Betreff
Allgemeine Information zur Flüchtlingssituation
Vorlage
FBS/0070/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Bericht über die Flüchtlingssituation in Billerbeck wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

 

In den vergangenen Jahren wurde das Thema „Flüchtlinge und Migration“ mehrfach im Rat und in den Ausschüssen der Stadt Billerbeck thematisiert. In den Jahren 2015 / 2016 wurde zudem das Thema breit in der Öffentlichkeit diskutiert. Inzwischen hat das Interesse hieran offensichtlich etwas nachgelassen. Gleichwohl sind wir in enger Zusammenarbeit mit den ehrenamtlich Tätigen nicht weniger hiermit beschäftigt. Insbesondere auch deshalb, weil nicht nur die Versorgung und Unterbringung der Geflüchteten zu bewältigen ist, sondern im Gegensatz zu vorherigen Flüchtlingswellen auch die Integration einen erheblichen Stellenwert einnimmt. Und diese Integration kann unter verschiedensten Gesichtspunkten beleuchtet werden.

 

In Erinnerung rufen möchte ich die Entwicklung der Zahl der zugewiesenen Personen, wobei zu keinem Zeitpunkt die Zuweisung planbar war. Im Laufe des Jahres 2016 hoffte man, der Höhepunkt der Zuweisungen wäre annähernd erreicht; und tatsächlich, es gab dann auch Monate ohne neue Zuweisungen. Zu diesem Zeitpunkt wurde versucht, den Flüchtlingen Zugang zu ihren Asylverfahren zu schaffen (sogenannte Interviews) oder Integrationskurse zu vermitteln. Beides dauerte m.E. viel zu lange und war für alle unbefriedigend. Ebenfalls war der Arbeitsmarkt zu diesem Zeitpunkt nur sehr schwer zu erreichen, da oftmals Arbeitserlaubnisse zu beantragen waren oder es einfach an den Kenntnissen, insbesondere den Sprachkenntnissen, mangelte.

Aktuell werden zwar noch immer vereinzelnd Flüchtlinge neu zugewiesen. Diese Zahl ist jedoch überschaubar.

Dennoch ist die Zahl der in Billerbeck wohnenden Geflüchteten wiederum angestiegen. Die Gründe hierfür waren in den vergangenen Jahren nochmals Neuzuweisungen (50 Personen im Sommer 2017 und 20 Personen im Frühjahr 2018), aber auch Geburten und Familiennachzüge. Auf der anderen Seite reduzierte sich die Anzahl jedoch wieder um Personen, die untergetaucht sind, bei denen das Asylverfahren beendet wurde und wo ggfl. auch Abschiebungen erfolgen mussten.

So wurden in Billerbeck Ende 2015 insgesamt 253 Geflüchtete betreut (Ende 2016 insgesamt 197, Ende 2017 insgesamt 235) und aktuell 286 Personen.

 

Die 286 geflüchteten Personen kommen dabei aus 24 unterschiedlichen Ländern.

 

(Zur besseren Lesbarkeit der Grafik wird auf die farbliche Version der Sitzungsvorlage

im Ratsinformationssystem verwiesen)

 

Die in dem Schaubild genannten Länder Syrien, Iran, Irak, Somalia und Eritrea (blaue Farben) haben dabei eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit. Hier handelt es sich also um Menschen, die aus Herkunftsländer mit einer Schutzquote von über 50 % kommen.

Bei den restlichen Flüchtlingen (grauer Bereich) ist die Bleibewahrscheinlichkeit eher gering, aber dennoch auch nicht ausgeschlossen.

 

Von der Altersstruktur her teilen sich die Flüchtlinge wie folgt auf:

 

Alter in Jahren

 

0 bis 5

39

6 bis 17

66

≥ 18

181

gesamt

286

 

Für alle Flüchtlinge insgesamt wichtig ist der Ausgang des Asylverfahrens. Damit einhergeht der Rechtskreiswechsel vom Leistungssystem des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zum Sozialgesetzbuch – Zweites oder Zwölftes Buch (SGB II / SGB XII). Die Aufgaben nach dem SGB sind insbesondere die Integration in den Arbeitsmarkt. Ebenfalls verbunden mit einer positiven Anerkennung des Asylverfahrens ist, dass die Verpflichtung zum Wohnen in einer städtischen Gemeinschaftsunterkunft entfällt und der anerkannte Flüchtling sich eine eigene und private Wohnung suchen kann.

 

Die Zuerkennung zumindest des subsidiären Schutzes und damit verbunden der Rechtskreiswechsel erfolgte inzwischen von den insgesamt 286 geflüchteten Personen für 204 Flüchtlinge. Weitere 82 Flüchtlinge sind noch im Asylverfahren beziehungsweise wurden inzwischen als Asylsuchende abgelehnt. Die Aufteilung kann dem folgenden Schaubild entnommen werden.

 

(Zur besseren Lesbarkeit der Grafik wird auf die farbliche Version der Sitzungsvorlage

im Ratsinformationssystem verwiesen)

 

Eine wichtige Integrationsmöglichkeit ist die Anmietung eines eigenen und privaten Wohnraumes. Wie bereits erwähnt, können bzw. sogar müssten von den hier lebenden Flüchtlingen insgesamt 204 Personen aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen. Bei insgesamt 115 Personen konnte eine Vermittlung auf dem privaten Wohnungsmarkt, auch unter der wichtigen Mithilfe der in der Flüchtlingsarbeit Tätigen, erfolgen. Für weitere 36 Personen hat die Stadt Billerbeck zur Abwendung von Obdachlosigkeit mietähnliche Wohnverhältnisse geschaffen. Aus diesem Grunde wird noch für 53 anerkannte Flüchtlinge eine Wohnung gesucht. Für diese Übergangszeit verbleiben sie somit noch in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften. Insgesamt stellt sich die Unterbringung somit wie folgt dar:

 

(Zur besseren Lesbarkeit der Grafik wird auf die farbliche Version der Sitzungsvorlage

im Ratsinformationssystem verwiesen)

 

Damit auch für die Personen, für die noch Wohnraum gesucht wird, Integration gelingen kann, wird versucht, eine angemessenere und großzügigere Unterbringung innerhalt der Gemeinschaftsunterkünfte im Rahmen des Möglichen zu erreichen.

 

Unabhängig vom Status im Asylverfahren werden in Billerbeck alle Kinder und Jugendlichen bezogen auf die Integration in Kindergarten und Schule gleich behandelt.

 

In der Altersstufe 0 bis 5 Jahre befinden sich aktuell 39 Kinder. Hiervon sind noch 11 Kinder unter 1 Jahr, so dass für sie erst im Laufe der nächsten Monate ein Kindergartenplatz benötigt wird. Die Fachkraft für Integration vom DRK Coesfeld wird die Kinder bzw. die Eltern hier begleiten. Weitere 26 Kinder sind für einen Kindergartenplatz angemeldet und somit versorgt, abgesehen von den sehr geringen Fällen, wo es vielleicht zu leichten Wartezeiten kommt, die aber für alle Billerbecker Kinder gelten. Bei zwei Kindern ist aktuell keine Kinderbetreuung in einer Kita von den Eltern gewünscht.

 

In der Altersstufe 6 bis 17 haben wir zur Zeit 66 Kinder und Jugendliche, die allesamt wie folgt versorgt sind:

 

Grundschule

18

Gemeinschaftsschule

27

Gesamtschule Havixbeck

6

Berufskolleg

13

Sonderschule

2

 

Die Integrationsmöglichkeiten für die Volljährigen wird hauptsächlich über den Erwerb der deutschen Sprache unterstützt. Hier gibt es allerdings die Schwierigkeit, dass die Leistungssysteme eine unterschiedliche Ausrichtung haben. Während bei einem Leistungsbezug im SGB II weitgehende Hilfsmöglichkeiten vorhanden sind, entfallen diese i.d.R. für die Flüchtlinge, die noch im Asylbewerberleistungsgesetz sind und ggfl. dort auch verbleiben müssen. Die Zahl der volljährigen Flüchtlinge ermittelt sich wie folgt:

 

 

Gesamt

Kinder

Volljährige

Asylbewerberleistungsrecht

82

15

67

SGB II oder SGB  XII

204

90

114

 

286

105

181

 

Von den 67 zu betreuenden volljährigen Flüchtlingen im Asylbewerberleistungsrecht gehen einige schon jetzt einer Erwerbstätigkeit (also Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) nach. Der weitaus größte Anteil hier kann aber an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, wie sie aus dem SGB II bekannt sind, nicht teilnehmen oder hat auch hieran kein Interesse.

 

Bei den 114 Leistungsberechtigten nach dem SGB sieht es indes wie folgt aus:

 

Integration durch Maßnahmen wie z.B. Ausbildungsbegleitende Hilfe, Einstiegs- und Qualifizierung, Bewerberforum pp.

18

Integrationskurse, Alphabetisierungskurse, B-2 Sprachkurse

47

Ausbildung

7

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

8

Schule

17

Klärung der Gesundheit / Erwerbsfähigkeit

3

Kinderbetreuung

9

Rentenalter

5

 

Bei den Flüchtlingen, die ein längerfristiges Bleiberecht haben, setzen wir verstärkt auf den Erwerb der deutschen Sprache und dann natürlich auch auf eine passende (Berufs-) Ausbildung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dieser Weg mitunter manchmal sehr schwierig ist. Auch der anerkannte Flüchtling muss teilweise hiervon überzeugt werden. Langfristig betrachtet können die Neubillerbecker aber dadurch ein sicheres Standbein auf dem Arbeitsmarkt erhalten.

 

Insgesamt handelt es sich im Bereich der Migration um einen sehr bewegten Aufgabenbereich mit der Notwendigkeit, die Integration weiterhin voranzutreiben.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Martin Struffert                                                         Hubertus Messing

Fachbereichsleiter                                                   Verhinderungsvertreter

 


Bezug:     

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: