Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.09.2018
hier: Bewirtschaftung von städtischen Grundstücken
Vorlage
FBPB/1414/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Ohne


Sachverhalt:

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat unter dem o. a. Datum einen Antrag auf Festlegung von Regelungen für die Bewirtschaftung von städtischen Flächen eingereicht. Es wird vorgeschlagen, dass in Zukunft auf allen städt. Flächen und Grundstücken der Stadt Billerbeck grundsätzlich keine Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt werden. Der Antrag der Fraktion beinhaltet weitergehend Vorschläge, wie ein Verzicht auf Pflanzenschutzmittel für die verpachteten Grün-/Weide- und Ackerflächen der Stadt Billerbeck umgesetzt werden könnte. Ein Bericht der Verwaltung über die in Frage kommenden Flächen und bereits geplanten bzw. angewandten Maßnahmen soll als Grundlage für die Beratung dienen.

 

Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 11.10.2018 den v. g. Antrag an den Bezirksausschuss, den Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

Der Fraktionsantrag ist im Ratsinformationssystem unter „Dokumente“ zu der v. g. Sitzung des Rates hinterlegt.

 

Seitens der Verwaltung wurden die Angaben zu den Flächen und den Schritten, die zur Erlangung von pestizidfreien Grundstücken bereits unternommen wurden, entsprechend der unterschiedlichen Nutzungsbereiche zusammengestellt.

 

Selbstbewirtschaftete städt. Grundstücke

 

Im Mai 2017 fand verwaltungsintern ein Abstimmungsgespräch bei der Bürgermeisterin hinsichtlich der Pflege aller städt. Flächen, für die der Bauhof zuständig ist, unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der Biodiversität statt. Es wurde u.a. festgesetzt, dass auf den städt. Flächen kein Pflanzenschutzmittel mehr verwendet wird. Die Beseitigung von Unkräutern auf Straßen, Wegen, Plätzen etc. erfolgt ausschließlich mit umweltverträglichen natürlichen Alternativen, also mittels thermischen oder mechanischen Maßnahmen.

Ausgenommen von dieser Regelung wurden der Rasenplatz am Helker Berg und die Flächen auf dem alten Friedhof.

 

Ein chemisches Unkrautvernichtungsmittel wird am Sportzentrum Helker Berg ausschließlich für die Bewirtschaftung des Rasenplatzes eingesetzt. Zur Anwendung gelangt ein Herbizid, dass zur Bekämpfung von Unkräutern auf Wiesen, Weiden, Zier- und Sportrasen geeignet ist. Die Behandlung erfolgt jedoch nicht als Präventionsmaßnahme pauschal zu festgesetzten Terminen, sondern wird jeweils auf den Zustand des Platzes, die Unkrautpopulation und den Spielbetrieb abgestimmt. Durchschnittlich ist eine solche Behandlung alle 2 bis 3 Jahre erforderlich, letztmalig im Jahr 2017.

 

Auf den Friedhöfen soll auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichtet werden, auch hier werden die Unkräuter thermisch und mechanisch beseitigt. Lediglich auf dem alten Friedhof wird bei einem vermehrten Vorkommen von besonders hartnäckigen Unkräutern auf den Wegen und im Erdreich von Gräbern (nach der Ruhezeit und vor neuen Bestattungen) ein Pflanzenschutzmittel punktuell zur Einzelpflanzenbehandlung verwendet. Eine turnusmäßige großflächige Flächenbehandlung ist hier ebenfalls nicht angezeigt.

 

Verpachtete Lager-/Garten- und Vorgartenflächen

 

Verteilt im ganzen Stadtgebiet bestehen 20 Pachtverträge für insgesamt 13.500 m² städt. Grundstücksfläche. Die Nutzung dieser Grundstücke sieht sehr unterschiedlich aus, es handelt sich um Garten-, Vorgarten-, Wiesen-, Lager- und Abstellflächen.

Viele der Verträge bestehen schon seit einer Reihe von Jahren, lediglich in einem der Verträge finden sich Regelungen zur Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln.

 

 

Verpachtete Weide- und Grasflächen

 

Eine Gesamtfläche von 151.746 m² ist auf der Grundlage von 21 Verträgen als Weide- und Grasland für landwirtschaftliche und auch nichtlandwirtschaftliche Nutzung verpachtet. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Billerbeck, der GIWO und des Abwasserbetriebes. In 17 der abgeschlossenen Verträge sind bereits Regelungen hinsichtlich des Ausschlusses von Pestiziden, Gülle und/oder Dünger aufgenommen worden.

Anzumerken ist, dass von der Gesamtfläche alleine 118.745 m² im Geltungsbereich des Naturschutzgebietes Berkelaue liegen und somit die festgesetzten Verbote zu beachten sind. Der Pächter einer Fläche erhält bereits Zuwendungen nach den Rahmenrichtlinien des Vertragsnaturschutzes, für eine weitere besteht eine Patenschaft zur Verbesserung der Artenvielfalt.

 

 

Verpachtete Ackerflächen

 

Von der Stadt, der GIWO, dem Abwasserbetrieb und der Rickert’sche Stiftung liegen insgesamt 15 Pachtverträge für 93.280 m² Ackerland vor. Die Pachtflächen weisen in drei Verträgen eine Größe von 10.000 m² und in vier eine Größe von 1.000 m² auf, acht Verträge beinhalten eine Größe zwischen 1.000 und 10.000 m².

In keinem der Verträge wurden Regelungen bezüglich der Anwendung von Pestiziden, Dünger- oder Gülleaufbringungen getroffen. Mit einem Pächter erfolgte eine Vereinbarung zur Anlegung eines Blühstreifens auf der Pachtfläche.

 

Die Ackerflächen liegen fast ausschließlich im Bereich der Bauernschaften Lutum/Hamern und auf dem Billerbecker Berg. Die großen und mittleren Ackerflächen hält die Stadt Billerbeck überwiegend als Tauschflächen für Bau- und Gewerbegebietsentwicklungen vor.

 

im Auftrag                                          in Vertretung

 

 

 

Birgitt Nachbar                                 Gerd Mollenhauer                          

Sachbearbeiterin                             Allgemeiner Vertreter                                 

 


Bezug:      Sitzung des Rates vom 11.10.2018, TOP 19 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Der Fraktionsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 24. September 2018 ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.