hier: Vorstellung des Entwurfes und Beschluss zur Offenlage
1.
Es wird
beschlossen, für den historischen Stadtkern Billerbecks eine neue Satzung mit örtlichen
Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) nach § 89 Abs. 1 BauO NRW aufzustellen.
Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
im
nördlichen Bereich durch die Straßen Richtengraben, Schmiedestraße,
Holthauser Straße
im Osten
durch die Rathausstraße in Richtung Süden, die Münsterstraße östlich verlaufend
bis zur Straße Baumgarten
im Süden
durch die Straßen Baumgarten und nach Querung der Coesfelder Straße die Berkel
bis zu L 580 folgend und
im
Westen durch die L 580 (Hagen) bis zum Kreuzungspunkt mit der Straße
Richtengraben.
Er umfasst die zwei in § 1 der Satzung beschriebenen Gebiete.
2.
Das
Gestaltungsprogramm (bestehend aus Gestaltungssatzung und Gestaltungshandbuch) werden
für die Offenlegung gebilligt.
3.
Das
Gestaltungsprogramm ist nach § 89 Abs. 2
BauO in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.
4. Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Die
Gestaltungssatzung enthält Vorgaben, die unmittelbare Auswirkungen auf die
Nutzungs- und Ausgestaltungsmöglichkeiten von Grundstücken im Satzungsgebiet
haben, daher ist die Befangenheitsregelung (§ 31 Gemeindeordnung NRW) wie bei
Bebauungsplänen anzuwenden. Der Geltungsbereich der Satzung ist dem Lageplan im
Ratsinfosystem zu entnehmen.
Im Rahmen der
Erarbeitung des Gestaltungsprogramms wurde nach der o.g. Beratung am 6. Dezember
2017 zunächst eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die
Niederschrift ist angehängt, es waren 15 Bürger erschienen. Zusammenfassend
kann festgestellt werden, dass die dort anwesende Bürgerschaft eher restriktivere
Regelungen begrüßen würde. Einige Anregungen bezogen sich auf eine Ausweitung
der Satzung in Bezug auf die Vorgartengestaltung, die Verpflichtung zur
Barrierefreiheit oder die Festsetzung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse.
Diese Vorgaben können jedoch nicht über die Gestaltungssatzung festgelegt
werden.
Eine Anregung
bezog sich auf die Gestaltung der Tiefgaragenzufahrten. Hier musste nach
Prüfung festgestellt werden, dass keine generalisierende Regelung zielführend
ist. Neben der Gestaltung spielen Belange der Einsichtnahme, der Höhenlage der
Straße und Einbindung in das Gebäude bei
jedem Bauvorhaben eine unterschiedlich starke Rolle. Grundsätzlich sind sie
jedoch im Stadtraum zu begrüßen, da Tiefgaragen dazu beitragen, den
Siedlungsflächenverbrauch zu reduzieren, indem oberirdische Stellplatzanlagen,
die häufig auch zu einer defizitären Stadtgestaltung führen, in den Untergrund
verlegt werden. Hier muss im Einzelfall eine Lösung gefunden werden.
Am 18. April 2018
wurde das Gestaltungsprogramm im Gestaltungsbeirat diskutiert. Es wurden
konkrete Anregungen zu Formulierungen gegeben. Dabei ging es um Klarstellung
und Präzisierung der Vorgaben. Diese wurden in den Entwurf eingearbeitet. Grundsätzlich
begrüßt der Gestaltungsbeirat das Gestaltungsprogramm sehr.
Nachdem die neue
Landesregierung eine weitere Überarbeitung der Landesbauordnung angekündigt
hatte, wurde die Erarbeitung unterbrochen. Nachdem nun die neuen
Rechtsgrundlagen bekannt und in Kraft getreten sind, ist der Entwurf angepasst
worden.
Am 8. Januar 2019
wurde ein zweiter Workshop mit den ortsansässigen Akteuren durchgeführt. Im
Wesentlichen waren dieselben Personen wie ein Jahr zuvor anwesend. An der
grundsätzlichen Ausrichtung und Aufstellung des Gestaltungsprogramms wurde
keine Kritik geäußert. Allerdings war es aufgrund des hohen Detailierungsgrades
für die Anwesenden schwierig konkrete Festsetzungen auf ihre
Alltagstauglichkeit zu prüfen. Es wurde vereinbart, dass alle Anwesenden die jetzige
Einladung mit den Anlagen per Mail bekommen. Zudem wurde angeregt, die
Unternehmergemeinschaft gezielt auf die Offenlage des Entwurfes hinzuweisen.
Durch eine Mail mit Verlinkung ist so eine breit gestreute Beteiligung möglich.
An der geringen
Beteiligung bei der öffentlichen Versammlung wird deutlich, dass eine
persönliche Erörterung zwar eine bessere Kommunikation und Erläuterung
ermöglicht, viele jedoch aus zeitlichen oder sonstigen Gründen einen festen
Abendtermin scheuen. Insofern soll die Anregung aufgenommen und im Rahmen der
Offenlage auf die digitale Verbreitung des Entwurfes gesetzt werden.
Herr Farwick vom Büro
farwick + grote wird in der Sitzung den jetzigen Entwurfsstand vorstellen.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
· Niederschrift der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
· Entwurf des Gestaltungsprogramms -Gestaltungshandbuch und Gestaltungssatzung-
(Hierbei handelt es sich um Vorentwürfe, die bis zur Sitzung des Rates durch das Architekturbüro voraussichtlich noch redaktionell bearbeitet werden.)
· Lageplan mit Geltungsbereich