeiten zur Erlebbarkeit und Darstellungen der ökologischen Zusammenhänge möglich und geplant.

Herr Henter vom Planungsbüro Koenzen und Herr Ross vom Fischer Ingenieurbüro tragen Details der Genehmigungsplanung in der Sitzung vor. Ein Lageplan mit der Darstellung der naturnahen Umgestaltung des Quellteiches ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Planung und den entsprechenden Förderantrag bei der Bezirksregierung einzureichen, die Kosten der Maßnahme im Haushalt der Stadt Billerbeck einzustellen und einen entsprechenden Antrag zur Förderung des Steges einzureichen. Nach erfolgter Planfeststellung/Genehmigung sind die vorgesehen Maßnahmen auszuschreiben und die Vergabe der Arbeiten in einer der nächsten Sitzung des UFD /  Rat vorzusehen.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                              Hubertus Messing

Betriebsleiter                                                             Verhindertenvertreter


Bezug:      Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehr-

                   angelegenheiten vom 12.09.2017, TOP 4 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                            145.411,99 €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: