Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren wurde das Thema „Flüchtlinge und Migration“
mehrfach im Rat und in den Ausschüssen der Stadt Billerbeck thematisiert. In
den Jahren 2015 / 2016 wurde zudem das Thema breit in der Öffentlichkeit
diskutiert. Inzwischen hat das Interesse hieran offensichtlich etwas
nachgelassen. Gleichwohl sind wir in enger Zusammenarbeit mit den ehrenamtlich
Tätigen nicht weniger hiermit beschäftigt. Insbesondere auch deshalb, weil
nicht nur die Versorgung und Unterbringung der Geflüchteten zu bewältigen ist,
sondern im Gegensatz zu vorherigen Flüchtlingswellen auch die Integration einen
erheblichen Stellenwert einnimmt. Und diese Integration kann unter
verschiedensten Gesichtspunkten beleuchtet werden.
In Erinnerung rufen möchte ich die Entwicklung der Zahl der zugewiesenen
Personen, wobei zu keinem Zeitpunkt die Zuweisung planbar war. Im Laufe des
Jahres 2016 hoffte man, der Höhepunkt der Zuweisungen wäre annähernd erreicht;
und tatsächlich, es gab dann auch Monate ohne neue Zuweisungen. Zu diesem
Zeitpunkt wurde versucht, den Flüchtlingen Zugang zu ihren Asylverfahren zu
schaffen (sogenannte Interviews) oder Integrationskurse zu vermitteln. Beides
dauerte m.E. viel zu lange und war für alle unbefriedigend. Ebenfalls war der
Arbeitsmarkt zu diesem Zeitpunkt nur sehr schwer zu erreichen, da oftmals
Arbeitserlaubnisse zu beantragen waren oder es einfach an den Kenntnissen,
insbesondere den Sprachkenntnissen, mangelte.
Aktuell werden zwar noch immer vereinzelnd Flüchtlinge neu zugewiesen.
Diese Zahl ist jedoch überschaubar.
Dennoch ist die Zahl der in Billerbeck wohnenden Geflüchteten wiederum
angestiegen. Die Gründe hierfür waren in den vergangenen Jahren nochmals
Neuzuweisungen (50 Personen im Sommer 2017 und 20 Personen im Frühjahr 2018),
aber auch Geburten und Familiennachzüge. Auf der anderen Seite reduzierte sich
die Anzahl jedoch wieder um Personen, die untergetaucht sind, bei denen das
Asylverfahren beendet wurde und wo ggfl. auch Abschiebungen erfolgen mussten.
So wurden in Billerbeck Ende 2015 insgesamt 253 Geflüchtete betreut
(Ende 2016 insgesamt 197, Ende 2017 insgesamt 235) und aktuell 286 Personen.
Die 286 geflüchteten Personen kommen dabei aus 24 unterschiedlichen
Ländern.
(Zur besseren
Lesbarkeit der Grafik wird auf die farbliche Version der Sitzungsvorlage
im
Ratsinformationssystem verwiesen)
Die in dem Schaubild genannten Länder Syrien, Iran, Irak, Somalia und
Eritrea (blaue Farben) haben dabei eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit. Hier
handelt es sich also um Menschen, die aus Herkunftsländer mit einer Schutzquote
von über 50 % kommen.
Bei den restlichen Flüchtlingen (grauer Bereich) ist die
Bleibewahrscheinlichkeit eher gering, aber dennoch auch nicht ausgeschlossen.
Von der Altersstruktur her teilen sich die Flüchtlinge wie folgt auf:
Alter in Jahren |
|
0 bis 5 |
39 |
6 bis 17 |
66 |
≥ 18 |
181 |
gesamt |
286 |
Für alle Flüchtlinge insgesamt wichtig ist der Ausgang des
Asylverfahrens. Damit einhergeht der Rechtskreiswechsel vom Leistungssystem des
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zum Sozialgesetzbuch – Zweites oder
Zwölftes Buch (SGB II / SGB XII). Die Aufgaben nach dem SGB sind insbesondere
die Integration in den Arbeitsmarkt. Ebenfalls verbunden mit einer positiven
Anerkennung des Asylverfahrens ist, dass die Verpflichtung zum Wohnen in einer
städtischen Gemeinschaftsunterkunft entfällt und der anerkannte Flüchtling sich
eine eigene und private Wohnung suchen kann.
Die Zuerkennung zumindest des subsidiären Schutzes und
damit verbunden der Rechtskreiswechsel erfolgte inzwischen von den insgesamt
286 geflüchteten Personen für 204 Flüchtlinge. Weitere 82 Flüchtlinge sind noch
im Asylverfahren beziehungsweise wurden inzwischen als Asylsuchende abgelehnt.
Die Aufteilung kann dem folgenden Schaubild entnommen werden.
(Zur besseren
Lesbarkeit der Grafik wird auf die farbliche Version der Sitzungsvorlage
im
Ratsinformationssystem verwiesen)
Eine wichtige Integrationsmöglichkeit ist die Anmietung eines eigenen
und privaten Wohnraumes. Wie bereits erwähnt, können bzw. sogar müssten von den
hier lebenden Flüchtlingen insgesamt 204 Personen aus den
Gemeinschaftsunterkünften ausziehen. Bei insgesamt 115 Personen konnte eine
Vermittlung auf dem privaten Wohnungsmarkt, auch unter der wichtigen Mithilfe
der in der Flüchtlingsarbeit Tätigen, erfolgen. Für weitere 36 Personen hat die
Stadt Billerbeck zur Abwendung von Obdachlosigkeit mietähnliche
Wohnverhältnisse geschaffen. Aus diesem Grunde wird noch für 53 anerkannte
Flüchtlinge eine Wohnung gesucht. Für diese Übergangszeit verbleiben sie somit
noch in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften. Insgesamt stellt sich die
Unterbringung somit wie folgt dar:
(Zur besseren
Lesbarkeit der Grafik wird auf die farbliche Version der Sitzungsvorlage
im
Ratsinformationssystem verwiesen)
Damit auch für die Personen, für die noch Wohnraum gesucht wird,
Integration gelingen kann, wird versucht, eine angemessenere und großzügigere
Unterbringung innerhalt der Gemeinschaftsunterkünfte im Rahmen des Möglichen zu
erreichen.
Unabhängig vom Status im Asylverfahren werden in Billerbeck alle Kinder
und Jugendlichen bezogen auf die Integration in Kindergarten und Schule gleich
behandelt.
In der Altersstufe 0 bis 5 Jahre befinden sich aktuell 39 Kinder.
Hiervon sind noch 11 Kinder unter 1 Jahr, so dass für sie erst im Laufe der nächsten
Monate ein Kindergartenplatz benötigt wird. Die Fachkraft für Integration vom
DRK Coesfeld wird die Kinder bzw. die Eltern hier begleiten. Weitere 26 Kinder
sind für einen Kindergartenplatz angemeldet und somit versorgt, abgesehen von
den sehr geringen Fällen, wo es vielleicht zu leichten Wartezeiten kommt, die
aber für alle Billerbecker Kinder gelten. Bei zwei Kindern ist aktuell keine
Kinderbetreuung in einer Kita von den Eltern gewünscht.
In der Altersstufe 6 bis 17 haben wir zur Zeit 66 Kinder und
Jugendliche, die allesamt wie folgt versorgt sind:
Grundschule |
18 |
Gemeinschaftsschule |
27 |
Gesamtschule Havixbeck |
6 |
Berufskolleg |
13 |
Sonderschule |
2 |
Die Integrationsmöglichkeiten für die Volljährigen wird hauptsächlich über
den Erwerb der deutschen Sprache unterstützt. Hier gibt es allerdings die
Schwierigkeit, dass die Leistungssysteme eine unterschiedliche Ausrichtung
haben. Während bei einem Leistungsbezug im SGB II weitgehende
Hilfsmöglichkeiten vorhanden sind, entfallen diese i.d.R. für die Flüchtlinge,
die noch im Asylbewerberleistungsgesetz sind und ggfl. dort auch verbleiben
müssen. Die Zahl der volljährigen Flüchtlinge ermittelt sich wie folgt:
|
Gesamt |
Kinder |
Volljährige |
Asylbewerberleistungsrecht |
82 |
15 |
67 |
SGB II oder SGB XII |
204 |
90 |
114 |
|
286 |
105 |
181 |
Von den 67 zu betreuenden volljährigen Flüchtlingen im
Asylbewerberleistungsrecht gehen einige schon jetzt einer Erwerbstätigkeit
(also Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) nach. Der
weitaus größte Anteil hier kann aber an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, wie
sie aus dem SGB II bekannt sind, nicht teilnehmen oder hat auch hieran kein
Interesse.
Bei den 114 Leistungsberechtigten nach dem SGB sieht es indes wie folgt
aus:
Integration durch
Maßnahmen wie z.B. Ausbildungsbegleitende Hilfe, Einstiegs- und
Qualifizierung, Bewerberforum pp. |
18 |
Integrationskurse,
Alphabetisierungskurse, B-2 Sprachkurse |
47 |
Ausbildung |
7 |
Sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung |
8 |
Schule |
17 |
Klärung der Gesundheit
/ Erwerbsfähigkeit |
3 |
Kinderbetreuung |
9 |
Rentenalter |
5 |
Bei den Flüchtlingen, die ein längerfristiges Bleiberecht haben, setzen
wir verstärkt auf den Erwerb der deutschen Sprache und dann natürlich auch auf
eine passende (Berufs-) Ausbildung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dieser Weg
mitunter manchmal sehr schwierig ist. Auch der anerkannte Flüchtling muss
teilweise hiervon überzeugt werden. Langfristig betrachtet können die
Neubillerbecker aber dadurch ein sicheres Standbein auf dem Arbeitsmarkt
erhalten.
Insgesamt handelt es sich im Bereich der Migration um einen sehr
bewegten Aufgabenbereich mit der Notwendigkeit, die Integration weiterhin
voranzutreiben.
Im Auftrag
Martin Struffert Hubertus
Messing
Fachbereichsleiter Verhinderungsvertreter